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Wehrpflicht

Der Weg des Totalverweigerers Volker Wiedersberg nach Karlsruhe

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Als erstes deutsches Gericht stufte das Landgericht Potsdam im März 1999 die Wehrpflicht als verfassungswidrig ein. In ihrer Begründung verwiesen die Brandenburger Richter auf die "fundamental veränderte sicherheitspolitische Situation" Deutschlands. Da das Gebiet der Bundesrepublik nicht mehr so "akut" bedroht sei wie zu Zeiten des Kalten Krieges, sei es unverhältnismäßig, junge Männer zwangsweise zur Verteidigung des Staates heranzuziehen. Die allgemeine Wehrpflicht sei "nicht mehr erforderlich", heißt es in dem Vorlagebeschluss, über den das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch entscheidet.


In Gang gebracht hatte das Verfahren der erklärte Pazifist Volker Wiedersberg aus Potsdam . Der heute 33 Jahre alte Rechtsreferendar verweigerte bereits in der DDR den Dienst als Bausoldat. Nach der Wende widersetzte sich der Totalverweigerer im Jahr 1993 auch dem Einberufungsbes Potsdam um Zivildienst beim Grünflächenamt in Potsdam. 1 Potsdam de Wiedersberg deshalb wegen Dienstflucht angeklagt. Erst 1998 verurteilte ihn das Potsdamer Amtsgericht zu einer Gel Potsdam von 1500 Mark, wogegen der Mitbegründer der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär in die Berufung ging.

Das Potsdamer Landgericht schloss sich überraschend der Auffassung Wiedersbergs an, setzte aber das Ver Potsdam aus und legte es den Karlsruher Richtern zur Entscheidung vor. Der Zweite Senat unter Vorsitz der scheidenden Gerichtspräsidentin Jutta Limbach wird seinen Beschluss zu der Potsdamer "Richtervorlage" schriftlich veröffentlichen. Eine Urteilsverkündung hätte eine mündliche Verhandlung vorausgesetzt.

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