Im Bericht heißt es, durch die umfassende Rentenreform habe die Bundesregierung die Alterssicherung in Deutschland zukunftssicher gemacht. Das gesetzlich verankerte Pflichtsystem wurde auf ein langfristig stabiles Fundament gestellt. Beitragssatz und Lohnnebenkosten würden in Dimensionen gehalten, die auch zukünftige Generationen von Erwerbstätigen nicht überforderten. Die zusätzliche betriebliche Altersversorgung und eine ergänzende private Vorsorge erfuhren durch eine zusätzliche staatliche Förderung eine Aufwertung.
Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durch eine aktive und aktivierende Arbeitsmarktpolitik war während der gesamten Legislaturperiode ein Schwerpunkt der Politik der Bundesregierung. Mit dem am 1. Januar in Kraft getretenen Job-Aktiv-Gesetz, dem Programm "Jump" zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit sowie speziellen Fördermaßnahmen für ältere Arbeitslose, Langzeitarbeitslose sowie für behinderte Arbeitnehmer konnten wichtige Schritte hin zu mehr Beschäftigung vollzogen werden. Mehr Gerechtigkeit und Sicherheit für Arbeitnehmer konnten insbesondere durch die Rücknahme der Einschränkungen des Kündigungsschutzes sowie die Wiederherstellung der Entgeltzahlung im Krankheitsfall erreicht werden. Weitere Fortschritte wurden durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes erreicht
In der Behindertenpolitik hat die Bundesregierung durch drei neue Gesetze den Behinderten als den aktiven selbstbestimmt handelnden Menschen in den Mittelpunkt gestellt. Das Gleichstellungsgesetz für Behinderte, das Neunte Sozialgesetzbuch und das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter beseitigen Hindernisse, erhöhen Chancen und fördern die selbständige Teilhabe behinderter Menschen an der Gesellschaft.
In der Familienpolitik hat die Bundesregierung durch die Verbesserung beim Familienlastenausgleich, beim Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub, in der Wohnungspolitik für Familien und in der Einführung des Rechts auf Teilzeit wichtige Beiträge für Familien geleistet.
Mit dem Sozialbudget wurde eine ausführliche Gesamtschau über Umfang und Entwicklung der sozialen Leistungen in Deutschland vorgelegt. Sie basiert auf statistischen Daten bis 2000 und bietet eine Vorausrechnung für die Jahre 2001 und 2005. Allein im Jahr 2000 wurden in Deutschland von der Sozialversicherung, von Bund, Ländern und Gemeinden sowie von privaten Arbeitgebern insgesamt 1263 Milliarden Mark für soziale Leistungen ausgegeben.
Gegenüber 1995 entspricht dies einer Zunahme um 163 Milliarden Mark beziehungsweise einem Anstieg um durchschnittlich jährlich 2,8 Prozent. Im Jahr 2001 haben die Ausgaben für soziale Leistungen rund 1298 Milliarden Mark betragen. Gegenüber dem Jahr 2000 sind die Ausgaben damit ebenfalls um 2,8 Prozent angestiegen.
Die Sozialleistungsquote, die den Umfang der sozialen Leistungen mit der Wirtschaftskraft verbindet, ist in 2000 gegenüber 1999 mit 31,9 Prozent stabil geblieben, sie wird in 2001 auf voraussichtlich 32,1 Prozent angestiegen sein und damit wieder den Wert aus dem Jahr 1996 erreicht haben. Das Sozialbudget informiert schließlich auch über die Finanzierungsstruktur der Sozialleistungen, die sich seit Anfang der neunziger Jahre deutlich verändert hat. Danach nimmt der Finanzierungsanteil der Sozialbeiträge ab (1991: 66,0 Prozent, 2000: 60,7 Prozent), während der Anteil der Zuweisungen (überwiegend Steuern), vor allem bedingt durch die stärkere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung, ansteigt. Dies verdeutlicht die Zielsetzung der Bundesregierung, durch Begrenzung der Lohnnebenkosten die Voraussetzungen für mehr Wachstum und Beschäftigung und zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu verbessern."