Die Tests ermöglichen es, das Gefahrenpotenzial chemischer Stoffe ebenso gut einzuschätzen wie durch die bisher üblichen Tierversuche. Nach einer Anerkennung dürfen in den OECD-Mitgliedstaaten zur Prüfung von Substanzen auf Phototoxizität und Ätzwirkung an der Haut keine zusätzlichen Tierversuche mehr durchgeführt werden. Die tierversuchsfreien Alternativmethoden wurden vom BgVV sowie der Industrie entwickelt und auf ihre Anwendbarkeit geprüft. Diese Prüfungen gewährleisteten, dass alle Sicherheitsansprüche des Verbraucher- und Arbeitsschutzes garantiert werden. Die Tests werden bereits seit dem Jahr 2000 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union akzeptiert.
In Tests zur Phototoxizität wird untersucht, ob chemische Stoffe wie unter dem Einfluss von Licht schädliche Eigenschaften entwickeln. Ein chemischer Stoff wird dann als phototoxisch bezeichnet, wenn auf der Haut, die dem Sonnenlicht ausgesetzt ist, nach dem Auftragen oder der Einnahme dieses Stoffes Rötungen, Schwellungen oder andere Reaktionen auftreten. In der Praxis erfolgte üblicherweise diese Prüfung in Tierversuchen an Mäusen, Ratten, Meerschweinchen oder Kaninchen. Bei der tierversuchsfreien Methode werden Zellen von Mäusen oder der menschlichen Haut während der Kultivierung im Brutschrank mit Prüfsubstanzen behandelt und mit UV-Licht bestrahlt. Weltweit setzt die kosmetische Industrie den neuen Test bereits zur Prüfung der Unbedenklichkeit von UV-Filterstoffen in Sonnenschutzmitteln ein.
Die beiden weiteren Zellkultur-Tests ersetzen die besonders belastende Prüfung auf Ätzwirkung an der Haut, die bisher an lebenden Kaninchen durchgeführt wurde und für diese Tiere sehr schmerzhaft war. Bei der Methode werden biotechnologisch hergestellte, künstliche menschliche Hautmodelle verwendet.