Das EU-Recht werde in Deutschland in entscheidenden Punkten verschärft: Eine UVP muss in Deutschland bei Schweineställen bereits ab 2000 Mastplätzen durchgeführt werden. Die EU-Richtlinie schreibt dies erst ab 3000 Plätzen vor. Bei Sauen wurde die EU-Grenze von 960 auf 750 Stallplätze verringert. Rinder- und Kälberställe werden in Deutschland in die Umweltverträglichkeitsprüfung einbezogen, während sie in anderen EU-Ländern davon befreit sind. Mit dem Viehbesatzkriterium von 2 GV pro Hektar wurde die von der EU vorgegebene Pflicht zur Genehmigung von Ställen in Deutschland sogar auf die gesamten Betriebe inklusive der Nutzflächen ausgedehnt.
Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat aufgefordert, die Neuregelungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung und immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Stallanlagen unverzüglich zurückzunehmen. Das Artikelgesetz müsse wieder auf den Verhandlungstisch, heißt es in der Erklärung. Das sogenannte Artikelgesetz zur Umsetzung von zwei EU-Richtlinien sei vom Deutschen Bundestag auf Antrag des Umweltausschusses im Frühsommer diesen Jahres mit Verweis auf BSE gegenüber den Vorgaben des Bundeskabinetts in einem nicht hinnehmbaren Maße verschärft worden. Dieser nationale Alleingang sei trotz des erheblichen Widerstandes des Deutschen Bauernverbandes und der Landesbauernverbände vor der Sommerpause verabschiedet worden.