Für Ex-FlowTex-Boss Manfred Schmider beantragte Staatsanwalt Reinhard Hofmann zwölf Jahre und fünf Monate Haft. Sein früherer Kompagnon Klaus Kleiser soll elf Jahre und zwei Monate hinter Gitter. Der Antrag für Ex-Finanzchef Karl Schmitz lautete auf sieben Jahre und elf Monate Haft. Ein Jahr länger büßen soll die Geschäftsführerin der Tochterfirma KSK, Angelika Neumann.
Die Angeklagten hatten vor Gericht zugegeben, über die Ettlinger Firmengruppe FlowTex Scheingeschäfte mit so genannten Horizontalbohrsystemen abgewickelt zu haben. Sie handelten mit über 3.000 Bohrsystemen, obwohl tatsächlich nur wenige hundert Geräte existierten. Banken und Leasingfirmen entstand durch den Betrug ein Milliardenschaden. Der Fall gilt als größter Wirtschaftsbetrug in der Geschichte der Bundesrepublik.
Rund drei Stunden lang listete Hofmann in seinem Plädoyer die Verfehlungen der Angeklagten auf. Er sprach von einer hohen kriminellen Energie und einer "großen Gewinnsucht" bei dem Betrügerquartett. Den strafrechtlich relevanten Schaden bezifferte der Staatsanwalt auf 4,32 Milliarden Mark. Abzüglich bereits geleisteter Abzahlungen verbleibe ein Restschaden von rund 2,2 Milliarden.
Allein bei Schmider summiert sich die Zahl der Betrugstaten Hofmann zufolge auf 244. Von dem erschlichenen Geld hatte der FlowTex-Boss nach seinem Geständnis unter anderem 325 Millionen Mark auf seine Privatkonten verschoben. Er investierte es in Villen, Yachten, Flugzeuge und teuren Schmuck für seine Frau. Kleiser hatte rund 27 Millionen Mark privat auf die Seite gebracht. Zudem ließen sich beide Chefs ein Gehalt von monatlich bis zu 100 000 Mark auszahlen.
Um die Straftaten zu verheimlichen, hätten die Angeklagten einen "enormen Aufwand" betrieben und die Täuschung "gut organisiert", betonte Hofmann. So seien den Leasingfirmen mehrfach dieselben Vorzeigemaschinen vorgeführt und Bilanzen frisiert worden. Über Jahre hinweg seien Banken und Leasinggesellschaften getäuscht worden. Für eine Mitverantwortung der Geschädigten gebe es keine Anhaltspunkte, meint die Staatsanwaltschaft.