Die Vorsitzenden der drei Organisationen forderten Innenminister Otto Schily (SPD) auf, die Blockade des Gesetzes aufzugeben.
Nach Ansicht der Organisationen droht ansonsten ein "wichtiges Reformprojekt der Bundesregierung" zu scheitern. Zwar habe das Innenministerium im vergangenen Sommer eine Vorlage ins Internet gestellt, die als "Diskussionsentwurf" bezeichnet werde. Danach soll jeder das Recht erhalten, Unterlagen von Bundesbehörden einzusehen oder Informationen aus den Behördenakten anzufordern, soweit dem keine besonderen Geheimhaltungsgründe entgegen stehen. Die Organisationen konstatierten jedoch "erhebliche Mängel beim Umfang des Aktenzugangs, bei den Bearbeitungsfristen und bei der Gebührenregelung". Dennoch gehe die Regelung offenbar einigen Ministerien immer noch zu weit.
Als "Journalisten- und Verlegerverbände sehen wir die Gefahr, dass Deutschland bei der Informationsfreiheit endgültig zum Schlusslicht in Europa wird", heißt es in der Erklärung. Fast alle westlichen Industriestaaten hätten ihren Bürgern bereits Akteneinsichtsrechte garantiert, während in Deutschland weitgehend "noch das alte obrigkeitsstaatliche Prinzip der Amtsverschwiegenheit" herrsche. Außerdem gebe es bereits in den Bundesländern Brandenburg, Schleswig-Holstein, Berlin und seit Januar 2002 auch in Nordrhein-Westfalen diese Behördentransparenz.
Ein Recht auf Einsicht in Originalakten, das über den bestehenden journalistischen Auskunftsanspruch nach den Landespressegesetzen hinausgehe, wäre ein wichtiges politisches Signal, schreiben die Verbände. Dadurch würde das Geheimhaltungsprinzip bei Verwaltungsvorgängen von der Regel zur begründungsbedürftigen Ausnahme. Derzeit würden Journalisten immer wieder in der Recherche behindert.
Auch die Verwaltung selbst könne von mehr Transparenz profitieren, denn das Recht auf Akteneinsicht beuge "der Vetternwirtschaft und der Korruption" vor, schreiben die Journalisten-Organisationen. Befürchtungen, die Behörden könnten durch eine Antragsflut überlastet werden, hätten sich in Schleswig-Holstein, Brandenburg und Berlin als vollkommen unberechtigt erwiesen.