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Verbraucherinformationsgesetz

Auch Unternehmen sollen Verbrauchern Auskunft geben

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Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 13. März 2002 dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit zugestimmt sowie dem Gesetz zur Verbraucherinformation. Der Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) hat eine Ausweitung des Gesetzes auch auf Unternehmen verlangt. "Der jetzt vorliegende Entwurf bleibt deutlich hinter dem erklärten Ziel von Bundeskanzler Schröder zurück, Transparenz bis zur Ladentheke zu schaffen," sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. "Wenn man Verbrauchern Zugang zu produktrelevanten Informationen geben will, dann darf man den Auskunftsanspruch gegenüber Unternehmen nicht ausklammern."


Bei dem Gesetzesvorhaben steuert die Bundesregierung offenbar auf einen Konflikt mit den Ländern zu. So legte Niedersachsen im Bundesrat einen Gesetzesentwurf vor, der ausdrücklich auch Informationen gegenüber Verbrauchern verpflichtet.

Diese Informationen können beispielsweise Inhaltsangaben über allergene Stoffe bei Lebensmitteln oder die Anwendung von Tierversuchen bei Kosmetika. vzbv-Vorstand Edda Müller begrüßte, dass der niedersächsische Entwurf auch die Unternehmen in die Pflicht nimmt. "Auch der niedersächsische Entwurf greift allerdings zu kurz, weil er einseitig auf Lebensmittel und Bedarfsgegenstände beschränkt ist," so Edda Müller. Der vzbv warnte zugleich davor, sich beim Informationsverhalten der Unternehmen auf Selbstverpflichtungen der Industrie zu verlassen. Das Bundesverbraucherschutzministerium strebt eine Selbstverpflichtung der Industrie an, um sie zu mehr Transparenz gegenüber den Verbrauchern zu veranlassen. "Die Unternehmen haben auch heute schon - ohne Selbstverpflichtungserklärung - Gelegenheit, ihre Transparenz und Offenheit unter Beweis zu stellen," sagte Edda Müller. "Tatsache ist aber, dass die überwiegende Mehrheit der Unternehmen der Unternehmen mauert, wenn Verbraucher kritische Fragen stellen." Der vzbv untersucht derzeit das Informationsverhalten der Unternehmen bei Verbraucheranfragen. Die Ergebnisse wird der vzbv vor der Ersten Lesung des Verbraucherinformationsgesetzes im Bundestag am 16. April vorstellen.

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