Die 2001 erfolgten Preiserhöhungen seien zwar in diesem Jahr vielfach wieder leicht zurückgenommen worden, jedoch lägen die aktuellen Preise immer noch über dem ursprünglichen Niveau vom Juni 2001, wird betont. Im Unterschied zum Einzelhandel hätten zugleich Gastronomie und Dienstleister vor allem den Stichtag 1. Januar genutzt, um Preise teilweise großzügig nach oben anzupassen, heißt es weiter. Die festgestellten Preiserhöhungen hätten bis zu 48 Prozent erreicht.
Der Handelsverband BAG wies die Vorwürfe umgehend zurück. Er sprach von billiger Effekthascherei. Solche Meldungen führten nur zu weiteren Verunsicherungen auf Seiten der Verbraucher. Der Hauptgeschäftsführer der Interessenvertretung des innerstädtischen Einzelhandels, Johann Hellwege, betonte, dass berufene Instanzen die Preisentwicklung langfristig überwacht hätten und zu einem eindeutig positiven Urteil für den Einzelhandel gekommen seien.
Die Preiserhebungen des vzbv waren ab Juni 2001 regelmäßig in einem sechswöchigen Turnus durchgeführt worden. Im Einzelhandel hatte der Verband die Preisbeobachtung nach eigenen Angaben in 100 Fachgeschäften unterschiedlicher Branchen und Dienstleistungen durchgeführt. Bei der jüngsten siebten Beobachtung wurden 822 Produkte erfasst. Bei 32 Prozent der Produkte wurden für den Zeitraum Juni 2001 bis Februar 2002 Preiserhöhungen bis zu etwa 39 Prozent festgestellt. Bei 27,9 Prozent der Produkte gab es Preissenkungen bis etwa 18 Prozent. Bei 200 untersuchten Dienstleistungsangeboten zwischen Juni 2001 und Februar 2002 waren laut vzbv in 130 Fällen und damit bei 65 Prozent eine Erhöhung zu verzeichnen. Zwischen Dezember und Februar wurden bei diesen Dienstleistungen 22 Preise gesenkt und 82 erhöht.
Nachrichten Verbraucherzentrale
- Naturschützer und Verbraucherzentralen warnen vor Antibiotikum im Obstbau
- Verbraucherzentrale Bundesverband und Greenpeace fordern Stromkennzeichnung
- Verbraucherzentrale fordert scharfe Kontrollen
- Verbraucherzentralen ziehen wegen "Camel"-Werbung vor Gericht
- Verbraucherzentrale verklagt Riester-Anbieter Hamburg Mannheimer und BHW
- Verbraucherzentralen fordern bessere Regulierung bei Telefon
- Verbraucherzentrale: Terroranschlag rechtfertigt Urlaubsstornierung
- Forderung einer verbraucherpolitischen Gesamtstrategie bis Sommer 2003
- Verbraucherzentrale fordert wirkungsvolle Kontrollbehörden
- Verbraucherzentralen veröffentlichen Katalog für artgemäße Fleischerzeugung
- Neuer Ratgeber der Verbraucherzentrale über Betriebsrenten erschienen
- Haushaltsnot der Gemeinden stoppt Bürgerbegehren
- Agenda 2010 bringt Massen-Verarmung
Verbraucherschutz
Angesichts der aktuellen Debatte um eine Wiederzulassung des Antibiotikums Plantomycin gegen Feuerbrand im Obstbau haben der Naturschutzbund NABU, der Berufsimkerbund und der Verbraucherzentrale Bundesverband davor gewarnt, dem Druck der Lobby der Obsterzeuger nachzugeben. Die Wiederzulassung von Plantomycin wäre ein völlig falsches Signal und würde massiv gegen das Prinzip des vorsorgenden Verbraucherschutzes verstoßen, so NABU-Bundesgeschäftsführer Gerd Billen. Ziel der Regierungsfraktionen sollte sein, sich konsequent gegen die illegale Anwendung des Mittels einzusetzen, statt die vorliegende Entscheidung in Frage zu stellen.
Nach Ansicht der Verbände ist der Einsatz von Antibiotika im Freiland aufgrund der Gefahr von Resistenzbildungen bei Menschen noch viel weniger zu tolerieren als im Stall. Antibiotikarückstände in Lebensmitteln sei ein nicht zu unterschätzendes Problem und müsse konsequent vermieden werden, so Thomas Isenberg, Fachbereichsleiter Gesundheit und Ernährung beim vzbv. Auch für Imker seien Pestizidrückstände im Honig ein untragbarer Zustand. Sollte der Einsatz von Antibiotika im Obstbau wieder praktiziert werden, müssten zahlreiche Imker aufgrund von Absatzeinbußen um ihren Arbeitsplatz fürchten, so Manfred Hederer vom Berufsimkerbund. Eine Lobbypolitik zu Gunsten von Obsterzeugern und zu Lasten der Umwelt, der Gesundheit der Verbraucher sowie weiterer Arbeitsplätze im ländlichen Raum sei nicht hinnehmbar.
Das jetzige Beispiel zeige gleichzeitig, dass die Abhängigkeit vieler Obsterzeuger von Plantomycin in eine Sackgasse geführt habe und alternative Verfahren bislang zu wenig berücksichtigt wurden. Daher müsse möglichst rasch ein umfangreiches Sofortprogramm aufgelegt werden, das auch die Erfahrungen aus Ländern wie der Schweiz einbeziehe. Im Vordergrund stünden dabei die Einrichtung einer Feuerbrandkasse und eines Frühwarnsystems für Feuerbrand sowie die Förderung mechanischer und biologischer Bekämpfungsmethoden. Die Bundesregierung müsse mit einem solchen Ausstiegsprogramm deutlich machen, dass Antibiotika in der Landwirtschaft keine Zukunft mehr haben, so Gerd Billen.
Am 21-03-2002
Nur informierte Verbraucher können wirklich wählen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Greenpeace haben schärfere Kennzeichnungs- und Auskunftspflichten für Stromanbieter gefordert. Die Organisationen erwarten von Bundeswirtschaftsminister Werner Müller, sich auf dem Treffen der EU-Energieminister am 6. und 7. Juni in Luxemburg für die Kennzeichnung von Strom einzusetzen. Die Minister werden dort die Neufassung der Richtlinie zur Liberalisierung des europäischen Strommarktes beraten.
"Nur wenn es klar verständliche Informationen gibt, kann der Verbraucher auch eine gute Wahl treffen", meint Edda Müller, Vorstand des vzbv. Dies gelte auch und vor allem für den Strommarkt. "Die Energieversorger müssen endlich ihren Widerstand gegen die Stromkennzeichnung aufgeben", fordert Sven Teske, Energieexperte bei Greenpeace. Verbraucher hätten ein Recht auf Information. Die Verbraucher- und Umweltschützer setzen sich dafür ein, dass Stromkunden bereits an ihrer Rechnung ablesen können, wie (Energiemix, Anteil von Kraft-Wärme-Kopplung etc.) und wo (Herkunftsland) die Energie hergestellt wurde und wie hoch die Umweltbelastung (Treibhausgasemissionen, Atommüllproduktion) ist.
Im März hatte das Europaparlament beschlossen, im Rahmen der Novellierung der Stromrichtlinie eine Kennzeichnungspflicht für Strom einzuführen. Nachdem die Kommission in der Zwischenzeit eine deutlich abgespeckte Version dieser Kennzeichnungspflicht vorgeschlagen hat, droht das Vorhaben zu scheitern. Die Stromversorger in Deutschland verschweigen den Verbrauchern, wie und wo der angebotene Strom produziert wurde. Diverse Tarifsysteme und unterschiedliche Informationen machen es den Verbrauchern fast unmöglich, Stromangebote zu vergleichen und einen umweltfreundlichen Anbieter zu wählen.
Wiederholt hatten der vzbv und Greenpeace in der Vergangenheit die Stromversorger aufgefordert, für die Kaufentscheidung wesentliche Informationen in übersichtlicher und verständlicher Form auf den Stromrechnungen, in der Werbung und im Internet zur Verfügung zu stellen.
Am 04-06-2002
Nitrofen-Skandal
Als Konsequenz aus dem Nitrofen-Skandal hat der Verbraucherzentrale Bundesverband die Verschärfung von Kontrollen sowie eine Aufnahme verbotener Pestizide in den staatlichen Überwachungsplan für Lebens- und Futtermittel gefordert. Verschärfte Kontrollen, erweiterte Meldepflichten sowie Transparenz für Verbraucher über betroffene Produkte sind die Kernforderungen eines 5-Punkte-Katalogs, den der Verband vorgelegt hat. Der Katalog ist von den Ernährungsfachleuten aller 16 Verbraucherzentralen bei ihrer Tagung in Erfurt erarbeitet worden.
Staatliches Lebensmittel-Monitoring auch auf Rückstände verbotener Pestizide solle ein Teil zur Lösung beitragen. Das gemeinsam von Bund und Ländern seit 1995 durchgeführte systematische chemisch-analytische Mess- und Beobachtungsprogramm müsse sofort um Tests auf die jeweils verbotenen Pflanzenschutzmittelrückstände ergänzt werden.
Die Kontrollen in der ökologischen Produktion seien außerdem zu lasch. Verbraucher müssen sich bei Öko-Produkten auf eine besondere Zusatz-Qualität verlassen können. Deshalb müsse es bei den Standardkontrollprogrammen zur Vergabe des Biosiegels eine Verpflichtung geben, auch eine bestimmte Anzahl konkreter Produktanalysen durchzuführen. Gegenwärtig werde in der Regel lediglich auf dem Papier geprüft. Außerdem werde zur Zeit nicht routinemäßig kontrolliert, ob im Bioanbau verbotene Substanzen eingesetzt werden. Gleichzeitig sei die staatliche Überwachung der Kontrollstellen in den Ländern zu verschärfen.
Lagerstätten für Futter- und Lebensmittel müssten bundesweit auf Altlasten und Unbedenklichkeit regelmäßig staatlich überprüft werden. Die Ergebnisse sollten in eine bundesweite öffentlich zugängliche Datenbank eingestellt werden.
Das gegenwärtig im Vermittlungsausschuss des Bundesrats liegende Verbraucherinformationsgesetz sollte auf jeden Fall verabschiedet werden. Der Gesetzentwurf sollte die Auskunftspflicht der Behörden einführen.
Auch die Bio-Anbieter müssten ihre Informationen über betroffene Produkte und Marken offen legen und veröffentlichen. Dazu gehört die Nennung aller betroffenen Produkte und Handelsmarken, insbesondere der Chargennummern sowie eine Auflistung der gesperrten Höfe und Betriebe. Des weiteren ist eine gesetzliche Verpflichtung der Lebensmittelunternehmen zur Meldung an die Behörden auch in den Fällen nötig, in denen das Produkt nicht den Vorschriften zum Schutz der Gesundheit entspricht und erste entsprechende Hinweise dem Unternehmen vorliegen.
Am 06-06-2002
Jugendschutz
Die Verbraucherzentralen verklagen die Tabakfirma JT International wegen jugendbezogener Zigarettenwerbung. Die Darstellung jugendlich erscheinender Personen auf einem Werbeplakat für die Marke "Camel" verleite Jugendliche zum Rauchen, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband mit. Die Verbraucherschützer erwarten, dass die beanstandete Werbung im Interesse des Jugendschutzes gerichtlich untersagt werde, sagte Vorstand Edda Müller.
Die Werbung verstoße gegen das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz. Das Gesetz verbiete Tabakwerbung, die besonders dazu geeignet sei, Jugendliche oder Heranwachsende zum Rauchen zu verleiten. Zudem habe sich die Industrie selbst verpflichtet, für Zigaretten nicht mit Personen zu werben, die jünger als 30 Jahre zu sein scheinen. Im vorliegenden Fall hätten Umfragen des Berliner Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf jedoch ergeben, das die Mehrheit der Jugendlichen die auf den Plakaten dargestellten Jugendlichen für jünger als 30 Jahre hielten.
Am 25-07-2002
Überhöhte Storno- und Wechselgebühren
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wird die Riester-Anbieter Hamburg-Mannheimer und BHW Lebensversicherungs AG wegen überhöhter Storno- und Wechselgebühren auf Unterlassung verklagen. Der vzbv hatte beide Firmen fruchtlos abgemahnt und dazu aufgefordert, ihre überhöhten Gebührenregelungen bei vorzeitiger Kündigung von Altersvorsorgeverträgen zu unterlassen. "Die Gebühren der Unternehmen sind völlig überzogen und übersteigen die branchenüblichen Gebühren um das Zehnfache", so Manfred Westphal, Fachbereichsleiter Finanzdienstleistungen im vzbv. Dadurch würden die Unternehmen die Vorgaben des neuen Rentengesetzes faktisch umgehen.
Mit den nach vzbv-Ansicht überhöhten Stornogebühren erschweren die Gesellschaften den Ausstieg aus einem Riester-Vertrag. "Bei Vertragsauflösung erheben beide Anbieter faktisch Strafgebühren", bemängelt Westphal. So müsse etwa ein Verbraucher, der einen Bruttoverdienst von jährlich 25.000 EUR hat und einen Vertrag mit 30 Jahren Anspardauer abgeschlossen hat, bei einer Vertragsauflösung zum Ende des ersten Jahres bei der BHW einen Abzug von bis zu 902,50 Euro, bei der Hamburg-Mannheimer von bis zu 1.450,00 Euro hinnehmen. Die BHW Leben verlangt diese Gebühren sogar bei einem Anbieterwechsel. "Damit handelt sie gegen den Willen des Gesetzgebers, der Wert darauf gelegt hat, Anbieterwechsel zu ermöglichen", so Westphal. Im Hinblick auf die langen Laufzeiten der Verträge und der Unwägbarkeiten während dieses Zeitraums müsse dem Verbraucher die Möglichkeit einer unkomplizierten Vertragsauflösung gegeben werden.
Der vzbv wirft den beiden Gesellschaften vor, durch die überhöhten Storno- bzw. Wechselgebühren die an die Vermittler gezahlten Provisionen vom Verbraucher wieder zurückholen zu wollen. Dies sei jedoch nach dem Gesetz zur Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen (AltZertG) nicht zulässig, wonach Abschluss- und Vertriebskosten bei Riester-Verträgen gleichmäßig auf mindestens 10 Jahre verteilt werden müssten. Nach Ansicht des vzbv sei es das Ziel des Gesetzgebers gewesen, dass der Anbieter bei einem vorzeitigen Vertragsende nur die Abschluss- und Vertriebskosten kassieren dürfe, die auch tatsächlich bereits gezahlt wurden.
Der vzbv kündigte zudem an, verstärkt gegen Riester-Anbieter vorzugehen und sie abzumahnen, wenn sie ihren Informationspflichten bei Abschlüssen im Internet nicht nachkommen.
Am 28-08-2002
Kompromiss zu Call-by-Call beschlossen
Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) hat die Einigung im Vermittlungsausschuss zur Einführung von Call-by-Call bei Ortsgesprächen ausdrücklich begrüßt. "Die seit mehr als zwei Jahren überfällige Umsetzung zwingender EU-Vorgaben war nicht nur im Interesse der Telekommunikationskunden dringend geboten, sondern ist entscheidend für die Initiierung des Wettbewerbs in diesem Marktsegment", so Michael Bobrowski, Telekommunikationsexperte beim vzbv. "Wenn man hierbei stehenbleibt, ist die Einigung aber ein fauler Kompromiss, der die Bundesregierung nur aus der Schusslinie der EU-Kommision nimmt." Auf der Grundlage der Einigung im Vermittlungsausschuss müsse jetzt die Regulierungsbehörde ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Preisregulierung vorlegen.
Als zentrales Element einer stimmigen Preisregulierung nannte der vzbv die Anpassung des Mietpreises für den Netzanschluss ("letzte Meile" bis zur Telefondose): Die Mietpreise für Netzanschlüsse für Wettbewerber der Telekom müssten von der Regulierungsbehörde herabgesetzt werden. Auch sollten Unternehmen ohne eigenes Netz, die jedoch Call-by-Call für Ortsgespräche anbieten wollen, angemessen an den Kosten für diese Anschlussleitung beteiligt werden. "Nur dann wird es in diesem Markt einen fairen und chancengleichen Wettbewerb geben, von dem auch die Verbraucher profitieren können", so Bobrowski.
Nach langem Hin und Her hatten sich Bund und Länder gestern im Vermittlungsausschuss auf eine Kompromissformel für die Einführung von Call-by-Call bei Ortsgesprächen geeinigt. Zuvor hatte die Bundesregierung - in Reaktion auf die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof - im Mai dieses Jahres einen ersten Entwurf für eine notwendige Änderung des Telekommunikationsgesetzes (sog. kleine TKG-Novelle) vorgelegt. Dieser Entwurf war seinerzeit vom Bundestag akzeptiert
worden, jedoch am 12. Juli am Widerstand nicht nur unionsregierter Länder im Bundesrat gescheitert. Während Regionalcarrier und lokale Netzbetreiber um bereits getätigte Investitionen in die eigene Netzinfrastruktur fürchteten, hatten sich einzelne Bundesländer für die wirtschaftlichen Interessen der Deutschen Telekom stark gemacht. Infolge dieser Allianz der besonderen Art drohten Wettbewerb und Verbraucherinteressen auf der Strecke zu bleiben. Nun ist der Bundestag am Zuge, der sich voraussichtlich am Donnerstag mit der Kompromisslösung befassen wird. Der Bundesrat wird dies erst nach den Wahlen am 27. 9. tun.
Am 11-09-2002
Hintergrund
Urlauber mit Reiseziel Bali können ihre bereits gebuchte Reise stornieren. Nach Auffassung der nordrhein-westfälischen Verbraucherzentrale liegt im Fall der Terroranschläge auf der indonesischen Ferieninsel ein Fall von höherer Gewalt vor. Die Verbraucherschutzorganisation wertet die Empfehlung des Auswärtigen Amtes, Reisen nach Bali bis auf weiteres zu meiden, als höhere Gewalt. Urlauber müssten wegen der bislang ungeklärten Anschläge mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko rechnen.
In Fällen von höherer Gewalt können Buchungen von Pauschalreisen kostenlos storniert (§ 651j,BGB) werden. Die sonst üblichen Stornierungspauschalen entfallen. Eine Kündigung wegen höherer Gewalt ist auch möglich, wenn die Pauschalreise schon angetreten wurde. Reisende müssen dann die bereits erbrachten Reiseleistungen wie Hin- und Rückflug, Unterkunft und Verpflegung selbst bezahlen. Die Kosten für nicht in Anspruch genommene Leistungen müssen jedoch erstattet werden.
Falls für die vorzeitige Abreise zusätzliche Kosten entstehen, zum Beispiel weil der nächste Flug teurer ist als der eigentlich gebuchte, tragen Urlauber und Veranstalter die Mehrkosten je zur Hälfte. Wird der Aufenthalt unfreiwillig verlängert, etwa weil der planmäßige Rückflug nicht stattfinden kann, müssen Reisende die dafür anfallenden Kosten (wie zusätzliche Übernachtung) allein tragen, erläutert die Verbraucherzentrale NRW. Einen Anspruch auf Umbuchung haben Urlauber nicht.
Am 14-10-2002
Verbraucherzentrale Bundesverband
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V (vzbv) hat die Stärkung der Kompetenzen von Verbraucherschutzministerin Renate Künast und die Aufnahme zentraler Forderungen des vzbv in den Koalitionsvertrag begrüßt. "Vor allem die Verankerung eines Initiativrechts des Verbraucherministeriums, die Zuständigkeiten für die Grüne Gentechnik sowie die Ankündigung verstärkter Aktivitäten in Bereichen des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes, etwa im Medien-, Informations- und Dienstleistungssektor hören sich vielversprechend an", so vzbv-Vorstand Edda Müller. Zu begrüßen sei auch die Ankündigung eines Aktionsplans Verbraucherschutz zur Verankerung der Querschnittsaufgabe Verbraucherschutz.
Diesbezüglich fordert der vzbv die Vorlage einer verbraucherpolitischen Gesamtstrategie bis Sommer 2003. "Insgesamt sehen wir in den Ankündigungen einen Schritt in die richtige Richtung, wenngleich klare und verbindliche Absprachen im Papier weitgehend fehlen", so Müller. Von der finanziellen und personellen Ausstattung und Zusammensetzung des Ministeriums hänge es nun ab, ob die selbstgestellten Hausaufgaben auch zufrieden stellend erledigt werden können.
"Durch das Initiativrecht kann Ministerin Künast nun auch andere Ressorts unter Handlungszwang setzen", so Müller. Des weiteren seien im Koalitionspapier zu begrüßen: die Aussagen zur Kennzeichnung Grüner Gentechnik und Gewährleistung gentechnikfreier Produkte, zur Einsetzung eines Patientenschutzbeauftragten und der Verabschiedung einer Patientencharta, zur Fortführung der Agrarwende und zum Ausbau der Lebensmittelkontrollen, zur Novellierung des Wettbewerbsrechts, zum Schutz der Eigenheimbauer und zur Stärkung der Informationspflichten und Verbraucherrechte in den Bereichen Telekommunikation und Finanzdienstleistungen sowie die Ankündigung einer Reform des Versicherungsrechts.
Verbesserungen in den genannten Bereichen seien Teil des verbraucherpolitischen Forderungskatalogs des vzbv gewesen. "Besonders freut uns die Ankündigung eines umfassenden Verbraucherinformationsgesetzes, dass auch die Auskunftspflicht der Unternehmen umfasst", so Müller.
Ärgerlich ist aus Sicht des vzbv hingegen, dass die Stärkung der Fahrgastrechte als wichtiges Verbraucherthema im Papier nicht auftaucht.
Als großen Wehrmutstropfen bezeichnete der vzbv zudem das Fehlen klarer Aussagen zur Unterstützung der Arbeit der unabhängigen Verbraucherorganisationen. Weder die Vorschläge einer Werbeabgabe der Wirtschaft noch die geforderte Gründung einer unabhängigen Stiftung Verbraucherpolitik seien angestrebt. "Um jedoch die Absichtserklärungen realisieren zu können, wird die neue Bundesregierung mehr denn je die Unterstützung und Wächterfunktion der Verbraucherorganisationen benötigen", so Müller.
Am 16-10-2002
Marktüberwachung nötig für Verbraucherschutz
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine wirkungsvolle und effiziente Marktüberwachung für mehr Produktsicherheit und eine transparentere Informationspolitik von Behörden und Unternehmen gefordert. "Die Abmagerungskuren in den Vollzugs- und Kontrollbehörden der Marktüberwachung müssen ein Ende haben", so vzbv-Vorstand Edda Müller auf einer Konferenz in Berlin. Der Verbraucherschutz müsse wieder als eigenständiges Ziel der Marktüberwachung anerkannt werden und aus dem Schatten des Arbeitsschutzes heraustreten. Zahlreiche Skandale, vor allem im Lebensmittel- und Arzneimittelbereich, hätten das Verbrauchervertrauen in die Sicherheit von Produkten gestört. Ein besonderes Ärgernis sei die CE-Kennzeichnung.
"Die CE-Kennzeichnung ist lediglich ein 'Reisepass für technische Produkte', um diese ungehindert auf den europäischen Markt zu bringen", so Edda Müller. Somit sei sie kein Qualitäts- oder Sicherheitsprädikat. "Dies ist dem Verbraucher, der glaubt, sich etwa mit dem Kauf eines CE-gekennzeichneten Spielzeugs, einer Heckenschere oder einer Bohrmaschine etwas Gutes zu tun, jedoch meist nicht bewusst". Viele Beispiele würden zeigen, dass Produkte trotz CE-Kennzeichen mit Mängeln - manchmal gar lebensgefährlichen - behaftet seien. Das Hauptproblem sieht der vzbv darin, dass sich der Händler vielfach selbst das CE-Kennzeichen verleihen kann, wenn er der Meinung ist, dass sein Produkt europäischem Sicherheitsrecht entspricht. "Wenn ein Sicherheits-Kennzeichen durch 'Selbstdeklaration' vergeben wird, stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit", so Edda Müller. Dies gelte umso mehr vor dem Hintergrund, dass es den Behörden durch das Prinzip des freien Warenverkehrs untersagt ist, systematische Kontrollen an CE-gekennzeichneten Produkten durchzuführen. Diese beschränken sich lediglich auf begründete Verdachtsfälle und Stichproben.
Eine vorsorgende Verbraucherpolitik muss aber nach Ansicht der Verbraucherschützer einen verlässlichen Rahmen dafür schaffen, dass Verbraucher vor Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit zuverlässig geschützt werden. Aus Sicht des vzbv reichen Vorschriften allein hierfür nicht aus. "Ohne Marktüberwachung bleibt die Sicherheit auf der Strecke", so Edda Müller. Mit wachsendem Wettbewerb und grenzenlosen Warenströmen werde ihre Bedeutung noch weiter zunehmen. Dabei werde auch das Risiko steigen, dass vermehrt Produkte minderer Qualitäten und mangelhafter Sicherheit auf den Markt drängen. Dem zu begegnen sei die Herausforderung, der sich Marktüberwachung und Politik stellen müssten.
Am 17-10-2002
Für einheitliche Tierschutzstandards in der Landwirtschaft
Die Verbraucherzentralen haben einen Kriterienkatalog für die artgemäße Erzeugung von Rind-, Schweine- und Geflügelfleisch veröffentlicht. Erstmals liegt damit ein umfassendes Gesamtkonzept vor, das für das unüberschaubare Angebot unterschiedlicher Markenfleischprogramme einen einheitlichen Standard für den Tierschutz formuliert. Bisher fehlen in der Fleischwirtschaft klare Vorgaben, wie den Verbrauchererwartungen nach artgemäßeren Haltungsbedingungen und damit mehr Tierschutz entsprochen werden kann. Ziel des auf der EuroTier in Hannover vorgestellten Konzepts ist es unter anderem, für die Erzeuger eine Messlatte für den Tierschutz zu definieren. Neben freiwiligen Instrumenten der Erzeuger fordern die Verbraucherzentralen schärfere gesetzliche Regelungen zur artgerechten Nutztierhaltung.
„Es ist absurd, dass zwar 80 Prozent der Verbraucher artgerecht erzeugtes Fleisch bevorzugen, dass aber eine klare Kennzeichnung bisher völlig fehlt“, sagte Jutta Jaksche, Agrarreferentin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). „Verbraucher können beim Fleischeinkauf den Tierschutz nur dann honorieren, wenn ein entsprechendes Angebot da ist.“ Seit 1995 haben die Verbraucherzentralen Markenfleischprogramme untersucht.
„Auf dieser Basis ist jetzt der bisher umfassendste Bewertungskatalog zur Erzeugung von Rind-, Schweine- und Geflügelfleisch entstanden“, erläutert Hartmut König von der Verbraucherzentrale Hessen. Der Katalog setzt Mindest- und Zusatzkriterien für den gesamten Erzeugungsprozess fest. Schwerpunkte sind eine rückverfolgbare Herkunft, Fütterung, Haltung und Hygiene der Tiere, Transport und Schlachtung und schließlich Verkauf und Kontrolle.
Das deutsche Tierschutzgesetz fordert, dass Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden müssen. Trotzdem sind artgemäße Haltungsformen weiterhin wenig verbreitet - die schon vorhandenen Alternativen werden kaum eingesetzt. So werden mehr als 90 Prozent der säugenden Sauen angebunden, mehr als 80 Prozent der Mastschweine ohne Einstreu auf Spaltenboden gehalten. Zwei Drittel der Milchkühe werden noch angebunden, über 90 Prozent der Mastbullen in Vollspaltenbuchten gehalten.
Die Intensivhaltung ist nicht nur aus Tierschutz- und Umweltaspekten problematisch. Die Haltung vieler Tiere auf engem Raum macht die Tiere auch anfälliger für Krankheiten - der Einsatz von Medikamenten wiederum führt zu Rückständen im Fleisch. Hinzukommt das Problem von Antibiotikaresistenzen. „Artgemäße Alternativen sind schon jetzt wirtschaftlich machbar“, so Jutta Jaksche. „Eine von uns beauftragte Umfrage zeigt: Viele Verbraucher sind bereit, dafür auch mehr zu zahlen. Sie wollen sich aber auf eine entsprechende Kennzeichnung auch wirklich verlassen können.“
Kriterien für die Kennzeichnung von artgemäß erzeugtem Fleisch sind auch bei Geflügel dringend notwendig. Der Verbrauch an Geflügelfleisch ist in den vergangenen zehn Jahren um 50 Prozent auf derzeit 18,9 Kilogramm je Kopf und Jahr angestiegen. Viele Verbraucher greifen, verunsichert durch die Skandale bei Rind- und Schweinefleisch, zum angeblich gesünderen Geflügelfleisch. Dem Fleischangebot aus intensiver und regional stark konzentrierter Produktion stehen jedoch erst wenige „alternative“ Angebote entgegen. Ziel der neuen Kriterien für die Erzeugung von Geflügelfleisch ist deshalb mehr Markttransparenz für die Verbraucher. Der Kriterienkatalog soll zugleich die Erzeuger ermutigen, in eine artgemäße und umweltgerechte Erzeugung einzusteigen.
Am 14-11-2002
Altersvorsorge
Neuer Ratgeber der Verbraucherzentrale über Betriebsrenten erschienen Grundlage für einen Ruhestand ohne Sorgen ist eine ausreichende finanzielle Absicherung. Da jedoch immer weniger jüngere für immer mehr ältere Menschen aufkommen müssen, steht das soziale Sicherungssystem in Deutschland derzeit vor schwierigen Aufgaben. Die Rentenreform hat einen weiteren Weg für die Absicherung geebnet: Alle Arbeitnehmer haben das Recht, einen Teil ihres Gehalts in eine Betriebsrente umzuwandeln. Hilfe bei der Wahl der richtigen Vorsorge bietet der neue Ratgeber "Betriebliche Altersvorsorge" der Verbraucherzentralen.
Das Buch informiert über die neuen gesetzlichen Regelungen für Betriebsrenten sowie die staatliche Förderung im Rahmen der Riester-Rente. Es gibt einen Überblick über steuerliche Entlastungsmöglichkeiten und zeigt die fünf Vorsorgemodelle für Betriebsrenten auf. Antworten gibt es zudem auf alle Fragen, die sich Vorsorgesparern und Arbeitgebern rund um die neue betriebliche Absicherung stellen: Was passiert, wenn der Arbeitgeber gewechselt wird? Können Beiträge in finanziellen Notlagen zurückverlangt werden? Welche Risiken muss ein Unternehmen einkalkulieren?
Checklisten und Hinweise auf weitere Informationsquellen sowie Adressen von Versorgungswerken und Beratungsgesellschaften komplettieren das Informationspaket. Der Ratgeber "Betriebliche Altersvorsorge" kann zum Preis von 9,80 Euro inklusive Versand- und Portokosten gegen Rechnung bestellt werden beim Versandservice des vzbv.
Am 04-12-2002
Initiative für Mindener Verbraucherzentrale unzulässig
Die Schuldenkrise der Städte und Gemeinden bedroht die Demokratie in Städten und Gemeinden. Davor warnte die Initiative Mehr Demokratie am Freitag, nachdem der Rat der Stadt Minden am Donnerstag ein von über 9.000 Bürgern unterschriebenes Bürgerbegehren für die Beibehaltung der Verbraucherzentrale in der ostwestfälischen Stadt für unzulässig erklärt hatte. CDU, FDP und Mindener Initiative (MIT) im Rat begründeten dies damit, dass Minden an ein Haushaltssicherungskonzept gebunden sei, das es der Stadt nur noch erlaube, Ausgaben zu tätigen, zu der sie rechtlich verpflichtet sei oder die unaufschiebbar seien. Nach der Kündigung des Vertrages mit der Verbraucherzentrale im Mai sei die Stadt zu weiteren Finanzierungsleistungen nun nicht mehr verpflichtet, die vom Bürgerbegehren angestrebte Weiterfinanzierung der Beratungseinrichtung deshalb rechtswidrig.
"Die Schuldenfalle schnappt nach Bürgerbegehren", sagte Daniel Schily, NRW-Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Die Entscheidung des Mindener Rates sei demokratiepolitisch höchst fragwürdig. An Bürgerbegehren würden härtere Maßstäbe angelegt als an Ratsbeschlüsse: "Wären an Ratsentscheidungen frühzeitig ähnliche Maßstäbe angelegt worden, wäre es häufig zur jetzigen Verschuldungssituation gar nicht gekommen." Bereits Ende Juli hatte ein Bürgerbegehren in der ebenfalls einem Haushaltssicherungskonzept unterstehenden Stadt Wuppertal aus dem gleichen Grund Schiffbruch erlitten. Eine Elterninitiative hatte über 25.000 Unterschriften für den Erhalt aller Grundschulen in der Stadt gesammelt, nachdem der Rat beschlossen hatte, aus Kostengründen sieben Grundschulen zu schließen oder zu verlegen. "Hier wird mit einer neuen Begründung die alte Tradition fort geführt, Bürgerbegehren mit juristischen Tricks zu stoppen", glaubt Schily.
Schily beklagte, dass immer wieder der Eindruck erweckt werde, dass die Bürger bei Abstimmungen mit Geld um sich würfen, während Stadt- und Gemeinderäte versuchten, dieses Geld zusammen zu halten. Es sei vielmehr erwiesenermaßen so, dass die direkte Demokratie zu mehr Sparsamkeit und Ausgabeneffizienz führe. Der Geschäftsführer forderte deshalb mehr statt weniger Demokratie.
Mehr Demokratie macht die Abwälzung von Aufgaben von Bund und Ländern auf die Gemeinden für die Finanzmisere der Kommunen mit verantwortlich. Ohne eine entsprechende Erhöhung der Finanzzuweisungen seien Städten und Gemeinden in den letzten Jahren immer neue kostenintensive Aufgaben wie die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Kindergartenplätze oder die Unterbringung von Flüchtlingen zugewiesen worden. Anfang August hätten bereits 176 von 427 Städten, Kreisen und Gemeinden in NRW ihre Haushalte nur noch unter dem Diktat eines Haushaltssicherungskonzepts führen können. "Wir hoffen deshalb auf die Verwirklichung der Ankündigung der Landtagsfraktionen, das strikte Konnexiätsprinzip in der Landesverfassung verankern zu wollen", sagte Schily. Hierdurch würde das Land in Zukunft verpflichtet, bei der Neuübertragung von Aufgaben vom Land auf die Kommunen oder bei deren Erweiterung den Städten und Gemeinden die dafür entstehenden Kosten zu erstatten. In acht Bundesländern kooperierten Land und Kommunen bereits nach diesem Prinzip. Zuletzt hatten die Bayern als neuntes Land in einer Volksabstimmung am vergangenen Sonntag mit einer Mehrheit von über 88 Prozent beschlossen, das Konnexitätsprinzip in die Landesverfassung auf zu nehmen.
Am 26-09-2003
Verbraucherzentralen
Die Verbraucherzentralen in Deutschland warnen vor einer Massen-Verarmung durch die Agenda 2010 der Bundesregierung. Es gebe aus der täglichen Beratungsarbeit bereits eindeutige Anzeichen dafür, dass es breiten Bevölkerungsschichten durch die Reformen schlechter gehe, sagte die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Edda Müller, der "Berliner Zeitung".
"Man kann von Menschen in Pflegeheimen, die nur ein kleines Taschengeld bekommen, nicht erwarten, dass sie auf Anhieb fast ihr ganzes Geld für Arzneimittelzuzahlungen und Praxisgebühren ausgeben", erklärte Müller. Hunderttausende Langzeitarbeitslose würden auch durch das neue Arbeitslosengeld II verarmen, das sich nur noch auf dem Niveau der bisherigen Sozialhilfe bewegen werde. Die Folge werde sein, dass sich noch mehr Haushalte überschulden.
1988 habe es in Deutschland zwei Millionen überschuldete Haushalte gegeben. Heute seien es bereits rund drei Millionen - weiter steigender steigender Tendenz, warnte Müller.
Am 13-04-2004