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Explodierte Feuerwerksfabrik

Milde Strafen für Enschede-Direktoren

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Im Prozess um die vor knapp zwei Jahren explodierte Feuerwerksfabrik im niederländischen Enschede sind gegen die beiden angeklagten Direktoren milde Strafen verhängt worden. Das Gericht in Amelo verurteilte den 39-jährigen Ruud Bakker und den 50-jährigen Wim Pater am Dienstag zu jeweils sechs Monaten Haft. Drei Monate wurden zur Bewährung ausgesetzt. Weil beide Männer bereits drei Monate in Untersuchungshaft gesessen haben, gilt ihre Strafe als abgegolten.


Bakker und Pater hatten sich vor dem Gericht wegen fahrlässiger Tötung und Verstößen gegen Umweltschutzbestimmungen zu verantworten. Die Richter hielten die Umweltdelikte sowie den illegalen Handel mit Feuerwerk für erwiesen. Vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung sprach das Gericht dagegen beide Männer frei.

Die Staatsanwaltschaft hatte für Bakker eine Gefängnisstrafe von 30 Monaten gefordert sowie ein Bußgeld von rund 61 000 Euro. Für den 50-jährigen Pater waren 15 Monate Gefängnis beantragt. Beide Direktoren hielten während des gesamten Verfahrens an ihren Unschuldsbeteuerungen fest: Sie hätten den Feuerwerksbetrieb nach der Übernahme im Frühjahr 1998 "nach bestem Wissen und Gewissen" geführt.

Die Explosionskatastrophe verwüstete im Mai 2000 einen ganzen Stadtteil in Enschede. Die Fabrik befand sich mitten in einem Wohngebiet. 22 Menschen kamen ums Leben. Hunderte Bewohner trugen zum Teil schwere Verletzungen davon. Die Schäden werden auf mehr als 250 Millionen Euro geschätzt.

Wie es zu der verheerenden Detonation der Feuerwerkskörper kommen konnte, ist nach wie vor unklar. Ein 34-jähriger Tatverdächtiger sitzt seit Januar 2001 in Untersuchungshaft. Er soll Freunden gegenüber mit der Tat geprahlt haben. Der Prozess gegen ihn beginnt in diesem Monat.

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