Überblick
- Volksbegehren gegen Menschenklonen in Bayern
- Demokratie in Bayern angeblich mit Hindernissen
- CSU-Vize Seehofer soll VdK-Landesvorsitz in Bayern übernehmen
- AOK Bayern verweigert pauschal Bezahlung von Blindenhunden
- Mehr Demokratie in Bayern gefordert
- Bayerns Vorstoß für Killerspiele-Verbot stößt im Bundesrat auf Widerstand
In Nürnberg kam der SPD-Kandidat und neue OB Ulrich Maly auf 55,9 Prozent der Stimmen. Amtsinhaber Ludwig Scholz von der CSU erreichte 44,1 Prozent. In der drittgrößten bayerischen Stadt Augsburg zieht der SPD-Politiker Paul Wengert als Nachfolger von CSU-OB Peter Menacher ins Rathaus ein, der nicht mehr angetreten war. Wengert setzte sich mit 55,6 Prozent der Stimmen gegen CSU-Bewerberin Margarete-Rohrhirsch Schmid durch, die 44,4 Prozent erhielt.
In Passau löste CSU-Herausforderer Albert Zankl mit 53,2 Prozent Amtsinhaber Willi Schmöller (SPD) ab, der 46,7 Prozent erreichte. Die viertgrößte bayerische Stadt Würzburg wird erstmals von einer Oberbürgermeisterin regiert. Die CSU-Kandidatin Pia Beckmann erreichte 53,8 Prozent, Amtsinhaber Jürgen Weber von der Würzburger Liste 46,2 Prozent.
Die aus Nürnberg stammende stellvertretende SPD-Bundeschefin Renate Schmidt bezeichnete das Wahlergebnis als gute Ausgangsposition für die Bundestagswahl. Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) habe offenbar nicht die erwartete Schubkraft. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) sprach angesichts des Nürnberger Ergebnisses von einem "bitteren Abend" für die CSU. Offensichtlich habe das Alter der Kandidaten eine große Rolle gespielt, der Wähler habe einen Generationenwechsel gewollt.
Nach Einschätzung von SPD-Landeschef Wolfgang Hoderlein ist die SPD in den bayerischen Großstädten zu ihrer früheren Stärke zurückgekehrt. "Die Erfolge bei den OB-Wahlen in München und bei den Stichwahlen in Nürnberg und Augsburg haben unsere Bemühungen belohnt", sagte Hoderlein. Insgesamt stelle die Bayern-SPD weiterhin mehr Oberbürgermeister als die CSU und habe auch bei den Landräten zugelegt. CSU-Generalsekretär Thomas Goppel räumte ein, dass einige Ergebnisse "ausgesprochen weh tun". Jedoch bestehe insgesamt kein Grund zu verzagen. "Das Gesamtergebnis lässt sich sehen, wir haben allen Grund zum Optimismus", sagte Goppel.
Landesweit hatte die CSU bei der Kommunalwahl am 3. März mit 45,5 Prozent der Stimmen ihre Posititon als stärkste politische Kraft im Freistaat ausgebaut. Die Christsozialen erzielten ein Plus von 2,4 Prozentpunkten, während die SPD mit 25,2 Prozent (minus 0,5) trotz einiger Erfolge in den Großstädten ihr schlechtestes Ergebnis seit 50 Jahren einfuhr. Die Wahlbeteiligung war mit 63,2 Prozent auf ein Rekordtief gefallen.
Volksbegehren gegen Menschenklonen in Bayern
900.000 Unterschriften nötig
In Bayern wird es ein Volksbegehren über die Frage geben, ob ein generelles Klonverbot in der Verfassung verankert werden soll. Die zweiwöchige Eintragungsfrist beginnt am 22. Mai. Zum ersten Mal in Deutschland soll damit die Frage der gentechnischer Eingriffe am Menschen dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden. Thomas Mayer, einer der Sprecher des Volksbegehrens, hält das Volksbegehren für einen entscheidenden Schritt gegen die Kommerzialisierung des menschlichen Körpers. Da wirtschaftlich interessierte Kreise laufend eine Lockerung des bestehenden Embryonenschutzes fordern, sei es an der Zeit, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden, ob Menschen geklont werden dürften. Mayer: "Die Welt ist keine Ware, und der Mensch ist keine Ware."
Das Volksbegehren will in Artikel 100 der bayerischen Verfassung verankern: "Das Klonen menschlicher Embryonen, die Selektion menschlicher Embryonen und Eingriffe in die Keimbahn des Menschen sind mit der Würde des Menschen unvereinbar." Es wurde 2002 mit über 25.000 Unterschriften eingeleitet und wird von einem überparteilichen Aktionsbündnis getragen. Dabei sind Organisationen von der Katholischen Landvolkbewegung bis zum Blinden- und Sehbehindertenbund.
Das Volksbegehren ist erfolgreich, wenn sich vom 22. Mai bis zum 4. Juni zehn Prozent der Stimmberechtigten, also etwa 900.000 Bürgerinnen und Bürger, in den Gemeindeämtern in die Listen des Volksbegehrens eintragen. Im Herbst diesen Jahres würde dann der Volksentscheid stattfinden, es sei denn, der Landtag beschließt den Gesetzesvorschlag des Volksbegehrens selbst.
In Bayern waren schon mehrere Volksbegehren erfolgreich. So führten 1995 die Bürger selbst den kommunalen Bürgerentscheid ein und lösten 1998 den bayerischen Senat auf.
Am 22-04-2003
Demokratie in Bayern angeblich mit Hindernissen
Wald-Volksbegehren
Ein in Bayern geplantes Volksbegehren "Aus Liebe zum Wald" ist nur knapp gescheitert. Wie das Statistische Landesamt am Dienstag in München mitteilte, unterstützten rund 854.000 Bürgerinnen und Bürgern das Begehren. Das entspricht 9,3 Prozent der bayerischen Stimmberechtigten. Für den Erfolg des Begehrens wären 10 Prozent nötig gewesen, was rund 920 000 Unterschriften entspricht. Das "Wald Bündnis Bayern" moniert "bürgerunfreundliche Öffnungszeiten der Eintragungsstätten in vielen Städten und Gemeinden. Das demokratische Grundrecht auf Eintragung für das Volksbegehren wurde in vielen Städten und Gemeinden durch völlig bürgerunfreundliche Eintragungszeiten ohne mehrere Abend- oder Wochenendtermine ausgehöhlt." Als undemokratisch und skandalös kritisierten die Initiatoren auch "die Untersagung von bürgerfreundlicheren Öffnungszeiten durch das bayerische Innenministerium. Die "unterschiedliche Handhabung der Eintragungsmöglichkeiten" in den verschiedenen Regionen Bayerns spiegele sich deutlich in den unterschiedlichen "Eintragungszahlen" wieder. "Der Maulkorb für Forstbeamte, das Werbeverbot im Lokalradio oder Fernsehen kostete ebenso Stimmen", meint das Wald-Bündnis "wie die Blockade einiger regionaler Zeitungen, die im Eintragungszeitraum entweder generell keine Leserbriefe mehr zuließen oder nur sehr reduziert über das Volksbegehren berichteten."
Forstminister ignoriert Vorwürfe
Der bayerische Forstminister Josef Miller ging in seiner Pressemitteilung auf das vorgeworfene Demokratiedefizit nicht ein. Er zeigte sich "zufrieden mit dem Ausgang des Volksbegehrens". Nun könne die von der Staatsregierung beschlossene "dringend erforderliche Reform der Forstverwaltung" zügig umgesetzt werden, sagte Miller nach der Bekanntgabe des vorläufigen Endergebnisses.
Der Minister betonte nochmals, dass es bei der Reform der Forstverwaltung darum gehe, "unnötige Bürokratie abzubauen, schlanke Verwaltungsstrukturen einzuführen und die Eigenverantwortung der Privatwaldbesitzer zu stärken". Beim Wald bleibe es bei der Zielsetzung, die vielfältigen Gemeinwohlleistungen für alle Bürger zu sichern, stabile Mischwälder aufzubauen und die Schutzfunktionen zu stärken.
Den Befürwortern des Volksbegehens bot der Minister einen konstruktiven Dialog an. "Die hohe Zahl von Unterschriften" sei für ihn ein Beweis, welch hohe Bedeutung dem Wald als wesentlicher Teil des Lebensraumes beigemessen wird.
Streitpunkt Forstreformgesetze
Das Volksbegehren richtete sich gegen die am 14. Oktober von der Staatsregierung beschlossenen Forstreformgesetze. Diese sehen eine tief greifende Umorganisation der bayerischen Forstverwaltung vor. Die Initiatoren vom "Wald Bündnis Bayern" warnten unter anderem vor einer drohenden "Kommerzialisierung der Wälder", die zu Lasten der Natur gehe. "Die bayerischen Staatswälder sollen auf ihre Privatisierung vorbereitet werden", lautete ihre Kritik.
Das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten betonte hingegen, dass der Staatswald derzeit nicht privatisiert werden solle. "Der Staatswald bleibt zu 100 Prozent im Eigentum des Freistaats Bayern." Er werde künftig durch eine Anstalt des öffentlichen Rechts bewirtschaftet, die von den Forstbehörden überwacht werden würden. Man bräuchte aber eine "schlanke, effiziente und straffe staatliche Verwaltung. Die Reform der Forstverwaltung sichert den wirtschaftlichen Erfolg des Forstbetriebes und entlastet damit die Steuerzahler." Die Förster stünden "als Ansprechpartner vor Ort weiterhin zur Verfügung".
Das Wald Bündnis Bayern wies nach dem knappen Scheitern des Volksbegehrens darauf hin, dass es sich um das beste Ergebnis für ein Volksbegehren seit sieben Jahren gehandelt habe. Man sehe darin "ein klares Signal" an die bayerische Landespolitik, die geplante Forst-"Reform" in wesentlichen Punkten zu korrigieren.
Am 30-11-2004
CSU-Vize Seehofer soll VdK-Landesvorsitz in Bayern übernehmen
Fusion der Sozialverbände
CSU-Vize Horst Seehofer wird seine in der Union streitigen Ansichten künftig auch als Landesvorsitzender des Sozialverbands VdK Bayern vertreten. Der VdK-Landesvorstand nominierte Seehofer am Donnerstag einstimmig für dieses Ehrenamt. Die Wahl findet voraussichtlich am 23. April in Nürnberg statt. Seehofer kündigte an, er wolle als bayerischer VdK-Vorsitzender "gegen neoliberale Veränderungen" der Gesellschaft kämpfen. Es zeige sich, dass Reformen, die mit der Kürzung von Sozialleistungen verbunden seien, "keinen Erfolg" hätten. Seehofer sagte der "Sächsischen Zeitung", er werde sich an der "interessanten Debatte" über weitere Veränderungen in Wirtschaft und Arbeitsmarkt intensiv beteiligen.
Der VdK setzt nach eigenen Angaben darauf, dass das "politische Schwergewicht" der Stimme des Sozialverbandes "ein noch größeres Gehör verschafft". Seehofer zähle zu den beliebtesten Politikern Deutschlands, weil er sich durch "Geradlinigkeit, Rückgrat und ein ausgeprägtes soziales Gewissen" auszeichne. Darüber hinaus sei er einer der renommiertesten Experten auf dem Gebiet der Sozial- und Gesundheitspolitik.
Sozialverband VdK und Sozialverband Deutschland wollen fusionieren
- Januar 2005 - VdK-Präsident Walter Hirrlinger und SoVD-Präsident Adolf Bauer erklären:
Verhandlungskommissionen des Sozialverbands VdK und des Sozialverbands Deutschland (SoVD) haben am 28. Januar mitgeteilt, dass beide Verbände fusionieren wollen. "Ziel der Verhandlungen ist eine Fusion beider Sozialverbände", teilten sie in einer Presseerklärung mit.
"Wir haben als ersten Schritt auf dem Weg zu einer Fusion eine enge Zusammenarbeit in sozialpolitischen Fragen beschlossen", heisst es weiter. Wir werden künftig gemeinsame Stellungnahmen zur Sozialpolitik abgeben."
Hinter den gemeinsamen Erklärungen zur Sozialpolitik "steht die Kraft von fast zwei Millionen Mitgliedern", heisst es selbstbewusst. Die nächste Gesprächsrunde soll Anfang April stattfinden.
Am 03-02-2005
AOK Bayern verweigert pauschal Bezahlung von Blindenhunden
"Gebot der Wirtschaftlichkeit"
Zwischen dem Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB) und der AOK Bayern gibt es Streit um die Kostenübernahme für Blindenhunde. Die Krankenkasse lehnte in mehreren Bescheiden, die der Nachrichtenagentur ddp vorliegen, die Finanzierung mit der pauschalen Begründung ab, dass Blinde kein Anrecht darauf hätten, längere Wegstrecken zurückzulegen. Der BBSB-Führhundreferent Günther Dürr bezeichnete diese Argumentation der AOK am Dienstag in Ansbach als "unmenschlich" und "größte Unverschämtheit". Die AOK Bayern wollte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern. In den AOK-Ablehnungsschreiben heißt es, zu den "vitalen Lebensbedürfnissen" gehöre lediglich, dass Blinde "die alltäglichen Verrichtungen im Nahbereich der Wohnung" selbstständig erledigen können. Dafür genüge aber der Blindenstock. "Eine Kostenübernahme bzw. Kostenbeteiligung für einen Blindenführhund durch die AOK Bayern ist deshalb nicht möglich", schreibt die Krankenkasse. Das "Gebot der Wirtschaftlichkeit" lasse es nicht zu.
BBSB-Führhundreferent Dürr beklagte: "Inzwischen werden die Hunde als Luxus abgestempelt, den die Kassen nicht zu bezahlen hätten." Ein gut ausgebildeter Blindenführhund koste zwischen 18.000 und 20.000 Euro. In ganz Bayern seien nur rund 180 solche Tiere im Einsatz. "Die Beträge sind also eigentlich Peanuts für die Kassen", betonte Dürr.
Für die Blinden bedeuteten die Hunde hingegen einen ganz wesentlichen Beitrag zur Lebensqualität. Sie seien "mobiler, gesünder und auch psychisch besser drauf". Der Blindenstock könne niemals einen Blindenhund ersetzen. "Der Stock zeigt mir nicht, wo die nächste Treppe ist, oder wo sich die Zugtür befindet", sagte Dürr. Im Klartext laute die Aussage der Krankenkasse an die Blinden: "Du bleibst daheim, was willst Du denn auf der Straße?"
Die AOK Bayern sei bei diesem Thema offenbar "so etwas wie die Speerspitze" für die Krankenkassen bundesweit, sagte Dürr. Von Blindenbund-Kollegen aus anderen Bundesländern wisse er, dass dort "noch nicht so rabiat" vorgegangen werde. "Aber wenn es uns nicht gelingt, in Bayern dagegenzuhalten, werden die anderen schnell nachziehen", befürchtet Dürr.
Auch der Münchner Rechtsanwalt Jürgen Greß, der zahlreiche Blinde in entsprechenden Verfahren gegen Krankenkassen vertritt, bezeichnete die AOK als "Vorreiter". "Die AOK sagt rigoros und pauschal: 'Wir zahlen nicht'." Andere Kassen seien da noch etwas zurückhaltender.
Die AOK stützt sich bei ihrer Argumentation auf ein Urteil des Sozialgerichts Hamburg, wonach Blinde, die mit dem Taststock "ausreichende Orientierung und Fortbewegung" erlernen können, keinen Anspruch auf einen Führhund haben.
Anwalt Greß betont hingegen, dieses Urteil habe keinen Grundsatzcharakter. Ein Berufungsverfahren sei von der AOK auf außergerichtlichem Weg vermieden worden. Blindenführhunde seien im Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen aufgelistet und deswegen auch zu bezahlen, forderte Greß. Taststöcke seien als Ersatz "völlig indiskutabel".
Am 15-03-2005
Mehr Demokratie in Bayern gefordert
Nach Volksbegehren
Nachdem am Montag das Volksbegehren "Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" in Bayern am erforderlichen Quorum gescheitert ist, fordert die Bürgeraktion "Mehr Demokratie" eine Reform der diesbezüglichen bayerischen Gesetze. Die kurze Eintragsfrist von nur zwei Wochen und das erforderliche Quorum von zehn Prozent der Wahlberechtigten müssten verändert werden. Mit dem Scheitern des Volksbegehrens, das die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) initiiert hat, sei seit 1997 zum siebten Mal das erforderliche Quorum in Bayern nicht erreicht worden.
"Man kann das Scheitern so vieler Volksbegehren nicht nur mit mangelndem Interesse der Bevölkerung erklären. Daran sind auch die hohen Hürden schuld", so das Vorstandsmitglied von "Mehr Demokratie", Gerald Häfner. Der Freistaat gelte zwar als das Musterland der direkten Demokratie, Reformbedarf bestehe dennoch "Dass die Bürger aufs Amt gehen müssen, um ein Volksbegehren zu unterstützen, ist unnötige Bürokratie. In anderen Bundesländern können die Initiatoren selbst die Unterschriften auf der Straße sammeln."
Häfner kritisierte zudem die kurze Eintragungsfrist von zwei Wochen und das Quorum: "Wenn eine Partei bei einer Wahl nur fünf Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten muss, um für die nächsten fünf Jahre im Parlament vertreten zu sein, ist es unfair, dass man zehn Prozent der Wahlberechtigten braucht, um einen Volksentscheid auszulösen."
Das letzte erfolgreiche bayerische Volksbegehren fand 1997 statt. 10,9 Prozent der Bürger unterstützten damals die Forderung nach Abschaffung des Bayerischen Senats, einer bundesweiten einmaligen zweiten Parlamentskammer. Beim Volksentscheid am 8. Februar 1998 konnte sich die Vorlage des Volksbegehrens klar gegen einen Konkurrenzvorschlag der Landesregierung durchsetzen.
Am 19-07-2005
Bayerns Vorstoß für Killerspiele-Verbot stößt im Bundesrat auf Widerstand
"Extrem gewalthaltige Medien"
Der bayerische Vorstoß für einen besseren Schutz Jugendlicher vor so genannten Killerspielen ist im Bundesrat umstritten. Während Bayern am Freitag in der Länderkammer einen entsprechenden Gesetzentwurf einbrachte, äußerte der nordrhein-westfälische Familienminister Armin Laschet (CDU) Bedenken gegenüber der vorgeschlagenen Regelung. Nach den Vorstellungen Bayerns sollen Herstellung und Verbreitung virtueller Killerspiele künftig mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden können. Die bayerische Familienministerin Christa Stewens (CSU) sagte in der Debatte: "Killerspiele gehören in Deutschland verboten." Nach den "schrecklichen Ereignissen" beim Amoklauf von Emsdetten müsse endlich konsequent gehandelt werden. Dabei begrüße sie ausdrücklich die Ankündigung des Bundes und Nordrhein-Westfalen s für ein Sofortprogramm zum Schutz der Jugend vor Gewalt in den Medien. Viele dieser Vorschläge gingen in die "richtige Richtung". Die bayerische Initiative, die im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen wurde, gehe jedoch "deutlich weiter".
Laschet wandte sich gegen die von Bayern beabsichtigte Verschärfung des Strafrechts. Zwar sei auch er der Auffassung, dass "extrem gewalthaltige Medien" nicht in die Hände von Jugendlichen gehörten. Die bisherigen Strafrechtsbestimmungen seien aber ausreichend, auch wenn es möglicherweise ein Vollzugsdefizit gebe. Statt nur an eine Verschärfung des Strafrechts zu denken, müsse man "einen breiteren Weg gehen". Notwendig sei, "den Jugendmedienschutz zu optimieren, die Indizierung von Medien zu erleichtern" und die Selbstkontrolle zu verbessern.
Für die Bundesregierung erinnerte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Hermann Kues (CDU), daran, dass Bund und Länder eine Überprüfung der rechtlichen Grundlagen des Jugendmedienschutzes beschlossen hätten. Diese Evaluation solle im Herbst abgeschlossen werden. Auch Kues verwies auf das von Ressortchefin Ursula von der Leyen (CDU) und Laschet jüngst gestartete Sofortprogramm. Dazu gehöre eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes und eine Verbesserung des "gesetzlichen Vollzuges".
Am 16-02-2007