In dem heutigen Verfahren erklärte Gerit Ziegler, durch Militärrituale wie das Gelöbnis versuche die Bundeswehr, sich als normalen Bestandteil der Gesellschaft zu inszenieren. Vom Vorwurf der Urkundenfälschung rückte die Staatsanwaltschaft selbst ab, da sich dafür keinerlei Beweise finden ließen. An dem auch in anderen Prozessen vertretenen Konstrukt, beim Gelöbnis bzw. dessen Publikum habe es sich um eine vom Grundgesetz geschützte Versammlung gehandelt, hielt der Staatsanwalt jedoch fest.
Das Gericht schloss sich der Auffassung des Verteidigers an: Bei den Zuschauern des Gelöbnisses handelte es sich nicht um eine Versammlung. Die Protestaktionen waren deshalb legitim.