Der informierte Verbraucher wisse um die Tatsache, dass zur Deckung des hohen Bedarfs an billigen Eiern die Produktionskapazitäten industriell geführter Betriebe erforderlich seien. Nur der uninformierte Verbraucher, der den klassischen Bauernhof für den Regelfall der Eierproduktion halte, könne allein auf Grund des Bildes auf den Gedanken kommen, diese seien Eier aus Freilandproduktion.
Eine Niederlage musste Rewe hingegen bei der Beschriftung der Deckelinnenseite von Eierkartons hinnehmen. Die Richter gaben hier dem Bundesverband der Verbraucherzentralen recht. Die Verbraucherschützer hatten bemängelt, die aufgeführten Codes für die unterschiedlichen Haltungsformen der Hühner seien irreführend präsentiert. Der Beispiel-Code in der Verpackung erweckt nach Ansicht der Richter auch beim "verständigen Verbraucher" den Eindruck, dass es sich um Eier aus Bio- oder Freiland-Haltung handelt, während der eigentlich maßgebliche Aufdruck auf dem Ei selbst "sehr klein und oft kaum lesbar" sei.