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Tierschützer vor Gericht

PETA darf weiter gegen Angeln protestieren

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Die Tierschützer von Peta Deutschland können aufatmen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit seinem heutigen Urteil verhindert, dass die Angler den Tierschützern einen Maulkorb verpassen. Das Gericht hat sich auf das Recht auf freie Meinungsäußerung berufen und der PETA zugestanden, auch weiterhin behaupten zu dürfen, dass "Angeln die Empfindungslosigkeit und die Ignoranz gegenüber dem Leben verstärke und zur erheblichen Verrohung der Gesellschaft beitragen könne und so der Grundstein gelegt werden könnte, dass sich junge Menschen zu Gewalttätern entwickelten".


Harald Ullmann von PETA: "Fische krümmen und drehen sich am Angelhaken weil sie Schmerzen empfinden, nicht weil sie den Anglern freudig zuwinken. Wenn sie aus dem Wasser gezogen werden, erleben sie einen schrecklichen Todeskampf, ähnlich dem der Menschen, die am Ertrinken sind."

Der Rechtsstreit wurde entfacht, als sich PETA zu verschiedenen Angelveranstaltungen für Kinder und Jugendliche äußerte, so z.B. zum "Jugendangeln 2001" in Heiligenhafen, wo 500 Kinder und Jugendliche mit Kuttern auf See fuhren, um Fische zu angeln und zu töten. Auch gegen das Angebot an einer Schule in Brandenburg, die eine Projektwoche zum Thema Angeln durchführte, protestierte PETA.

PETA ist mit über 750 000 Mitgliedern die weltweit größte Tierrechtsorganisation. Ziel der Organisation ist es, durch Aufdecken von Tierquälerei, Aufklärung der Öffentlichkeit und Veränderung der Lebensweise jedem Tier zu einem besseren Leben zu verhelfen.

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