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Europarecht

Entwurf für neues Buchpreisbindungsgesetz beschlossen

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Das Bundeskabinett hat am 20. März 2002 den Entwurf eines Gesetzes zur Preisbindung bei Verlagserzeugnissen beschlossen. Der Gesetzentwurf soll die Preisbindung von Büchern europarechtlich absichern. Er sieht hierfür die Schaffung eines eigenen nationalen Preisbindungsgesetzes für Bücher vor. Die bisherige freiwillige Preisbindung für Bücher wird auf europäischer Ebene sehr kritisch betrachtet, da hierin einen Verstoß gegen EU-Kartellrecht gesehen wird.


Für die Verbraucher wird sich durch das Gesetz so gut wie nichts ändern, da bereits heute etwa 90 Prozent der erscheinenden Buchtitel preisgebunden sind, wenn auch auf vertraglicher Grundlage. Ziel ist des Gesetzes ist es, einen leistungsfähigen Markt für Verlagserzeugnisse in Deutschland zu sichern und deren Rolle als Kulturgut und Kulturmedium zu fördern. Viele andere europäische Staaten besitzen vergleichbare Gesetze.

Die Preisbindung für Bücher trägt entscheidend dazu bei, dass Bücher überall zu gleichen Preisen erhältlich sind und die Versorgung mit Büchern in der gesamten Bundesrepublik durch eine hohe Dichte breit sortierter Buchhandlungen gewährleistet wird. Gleichzeitig gewährleistet die Preisbindung eine vielfältige Verlagslandschaft mit einer Vielzahl von Autoren. Bei Zeitungen und Zeitschriften bestehen keine europarechtlichen Bedenken gegen das System der freiwilligen Preisbindung, so dass es beibehalten werden kann.

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