Gegen die LER-Regelung zogen die Kirchen, Elternvertreter und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion vor das Bundesverfassungsgericht. Dieses schlug in seinem Vergleichsangebot vor, dass Religionsunterricht in der Schule "in der Regel ab zwölf Teilnehmern durchgeführt und in den normalen Stundenplan integriert" wird. Durch die zeitliche Gestaltung soll die Möglichkeit zur Teilnahme am LER- und am Religionsunterricht ermöglicht werden. Das bedeutet nicht, dass Religionsunterricht zum Pflichtfach wird. LER als Pflichtfach blieb von den Vorschlägen des Gerichts unberührt.
Nachdem die Landesregierung bereits am Dienstag Zustimmung zum Vergleichsvorschlag angekündigt hatte, will auch die Unions-Fraktion im Bundestag auf das Angebot eingehen. Die Evangelische Kirche in Berlin- Brandenburg stimmte dem Vergleichsvorschlag des höchsten deutschen Gerichts am Dienstag zu. Die Katholische Kirche hatte bereits am 24. Januar Ja dem Karlsruher Votum gesagt. Auch die 120 katholischen Eltern, die vor Gericht
geklagt hatten, billigten inzwischen den Kompromiss. Von 25 evangelischen Eltern steht eine Erklärung noch aus.