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Das Reform-Paket

Bundesanstalt für Arbeit wird Dienstleister

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Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) wird zu einem Dienstleister mit privatwirtschaftlichen Strukturen umgebaut. Bis September soll eine Expertenkommission Konzepte erarbeiten. Bereits zum 1. April sollen umfassende Sofortmaßnahmen wirksam werden. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete der Bundestag am Freitag. Die Kernpunkte im Einzelnen:


PRIVATE VERMITTLER brauchen sich künftig keine Erlaubnis für ihre Tätigkeit bei der Bundesanstalt einzuholen. Sie dürfen zudem auch von den Arbeitssuchenden ein Honorar verlangen. Dieses darf nicht höher als 1.500 Euro liegen. Es betrifft nur die ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit, weil es danach einen Vermittlungsgutschein gibt.

Einen VERMITTLUNGS-GUTSCHEIN erhalten Betroffene nach dreimonatiger Arbeitslosigkeit. Er kann wahlweise bei privaten Vermittlern eingelöst werden. Der Wert variiert. War der Klient zwischen drei und sechs Monaten ohne Job, bekommt der Privatvermittler im Erfolgsfall 1.500 Euro, zwischen sechs und neun Monaten Arbeitslosigkeit 2.000 Euro und bei einer Erwerbslosigkeit von über neun Monaten 2.500 Euro.

Auch die VERMITTLUNG INS AUSLAND durch private Vermittler ist möglich. Das Alleinrecht der BA zur Auslandsvermittlung wird aufgehoben.

Die Erfolgs- und Qualitätskontrolle der Bundesanstalt soll durch einen unabhängigen ARBEITSAMTS-TÜV akribischer werden. Neben Kunden- und Mitarbeiterbefragungen soll es in den Arbeitsämtern auch verdeckte Prüfungen geben. Ferner wird ein Beschwerdemanagement eingeführt.

Zur QUALITÄTSSICHERUNG privater Vermittler und um "Vermittlungshaien" kein Betätigungsfeld zu bieten, sollen spätestens in zwei Jahren die privaten Vermittler zertifiziert werden. Bis dahin unterliegen sie strengen Kontrollen.

An der Spitze der Bundesanstalt steht künftig ein HAUPTAMTLICHER VORSTAND. Seine drei Mitglieder treten in ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis und sind damit nicht wie der bisherige Präsident verbeamtet. Der Vorstand kann so jederzeit wieder abgesetzt werden. Die Personen für die drei Spitzenpositionen werden von der Bundesregierung ausgewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Das Team übernimmt neben der Geschäftsführung auch Aufgaben des bisherigen Verwaltungsrats.

Der VERWALTUNGSRAT soll von 51 auf 21 Mitglieder verkleinert werden. Er setzt sich weiter aus ehrenamtlichen Vertretern der Gewerkschaften, der Arbeitgeber und Gebietskörperschaften zusammen. Das Gremium hat unter anderem die Aufgabe, Vorstand und Verwaltung zu überwachen. Der Verwaltungsrat wird bei der Besetzung des Vorstandes angehört.

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