Das Mindesthaltbarkeitsdatum fehlte ausschließlich bei lose verkauften Eiern. Die Anbieter verstoßen damit gegen gesetzliche Vorschriften, betonte die Verbraucher-Zentrale. Diese schreiben die Angabe des Datums auf einem Schild neben der Ware vor. Bei den verpackten Eiern war zwar die Haltbarkeit korrekt angegeben; in drei Fällen war das Mindesthaltbarkeitsdatum aber bereits abgelaufen.
Zudem enthielten rund die Hälfte (55) der 113 untersuchten Eier keinen Hinweis darauf, welche Mittel zum Färben verwendet wurden. Auch hier war nur lose Ware betroffen. Schuld daran ist eine Gesetzeslücke: Bei lose verkauften Eiern müssen die Farbstoffe nicht gekennzeichnet werden. Da die von der VZH untersuchten verpackten Eier aber ausnahmslos mit Farbstoffen behandelt waren, die in Einzelfällen Allergien auslösen können, muss man auch bei loser Ware mit diesen Stoffen rechnen.
Allen, die den Ostereinkauf noch vor sich haben, rät die VZH, keine Eier zu kaufen, deren Mindesthaltbarkeitsdatum oder Alter nicht bekannt sind. Damit müsse man vor allem bei loser Ware rechnen. Kritisch seien zudem gefärbte Eier, bei denen die verwendeten Farbstoffe nicht benannt sind. Allergiegefährdete Menschen sollten grundsätzlich auf mit Naturfarben behandelte Eier ausweichen oder selbst färben.