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Kriegsdienst

Karlsruhe verwirft Potsdamer Vorstoß als "unzulässig"

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Die allgemeine Wehrpflicht in Deutschland ist verfassungsrechtlich zulässig. Das Bundesverfassungsgericht wies in einer veröffentlichten Entscheidung den Vorstoß zur Abschaffung der Dienstpflicht zurück. Die Richter verwarfen eine entsprechende Vorlage des Potsdamer Landgerichts als "unzulässig". Die Brandenburger Richter hatten die Wehrpflicht wegen der "fundamental veränderten sicherheitspolitischen Situation" Deutschlands als verfassungswidrig eingestuft.


Der bereits am 20. Februar einstimmig gefasste Beschluss des Zweiten Senats war noch vor der offiziellen Bekanntgabe – offenbar aus Versehen - auf der Internet-Seite des Gerichts veröffentlicht worden. Anschließend wurde er wie üblich auch in Form einer Pressemitteilung bekannt gegeben. (Az. 2 BvL 5/99).

Der Zweite Senat urteilte, das Landgericht Potsdam habe nicht hinreichend dargelegt, inwiefern sich die für die verfassungsrechtliche Prüfung maßgebliche Lage verändert haben soll. Das Verfassungsgericht verwies in seinem Beschluss auf eine frühere Entscheidung, in der es die Wehrpflicht für verfassungskonform erklärt hatte.

Die Karlsruher Richter hoben hervor, dass der Verfassungsgeber die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht nicht vom Vorliegen einer bestimmten sicherheitspolitischen Lage abhängig gemacht habe. Das Landgericht übersehe zudem, dass es weitere Gründe geben könnte, an der Wehrpflicht festzuhalten. Die Verfassungsrichter verwiesen auf die bestehenden Bündnisverpflichtungen.

Bei der Beurteilung der Wehrpflicht steht nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts "eine komplexe politische Entscheidung in Rede". Fragen nach Art und Umfang der militärischen Risikovorsorge, der demokratischen Kontrolle, der Rekrutierung qualifizierten Nachwuchses sowie nach den Kosten einer Wehrpflicht- oder einer Freiwilligenarmee seien solche der politischen Klugheit und ökonomischen Zweckmäßigkeit, hieß es. Diese Aspekte ließen sich nicht auf eine verfassungsrechtliche Frage reduzieren.

Die dem Gesetzgeber eröffnete Wahl zwischen einer Kriegpflicht- und einer Freiwilligenarmee sei eine grundlegende staatspolitische Entscheidung, betonte das Gericht unter Berufung auf sein Urteil vom 13. April 1978. Es obliege deshalb zunächst dem Gesetzgeber und den für das Verteidigungswesen des Bundes zuständigen Organen, Maßnahmen zu beschließen, die zur Konkretisierung des Verfassungsgrundsatzes der militärischen Landesverteidigung erforderlich seien. Welche Regelungen notwendig erschienen, hätten diese Organe nach weitgehend politischen Erwägungen in eigener Verantwortung zu entscheiden.

Das Potsdamer Landgericht war zu seiner Auffassung in einem Verfahren gegen den Pazifisten Volker Wiedersberg gelangt. Der heute 33 Jahre alte Rechtsreferendar aus Potsdam hatte Wehrdienst und Zivildienst verweigert und war 1998 vom Amtsgericht Potsdam wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 1500 Mark verurteilt worden. Auf seine Berufung hin setzte das Potsdamer Landgericht das Verfahren im Jahr 1999 aus und legte dem Bundesverfassungsgericht die Frage vor, ob die militärische Dienstpflicht angesichts der geänderten Weltlage noch zu rechtfertigen sei.

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