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Nur noch 64 Prozent

Mehrwegquote im freien Fall

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Die Mehrwegquote hat einen neuen Tiefstand erreicht. Wie das Bundesumweltministerium am Samstag mitteilte, sank der Mehrweg-Anteil bei den Getränkeverpackungen von Mai 2000 bis April 2001 auf 64 Prozent. Damit ist die Grundlage für das von Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) für 1. Januar 2003 angekündigte Pflichtpfand auf Erfrischungsgetränke wie Cola oder Fanta gelegt.


Dosen und Einwegflaschen sind seit 1991 von der Pfandpflicht entbunden; allerdings nur so lange, wie sie die vorgeschriebene Quote von 72 Prozent im Mehrweg einhalten. Die gültige Verpackungsverordnung sieht vor, dass bei einem mehrmaligen Unterschreiten der Mehrwegquote ein Pfand auf Einweggebinde anfällt. Das Kabinett soll das Zwangspfand noch diesen Monat beschließen. Einen entsprechenden Vorschlag unterbreitete Trittin bereits Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD).

Weinflaschen sind nach den jüngsten vorliegenden Zahlen noch nicht vom Pflichtpfand betroffen. Allerdings hatte das Umweltministerium die Ergebnisse in diesem Bereich bereits als "besorgniserregend" bezeichnet. Auch bei Säften wird wohl noch kein Pfand fällig. Die konkreten Zahlen für die Nacherhebung zu 1998 kündigte Trittin für Juli an. Damit das Pfand ab Januar gelten kann, muss die Mehrweg-Quote sechs Monate vorher im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Ursprünglich wollte Trittin mit einer Novelle der gültigen Verpackungsverordnung ein Dosenpfand zum 1. Januar 2002 einführen. Die Bundesländer ließen den Entwurf jedoch im Bundesrat scheitern. Danach klagten mehrere Handelsketten ohne Erfolg gegen die Veröffentlichung der Nacherhebung zu 1997 mit den Daten von Februar 1999 bis Januar 2000.

Das jetzt greifende Pfand auf Einwegverpackungen beruht auf der alten Verpackungsverordnung des früheren Umweltministers Klaus Töpfer (CDU). Dessen Nachfolgerin Angela Merkel (CDU) hatte die Verordnung durch eine Differenzierung in fünf verschiedene Getränkebereiche ergänzt. Dadurch können jene Getränkearten herausgefunden werden, die das Unterschreiten der Durchschnittsquote in der Hauptsache verursachen.

Der Geschäftsführende Vorstand des Bundesverbandes des Deutschen Getränkefachgroßhandels, Günther Guder, mahnte: "Für den Handel ist es nun endgültig an der Zeit, die Realitäten und die geltende Rechtslage anzuerkennen." Sein Verband erwarte, dass nun den Beteuerungen Taten folgen, Mehrweg fördern zu wollen. Guder begrüßte ausdrücklich das klare Bekenntnis der Bundesregierung zum Dosenpfand.

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