Das Gericht teilte die beanstandeten Bedenken an der Rechtsgültigkeit der Verordnungsregel nicht. Auch seien die Zweifel der Unternehmen an der Zuständigkeit der Bundesregierung nicht gerechtfertigt. Die noch aus den Zeiten der Kohl-Regierung stammende Regelung sieht eine Erhebung von mindestens 0,25 Euro je Einweg-Verpackung vor, sobald der Anteil der Mehrweg-Getränkeverpackungen bundesweit unter 72 Prozent absinkt. Für das Jahr 1997 wurde von der Bundesregierung erstmals ein Absinken unter diesen Wert festgestellt. Nach Informationen der "Wirtschaftswoche" kommt das Bundesumweltministerium mittlerweile zu dem Ergebnis, dass die Mehrwegquote im Erhebungszeitraum Mai 2000 bis April 2001 nur noch bei knapp 63 Prozent lag.
Trittin zeigte sich erfreut über die jetzige Gerichtsentscheidung. Sie mache den Weg frei für das Inkrafttreten der Pfandpflicht. Das Urteil falle in eine Zeit, in der eine Flut von Dosen und Einwegflaschen nicht nur die großen Getränkemärkte, sondern auch die Straßen und Landschaften überschwemme.
Ähnlich äußerte sich der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Der Naturschutzbund NABU und der Bundesverband mittelständischer Brauereien forderten eine rasche Einführung des Dosenpfandes. Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) und der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels (GFGH) erklärten, zum Erhalt des Mehrwegsystems zähle nun jeder Monat. Getränkedosen und PET-Einwegflaschen verdrängten mit immer größerer Dynamik die klassischen ökologisch vorteilhaften Mehrwegsysteme. Nach einer durch die Gesellschaft für Konsumforschung GfK durchgeführten Studie (Consumer Scan unter 12.000 Haushalten) belaufe sich der Mehrweganteil für das Jahr 2001 auf nur mehr 60,2 %. Im vierten Quartal 2001 sei der Anteil sogar auf 58,9 % abgesunken. Bei Fortsetzung dieses Trends werde die Mehrwegquote im kommenden Jahr bei unter 50 Prozent liegen und das bundesweite Mehrwegsystem damit vor dem Zusammenbruch stehen.
Die großen Handelsunternehmen hatten im Sommer 2001 eine freiwillige Mindestabfüllmenge von 21,5 Milliarden Liter Getränke in Mehrweg angeboten. Diese Mehrweg-Abfüllmenge ist jedoch nach Angaben der DUH bereits im Nacherhebungszeitraum 1998 unterschritten worden. Heute vorliegende Marktzahlen für das Jahr 2001 deuteten sogar auf eine Abfüllmenge von nur mehr 20,4 Mrd. Liter hin.
Innerhalb von nur 18 Monaten habe sich z.B. bei den alkoholfreien Getränken der Anteil von PET-Einwegflaschen vervierfacht. Bleibe der PET-Einweganteil im Jahr 2000 noch bei 4,3 %, so ist dieser bis Juni 2001 auf 16,5 % regelrecht explodiert. Besonders drastisch sei der Anstieg bei Limonaden (Anstieg von 4,3 % auf 23 %) bzw. bei Schorlegetränken (Anstieg von 6,7 % auf 44,4%). Die Folge sei ein dramatischer Einbruch der Mehrwegquote bei den kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken, aber auch im Mineralwassermarkt. Hier stieg der Anteil von Einweg-PET-Flaschen innerhalb von 18 Monaten von 4,8 % auf 18,4 %.
Insbesondere gegen die Vermüllung der Landschaft wird das Dosenpfand nach Ansicht von DUH und GFGH helfen: Mit drei bis vier Milliarden Stück landet momentan jede dritte Getränkedose und Einwegflasche entweder in der Landschaft oder in privaten und öffentlichen Restmüllbehältern. Einzelne Gemeinden wie das Amt Gadebusch Land (Mecklenburg Vorpommern) hätten über Jahre hinweg den Landschaftsmüll nicht nur beseitigt, sondern den Anteil des Einwegmülls exakt erfasst. Dieser lag bei 65 %. Eine aktuelle Zählung an einem 60 km langen Autobahnabschnitt in Bayern im Herbst letzten Jahres ergab sogar einen Anteil von 68% Getränkedosen und -flaschen.