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Atommüll-Endlager

Trittin stimmt Verkleinerung von Schacht Konrad zu

Am

Einem Atommüll-Endlager im Schacht Konrad in Salzgitter steht aus Sicht des Bundesumweltministeriums nichts mehr im Wege. Das Ministerium hat keine Einwände gegen den niedersächsischen Planfeststellungsbeschluss. Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) befürwortet die geplante Verkleinerung des in Salzgitter gelegenen Lagers um mehr als die Hälfte. "Mit dieser Begrenzung auf den nationalen Bedarf wird auch allen Ansinnen nach Einlagerung ausländischen Atommülls ein weiterer Riegel vorgeschoben", sagte Trittin am Freitag in Berlin.


Ursprünglich war vorgesehen, im Schacht Konrad etwa 650 000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktiven Atommüll zu deponieren. Nach Prognosen des Bundesamtes für Strahlenschutz wurde das erwartete Müllvolumen auf rund 300 000 Kubikmeter abgesenkt.

Niedersachsens Umweltminister Wolfgang Jüttner (SPD) wird den Entwurf eines Planfeststellungsbeschlusses wahrscheinlich bereits Ende April dem Kabinett vorlegen. Nach Beratung im niedersächsischen Landtag wird noch im Sommer diesen Jahres mit einer Genehmigung des Endlagers gerechnet.

Am 19-04-2002

Der Schacht Konrad

Atommüllendlager

Der Bund hat der Salzgitter AG 1987 für 84 Millionen Mark das ehemalige Erzbergwerk "Konrad" in Salzgitter abgekauft. Das Bergwerk hat eine Unter-Tage-Ausdehnung von etwa fünf Quadratkilometern. Zur Endlagerung von Atommüll sollen elf Einlagerungsfelder zwischen 800 und 1300 Metern Tiefe entstehen. In den rund 1,1 Millionen Kubikmeter großen Einlagerungshohlräumen könnten bis zu 650 000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle endgelagert werden.

Die bevorstehende Genehmigung durch das niedersächsische Umweltministerium sieht allerdings nur die Einlagerung von 303.000 Kubikmetern Atommüll vor. Das Ministerium begründet dies mit den im Atomkonsens ausgehandelten Restlaufzeiten für Atomkraftwerke. Weil das letzte Atomkraftwerk im Jahr 2030 vom Netz gehen soll, ist das Aufkommen von Atommüll geringer als ursprünglich erwartet.

Bei der geplanten Einlagerungsmenge von maximal 20 000 Kubikmetern pro Jahr würde die Betriebszeit des Endlagers bis zu seiner vollen Auslastung 15 Jahre betragen. Im Bergwerk Konrad können radioaktive Abfälle mit zu vernachlässigender Wärmeentwicklung eingelagert werden.

Die beiden Schächte Konrad 1 und Konrad 2 sind die Zugänge in das Bergwerk. Über den Schacht Konrad 1 erfolgt sowohl der Transport von Material und Personen als auch die Frischluftzufuhr für das Bergwerk. Die Abluft wird über Konrad 2 wieder zu Tage geführt. Wenn das ehemalige Bergwerk zu einem Atommüllendlager umgerüstet wird, müssen die Anlagen im Schacht Konrad 1 aus Denkmalschutzgründen weitgehend erhalten bleiben. Der zweite Schacht wird mit einer Förderanlage für die radioaktiven Abfälle ausgerüstet. Der Umbau wird nach Schätzungen des Betreibers Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) mehrere Jahre dauern.

Am 03-06-2002

Verhandlung über Atommüll-Endlager Schacht Konrad

Oberverwaltungsgericht Lüneburg

Der Streit um die Genehmigung des Atommüll-Endlagers Schacht Konrad bei Salzgitter wird seit Dienstag vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg ausgetragen. Drei Kommunen und ein Landwirt hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss des Umweltministeriums in Hannover geklagt, der die Einlagerung von schwach- und mittelradioaktivem Atommüll in dem ehemaligen Eisenerzbergwerk vorsieht. Begleitet wurde der erste Verhandlungstag von Protesten einiger Dutzend Atomkraftgegner. Eine Entscheidung des Gerichts wird frühestens am Mittwoch erwartet. Für den hochradioaktiven Atommüll aus den deutschen Kernkraftwerken ist bislang kein Endlager in Sicht.

Auf der Tagesordnung des ersten Prozesstages standen zunächst die Klagen der Stadt Salzgitter, auf deren Gebiet das Endlager entstehen soll, sowie der angrenzenden Gemeinden Vechelde und Lengede. Dabei ging es erst einmal darum, ob diese überhaupt zulässig sind.

Nach Ansicht der Kommunen wurden Fragen der Transportsicherheit, der Störfallvorsorge sowie das Risiko terroristischer Anschläge bei der Planung nicht ausreichend berücksichtigt. Das beklagte Umweltministerium in Hannover hält diese Fragen hingegen für geklärt oder für einen Planfeststellungsbeschluss nicht relevant.

Am Mittwoch verhandelt das Gericht die Klage des Bauern Walter Traube, dessen Hof direkt an das Gelände des Endlagers grenzt. Traube kündigte für den Fall einer Niederlage bereits an, vor das Bundesverwaltungsgericht zu gehen.

OVG-Präsident Herwig van Nieuwland erwartet in jedem Fall eine Fortsetzung des Rechtsstreits. "Man kann erwarten, dass es bei der ersten Instanz nicht bleibt, da es der erste Rechtsstreit dieser Art in Deutschland ist", sagte er.

Demonstranten von Anti-Atom-Initiativen forderten auf Transparenten "Kein Atomklo im Schacht Konrad" und "Atomausstieg sofort". Nach Angaben der Umweltorganisation Robin Wood wurde Schacht Konrad nicht nach geologischen Kriterien, sondern aus wirtschaftlichen Gründen als Endlager ausgewählt. Der Nachweis über die Langzeitsicherheit des Endlagers entspreche nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik.

Das Endlager im Schacht Konrad war im Mai 2002 nach 20-jähriger Erkundungs- und Planungszeit genehmigt, aufgrund der Klagen bislang aber nicht in Betrieb genommen worden. Sollte die Genehmigung juristischen Bestand haben, hätte das auch politische Auswirkungen. Bislang hält die Bundesregierung an ihrem Konzept fest, wonach es ein Endlager für alle Arten von Atommüll geben soll. Für stark radioaktiven Abfall, etwa Brennelemente aus Atomreaktoren, ist Schacht Konrad aber nicht geeignet.

Am 28-02-2006

Gegner des "Schacht Konrads" legen Verfassungsbeschwerde ein

Atommülllager

Die Gegner des geplanten Endlagers für schwach- und mittelaktiven Atommülls "Schacht Konrad" legen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Das bestätigte ein Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad e.V. am Donnerstag in Salzgitter. Beschwerdeführer sei ein Landwirt aus Salzgitter. Es sei die Frage zu klären, ob die Entsorgung von Atommüll so geregelt sei, dass die Betroffenen hinreichend geschützt seien, erklärte der Sprecher. Zahlreiche Belange der Gegner seien bisher von den Gerichten nicht berücksichtigt worden. Die Gegner befürchten Beeinträchtigungen ihrer Planungshoheit und ihres Eigentums an öffentlichen Einrichtungen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte ebenso wie zuvor das Oberverwaltungsgericht die Klagen der Stadt Salzgitter, der Gemeinden Lengede und Vechelde sowie des Landwirts gegen die Genehmigung des Atommüllendlagers "Schacht Konrad" aus formalen Gründen abgewiesen. Damit darf schwach- und mittelradioaktiver Abfall in der ehemaligen Eisenerzgrube bei Salzgitter eingelagert werden.

Die Klagen richteten sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Niedersächsischen Umweltministeriums für die Errichtung und den Betrieb des Bergwerks "Konrad" in Salzgitter als Endlager für radioaktive Abfälle mit geringer Wärmeentwicklung. Die Gemeinden befürchteten Beeinträchtigungen ihrer Planungshoheit und ihres Eigentums an öffentlichen Einrichtungen durch die Zulassung des Vorhabens, das sie unter anderem wegen Fehleinschätzung der Risiken des Transports der atomaren Abfälle, von Flugzeugabstürzen und terroristischen Anschlägen sowie der Langzeitrisiken für rechtswidrig hielten. Aus den gleichen Gründen rügte der Landwirt die drohende Entziehung seiner Existenzgrundlage.

Am 05-04-2007

Stadt Salzgitter legt Verfassungsbeschwerde gegen "Schacht Konrad" ein

Atommüllendlager

Die Stadt Salzgitter legt gegen das geplante Atommüllendlager "Schacht Konrad" eine Verfassungsbeschwerde ein. Der Rat der Stadt habe auf seiner Sitzung am Mittwochabend beschlossen, einen Rechtsanwalt damit zu beauftragen, teilte die Stadt mit. "Wir sehen unsere vor den Gerichten dargelegten Argumente nicht ausreichend gewürdigt", sagte ein Stadtsprecher.

Zuvor hatte bereits ein Landwirt aus Salzgitter eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die Gemeinden Lengede und Vechelde hätten über eine Beschwerde noch nicht entschieden, sagte der Sprecher.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte Anfang April die Klagen der Stadt Salzgitter, der Gemeinden Lengede und Vechelde sowie des Landwirts gegen die Genehmigung des geplanten Endlagers für schwach- und mittelaktiven Atommüll abgewiesen. Ebenso hatte zuvor das Oberverwaltungsgericht im März entschieden. Es ist geplant, eine Menge von 303.000 Kubikmetern Atommüll in der ehemaligen Eisenerzgrube bei Salzgitter einzulagern.

Am 26-04-2007

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