"Wir wissen zu wenig darüber, welche Auswirkungen hochfrequente elektromagnetische Felder auf Lebewesen haben“, sagte Bernd Rainer Müller, BUND-Experte für elektromagnetische Strahlung. Vor allem langzeitliche Gesundheitsgefahren seien nicht ausreichend untersucht. "Wirtschaftsminister Müller muss hier endlich vorsorgen und eine Umkehr der Beweislast einführen. Nur wer nachweisen kann, dass seine Sendeanlage keine Gesundheitsbeschwerden verursacht, darf die Anlage betreiben."
Mobilfunk- und andere Sendeanlagenbetreiber berufen sich bislang auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte. Viele Anwohner in der Nähe von Sendeanlagen klagen jedoch immer häufiger über Schlaflosigkeit, Nervosität und Kopfschmerzen. Ebenso bekannt sind mögliche Einwirkungen der Senderstrahlung auf Herzschrittmacher, Insulinpumpen für Zuckerkranke und Hör-Implantate. Der BUND fordert deshalb die Einrichtung eines unabhängigen und öffentlichen Dokumentationszentrums zur Erfassung solcher gesundheitlichen Beschwerden.
"Auch Bundesumweltminister Trittin muss seiner Verantwortung für mehr Strahlenschutz nachkommen und für bessere Aufklärung sorgen", forder Müller. Das Umweltinformationsgesetz verpflichte ihn, alle für die Gesundheitsvorsorge relevanten Daten zu veröffentlichen. Dazu gehörten Strahlungsleistungen, gemessene Feldstärken und Sicherheitsabstände für medizinische Geräte. "Die bisher übliche Deckelung solcher Informationen muss aufhören."