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Tierschutz - Verbände machen Front gegen irreführende Lebensmittelwerbung

Werbung Notizen

Am

Verbraucher-, Tier- und Umweltschützer wehren sich gemeinsam gegen irreführende Lebensmittelwerbung. Wegen systematischer Täuschung klagten der Bundesverband der Verbraucherzentralen, der Deutsche Tierschutzbund und die Stiftung Euronatur gegen die Lebensmittelkette REWE und die Landkost-Eierzeugergemeinschaft. Sie werfen den Betrieben vor, durch die Abbildung einer "ländlichen Idylle" auf den Verpackungen die Freilandhaltung von Legehennen vorzutäuschen. Tatsächlich stammten die Eier aber aus Legebatterien.


Laut der BVZV-Vorsitzenden Edda Müller hatten sich die Firmen geweigert, trotz mehreren Nachfragen Angaben über die Herkunft ihrer Eier zu machen. Mit den Klagen sollen der Weg für eine klare Deklaration und Herkunft der Produkte geebnet werden und ein gesetzlich legitimierter Auskunftsanspruch durchgesetzt werden. Die Verbraucher müssten mit "Ehrlichkeit und Transparenz" über die Produkte informiert werden. Statt dessen würden sie irregeführt.

Müller fordert von den zuständigen Ministerien, endlich ein Verbraucherinformationsgesetz vorzulegen und das Wettbewerbsrecht zu reformieren. Mit ihren Klagen könnten die Verbände zwar eine Unterlassung erreichen, nur Gesetze aber ermöglichten Sanktionen. Ferner fordern die Verbände ein erweitertes Kaufrücktrittsrecht sowie die Möglichkeit auf individuelle Entschädigung der Verbraucher.

USA versendet über die Hälfte aller Spam-Mails

Computer & Werbung

Die USA sind verantwortlich für mehr als die Hälfte aller weltweit versandten Spammails. Mit 56,74 Prozent führen sie einsam die Liste der zwölf Länder mit dem größten Spamversand an, die der britische Antivirenspezialist Sophos erstellt hat. Sophos-Forscher hatten dazu innerhalb von zwei Tagen mehrere Hunderttausend E-Mails nach ihrer Herkunft untersucht.

An zweiter Stelle der als "Dreckiges Dutzend" betitelten Rangliste erscheint mit großem Abstand Kanada (6,8 Prozent). Knapp dahinter befindet sich China (6,24 Prozent). Deutschland liegt mit 1,83 Prozent aller weltweit ausgesandten Werbemails auf Rang sieben der Liste. Österreich und die Schweiz tauchen nicht unter den ersten zwölf Ländern auf.

"Die USA sind mit fast 60 Prozent bei weitem der schlimmste Anbieter von Spam", sagte Graham Cluley, technischer Berater bei Sophos. "Doch obwohl die europäischen Länder für weit weniger Werbemüll verantwortlich sind, generieren auch sie täglich Millionen von Junk-Mails", so Cluley weiter. Viele Werbemails würden außerdem ohne das Wissen der jeweiligen Inhaber der PCs verschickt.

Wie Sophos weiter mitteilte, soll eine weit größere Anzahl von Spam aus Russland kommen als es der 28. Rang, auf dem sich das Land befindet, vermuten ließe. "Hacker scheinen in die Computer anderer Länder einzudringen und Spammails durch infizierten Computer auszusenden", erklärte Cluley den neuen Trend. Mehr als 30 Prozent aller Werbemails werden demnach auf diese Art und Weise ausgeschickt.

Am 01-03-2004

Rot-Grün gegen öffentliches Rauchverbot

Tabakwerbung eingeschränkt

Das Bundesgesundheits- und das Bundessozialministerium haben am Donnerstag ein Gesetz angekündigt, wonach in deutschen Zeitungen und Zeitschriften sowie auf Großereignissen bald nicht mehr für Zigaretten und Tabakerzeugnisse geworben werden darf. Die Bundesregierung kommt damit nach monatelangem internen Streit einer EU-Vorgabe nach. Der von Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) geplante Entwurf soll schon in der nächsten Woche vom Kabinett beschlossen werden.

Ein weitgehendes öffentliches Rauchverbot wie in Frankreich oder Italien soll es nach den Vorstellungen der rot-grünen Bundesregierung in Deutschland nicht geben. Das Recht der Nichtraucher sei genauso einzuschätzen wie das Recht der Raucher, sagte die Vizevorsitzende des Ausschusses für Verbraucherschutz im Bundestag, Ulrike Höfken (Grüne), am Freitag im Deutschlandfunk.

Im Hinblick auf erwachsene Raucher müsse das Prinzip der "Eigenverantwortung" als "hohes Gut" respektiert werden. Beim Kampf gegen das Rauchen gehe es "vor allem um den Schutz von Kindern und Jugendlichen", sagte die Grünen-Politikerin.

Am 13-05-2005

Krankenkassen dürfen nicht für Versandapotheken Werbung machen

Weitergabe von Adressen

Krankenkassen dürfen ihre Versicherten nicht dazu ermuntern, Medikamente per Versandhandel zu beziehen. Das hat das Hessische Landesozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Mittwoch veröffentlichen Beschluss entschieden. Das Gericht bestätigte eine Entscheidung der Vorinstanz. Gegen diese hatte die AOK Hessen Beschwerde eingelegt. Die AOK hatte telefonisch sowie über eine Mitgliederinformationsschrift für den Bezug von Medikamenten etwa bei DocMorris, Mycare und Sanicare geworben.

"Geködert" wurden die Versicherten dabei laut dem LSG mit Ermäßigungen bei Zuzahlungen und nicht verschreibungspflichtigen Produkten. Die Adressen von mehr als 12.000 Versicherten, die sich am Bezug von Medikamenten via Versandhandel interessiert zeigten, gab die Kasse nach Einverständniserklärung an die Internetapotheken weiter.

Nach Ansicht der Darmstädter Richter verstieß die Praxis der AOK gegen einen zwischen Krankenkassen und Apothekerverband geschlossenen Vertrag. In diesem sei eine Beeinflussung von Versicherten zu Gunsten bestimmter Apotheken untersagt. Vor allem die Telefonaktion der AOK habe der Beeinflussung der Versicherten gedient. Dies werde durch die Weitergabe der Adressdaten noch unterstrichen. (Aktenzeichen: L 8 KR 199/06 ER)

Am 23-05-2007

Almased – Versprechen abgespeckt

Gericht verbietet unzulässige Werbung für Diät-Pulver

Auf der Internetseite des Unternehmens Almased Wellness GmbH aus Bienenbüttel wimmelt es nur so von Berichten über Abnehmerfolge mit Almased, wie beispielsweise „In wenigen Monaten von 75 auf 60 Kilo.“. Die Produktverpackung deklariert „aktiviert den Stoffwechsel“ oder „reguliert nachweislich den Blutzuckerspiegel“. In einer bekannten Fachzeitschrift heißt es in einer Anzeigenwerbung des Unternehmens, dass Almased u. a. sogar schmerzlindernd sein kann und bei Rheuma, Osteoporose und Diabetes unterstützend hilft. Die Richter des Oberlandesgerichts Celle haben am 22.10.2015 (Az.: 13 U 47/15 n.rk.) all diese Aussagen und Anpreisungen als unzulässig, teilweise irreführend und damit als gesetzeswidrig eingestuft.

„Denn angesichts der Unwägbarkeiten bei einem zusätzlichen Verzehr weiterer Lebensmittel darf die Werbung für eine Gewichtsabnahme auch keinen sicheren Erfolg suggerieren, sondern nur die Möglichkeit einer Gewichtsreduzierung aufzeigen“, erklärt Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Auch Anpreisungen für Lebensmittel, die die Linderung von Schmerzen oder Krankheitssymptomen versprechen, sind unzulässig.

Damit wird erneut die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Sachsen bestätigt. Denn bereits die erstinstanzlichen Richter des Landgerichts Lüneburg (Urteil vom 02.04.2015 Az.: 7 O 106/14) hatten die Werbung als unzulässig eingestuft und der Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen stattgegeben.

Das OLG Celle hat gegen das Urteil keine Revision zugelassen. Die Almased Wellness GmbH hat nun die Möglichkeit, Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen, um eine Zulassung der Revision beim BGH zu erreichen.

Am 28-10-2015

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