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Verbraucherschützer verlieren

Rewe darf mit idyllischem Landleben für Legebatterie-Eier werben

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Für Eier aus Legebatterien darf mit Bildern eines idyllischen Bauerhofs geworben werden. Solche Bilder seien bei Lebensmittelverpackungen häufig anzutreffen und könnten allenfalls "uninformierten Verbrauchern" vorgaukeln, dass die Eier aus Freilandhaltung stammen, urteilte das Wiesbadener Landgericht am Mittwoch. Wenn "vereinzelte Personen" die Werbung nicht durchschauten, sei deren Irrtum nicht schutzwürdig. Hier überwiege das Interesse des Händlers "an einer gefälligen Präsentation der Ware", argumentierten die Richter. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen die Handelskette Rewe wegen deren Kennzeichnung auf und in der Verpackung geklagt.


Der informierte Verbraucher wisse um die Tatsache, dass zur Deckung des hohen Bedarfs an billigen Eiern die Produktionskapazitäten industriell geführter Betriebe erforderlich seien. Nur der uninformierte Verbraucher, der den klassischen Bauernhof für den Regelfall der Eierproduktion halte, könne allein auf Grund des Bildes auf den Gedanken kommen, diese seien Eier aus Freilandproduktion.

Eine Niederlage musste Rewe hingegen bei der Beschriftung der Deckelinnenseite von Eierkartons hinnehmen. Die Richter gaben hier dem Bundesverband der Verbraucherzentralen recht. Die Verbraucherschützer hatten bemängelt, die aufgeführten Codes für die unterschiedlichen Haltungsformen der Hühner seien irreführend präsentiert. Der Beispiel-Code in der Verpackung erweckt nach Ansicht der Richter auch beim "verständigen Verbraucher" den Eindruck, dass es sich um Eier aus Bio- oder Freiland-Haltung handelt, während der eigentlich maßgebliche Aufdruck auf dem Ei selbst "sehr klein und oft kaum lesbar" sei.

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