DIE Internet-Zeitung
NABU und Kindernothilfe

Entwicklungspolitik soll endlich reformiert werden

Am

Kindernothilfe und Naturschutzbund NABU haben die Bundesregierung heute in Berlin aufgefordert, zusätzliche Finanzmittel für eine nachhaltige Entwicklungspolitik bereitzustellen. Mit Blick auf die in wenigen Tagen in Monterrey stattfindende UN-Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung müsse von Deutschland ein deutliches Signal zur finanziellen Absicherung der Rio-Beschlüsse und zu neuen Finanzierungsinstrumenten zugunsten von Umwelt und Entwicklung gesetzt werden. "Wer das Weltklima schützen, den Artenschwund aufhalten und die Wasserressourcen sichern will, muss in eine gemeinsame Zukunft investieren und die Armut bekämpfen", sagte NABU-Präsident Flasbarth.


Die in der so genannten Millennium-Erklärung eingegangene Verpflichtung der UN-Mitgliedsstaaten, den Anteil der in absoluter Armut lebenden Menschen bis 2015 zu halbieren, dürfe nicht länger ein Lippenbekenntnis bleiben. Jetzt gelte es, die Chance zu ergreifen und neuen Finanzierungsmöglichkeiten den Weg zu ebnen. "Wir fordern Bundesentwicklungsministerin Wieczorek-Zeul dazu auf, in Monterrey den Vorschlag zur Besteuerung von Devisentransaktionen offensiv zu vertreten", betonte Werner Hoerschelmann, Vorsitzender der Kindernothilfe. Auch auf europäischer Ebene müsse die Bundesregierung die Initiative zur Einführung einer Devisentransaktionssteuer, der sogenannten Tobin-Tax, ergreifen.

Die schwerwiegenden Konsequenzen eines Klimawandels seien nur ein Beispiel dafür, dass gerade die von Armut betroffenen Regionen die größte Last zu tragen hätten. "Ein konsequenter Einsatz gegen Umweltzerstörung steht in direktem Zusammenhang mit der Armutsbekämpfung", erklärten die beiden Verbände. Das bereits in Rio international vereinbarte Ziel, 0,7 Prozent des Bruttosozialproduktes als Entwicklungshilfe bereitzustellen, müsse bis 2007 erreicht werden. Die Verschuldung vieler Entwicklungsländer sei als entscheidende globale Entwicklungsblockade nicht mehr tragbar. In Monterrey müsse sich die Bundesregierung deshalb für die Entwicklung eines verbindlichen Verfahrens zum fairen Ausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern einsetzen.