Die vom Bundeskartellamt geforderten Zugeständnisse lehnte Liberty erneut strikt ab. Nahezu alle wesentlichen Verbesserungen, die sich aus der vereinbarten Übernahme der sechs regionalen Kabelnetze der Deutschen Telekom ergäben, seien von den Wettbewerbshütern außer Acht gelassen worden, kritisierte der Medienkonzern. Die wichtigen Impulse für den Wettbewerb seien nicht in die Abwägung einbezogen worden. Außerdem weise die Abmahnung Widersprüche auf.
Nach der so genannten Abwägungsklausel müsse die Behörde den Kauf der Kabelnetze genehmigen, wenn die Parteien nachwiesen, dass Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen die Nachteile der Marktbeherrschung überwögen, erklärte Liberty. Zu den Vorteilen zählt aus Sicht des Unternehmens der sich aus der Übernahme ergebende Infrastrukturwettbewerb auf dem deutschen Markt für Festnetzkommunikation, da dann das Kabelnetz auf der einen und das Telefonnetz (Telekom) auf der anderen Seite in der Hand von Wettbewerbern seien. Zudem würde die von Liberty zugesagte Aufrüstung des Kabelnetzes neue Wettbewerbsimpulse schaffen. Als dritten Vorteil nennt das Unternehmen die Möglichkeit einer zweiten Plattform für das Bezahlfernsehen neben dem von der KirchGruppe betriebenen Pay-TV-Sender Premiere World.