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Kanzler und Grundgesetz

Hamm-Brücher wirft SPD-Spitze "Verhöhnung" der Verfassung vor

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Die frühere FDP-Spitzenpolitikerin Hildegard Hamm-Brücher hält den Umgang der SPD-Spitze mit möglichen Abweichlern in der rot-grünen Koalition bei der bevorstehenden Vertrauensfrage für anmaßend. Wenn SPD-Fraktionschef Peter Struck Abgeordnete zum Mandatsverzicht auffordere, weil diese dem geplanten Bundeswehreinsatz in Afghanistan nicht zustimmen wollten, sei dies nicht zulässig, sagte Hamm-Brücher der "Saarbrücker Zeitung". Es sei "nicht das erste Mal, dass etwa jemand wie SPD-Generalsekretär Franz Müntefering Artikel 38 Grundgesetz verhöhnt", wonach Abgeordnete von Weisungen unabhängig und nur ihrem Gewissen unterworfen sein sollen.


Hamm-Brücher sagte, zwar sei es legitim, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) die Abstimmung über den Militäreinsatz mit der Vertrauensfrage verbindet. Kanzler und SPD-Fraktionsobere dürften sich aber nicht "anmaßen zu entscheiden, was für einen Abgeordneten eine Gewissensfrage ist und was nicht". Das übersteige die "politisch-moralische Zuständigkeit" des Kanzlers. Dass Abgeordnete abweichend von der Fraktionsmehrheit votieren, müsse eine Demokratie aushalten, sonst verletze sie ihre eigenen Prinzipien, warnte die Liberale.

Sie erinnerte daran, dass Artikel 38 wegen der traurigen Erinnerung an die Zustimmung auch demokratischer Reichstagsfraktionen zum Ermächtigungsgesetz Adolf Hitlers im März 1933 ins Grundgesetz aufgenommen wurde. Hamm-Brücher zollte zugleich der Bundestagsabgeordneten Christa Lörcher, die am Donnerstag aus der SPD-Fraktion ausgetreten war, ihren "vollen Respekt". SPD-Fraktionschef Struck und die baden-württembergische SPD-Landeschefin Ute Vogt hatten Lörcher zuvor vergeblich aufgefordert, ihr Mandat sofort niederzulegen, wenn sie in der Vertrauensabstimmung nicht für Schröder stimmen wolle.

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