Die Bundesregierung unterstützt gemeinsam mit der Europäischen Union (EU) das Ziel, auf internationaler Ebene freiwillige "Guidelines" zu entwicklen. Diese sollen mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit schaffen und den administrativen Aufwand verringern, um den Zugang zu genetischen Ressourcen zu erleichtern. Zur biologischen Vielfalt gehören die verschiedenen Tiere und Pflanzen, also die Artenvielfalt, die unterschiedlichen Ökosysteme wie ein See, ein Wald oder die Erde als Ganzes, sowie die genetische Vielfalt innerhalb jeder Art.
Einzelne genetische Informationen sind z.B. interessant in der pharmazeutischen Forschung und in der Züchtung neuer Nutzpflanzen oder -tiere. Auf der Bonner Konferenz wollen die Teilnehmer Regeln erarbeiten, wie mit genetischen Ressourcen künftig umgegangen werden soll. Diese sollen dann auf der nächsten Vertragsstaatenkonferenz der UN-Biodiversitäts-Konvention im April 2002 in Den Haag beschlossen werden.
Umweltschützer und Entwicklungshilfeorganisationen bemängeln die Unverbindlichkeit der Regeln, die im Rahmen der Konferenz aufgestellt werden sollen.
Der Erhalt der biologischen Vielfalt (Bioversidität) ist, neben der Erhaltung des Weltklimas, dem Schutz der Ozonschicht und der Bekämpfung der Wüstenausbreitung, eines der globalen vorrangig zu lösenden Probleme, die auf dem "Erdgipfel" 1992 in Rio de Janeiro von den Regierungsvertretern beschlossen wurden. Seit dieser Konferenz ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt Gegenstand eines völkerrechtlichen Vertragswerkes. Bis heute haben 179 Staaten und die EU die Bioversiditäts-Konvention unterzeichnet.