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Parteiengesetz

Experten fordern rasche Reform der Parteienfinanzierung

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Für eine rasche Reform des Parteiengesetz spricht sich der Politikwissenschaftler Ulrich von Alemann aus. Verstöße gegen das Gesetz wie Bilanzfälschung könnten damit endlich geahndet werden, sagte Alemann im Deutschlandfunk. Bisher seien solche Delikte zwar untersagt, aber nicht mit einer Strafe belegt. Alemann ist Mitglied der so genannten Rau-Kommission zur Reform der Parteienfinanzierung.


Der Experte widersprach der Forderung, durch die jüngste Spendenaffäre bei der Kölner SPD die Reform des Gesetzes noch einmal zu überarbeiten. Dass ein Buchhalter manipuliert, könne auch eine Geschäftsleitung nicht ausschließen. Man könne nur die Strafen so deutlich machen, dass sie abschreckend wirken. Daher müssten die Änderungen im Parteiengesetz schnell wirksam werden. Denn die bisherige Regelung, dass bei Verstößen eine Rückzahlung mit Strafe erfolgt, reiche allein als Abschreckung nicht aus.

Zugleich plädierte Alemann dafür, auf radikale Änderungen zu verzichten. Die von der Kommission vorgelegten Vorschläge seien weit gehend genug, um Transparenz herzustellen. Die Grenze von 20.000 Mark, ab der Spenden offengelegt werden müssen, sei eine gute Grenze. Der Bürger müsse wissen, wer an wen größere Beträge spendet, um sich en eigenes Bild machen zu können. Jedoch müssten kriminellen Machenschaften, solche Spenden zu stückeln, stärker ein Riegel vorgeschoben werden.

Die von der Union erhobene Forderung, die SPD solle sich von ihrer Medienbeteiligung trennen, lehnte Alemann ab. Die Parteien seien gehalten, vernünftig mit ihrem Kapital umzugehen und eigene Reserven anzulegen.

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