In den laufenden WTO-Agrarverhandlungen müssten den Entwicklungsländern neue Schutzmaßnahmen erlaubt werden, um die Ernährung ihrer Bevölkerung zu sichern, so Dr. Hans-Christoph Bill vom Weltladen-Dachverband. Faire Regeln für den Weltagrarhandel erforderten außerdem, dass die Industrieländer ihre Exportsubventionen unverzüglich abbauten und zugleich den Entwicklungsländern freien Marktzugang für ihre Produkte gewährten.
Das Agrarabkommen der Welthandelsorganisation benachteiligt die Entwicklungsländer bislang vielfach. Die hohen Subventionen der Landwirtschaft in der EU und den USA sind bisher kaum verringert worden. Die Landwirtinnen und Landwirte in Entwicklungsländern müssen dagegen ohne staatliche Förderung auskommen. Heute steht der Weltbevölkerung pro Kopf 15 Prozent mehr Nahrung zur Verfügung als vor 20 Jahren. Trotzdem hungern weltweit 800 Mio. Menschen.
Die WTO wird aufgefordert, gegenüber den zuständigen UN-Menschenrechtsgremien Rechenschaft über die Auswirkungen ihrer Handelsregeln auf die Gewährleistung des Rechtes auf Nahrung abzulegen. Das Recht auf Nahrung ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im UN-Sozialpakt festgeschrieben und völkerrechtlich bindend.