Weiterhin soll den Verbrauchern ein grundsätzliches Recht auf behördliche Informationen über Produkte und Dienstleistungen eingeräumt werden, die ihre gesundheitlichen und wirtschaftlichen Interessen berühren oder auf andere Weise entscheidungsrelevant für den Kauf sein können.
Eine spannende Debatte erwartet Künast zum dritten Standbein des Gesetzes, dem Informationsrecht der Verbraucher gegenüber den Unternehmen selbst. Hier müsse es einen Abwägungsprozess zwischen den Interessen der Verbraucher und den Rechten der Unternehmen geben, dämpfte die Ministerin die Erwartungen. Wenn zumindest der Einstieg in ein solches Informationsrecht gelänge, wäre dies aber bereits ein Erfolg und "europaweit einmalig". Sanktionen gegen auskunftsunwillige Unternehmen werde es aber nicht geben.
Bis Februar nächsten Jahres sollen nun die Einzelheiten des Gesetzes festgeklopft werden. Dann könne das Kabinett entscheiden. Künast zeigte sich zudem zuversichtlich, dass auch die notwendige Einigung mit den Ländern gelingen werde.