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Prozess wegen Totschlags

Schönheitschirurg zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt

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Wegen Totschlags an seiner Ehefrau muss ein Münchner Schönheitschirurg für neuneinhalb Jahre hinter Gitter. Das Münchner Schwurgericht entsprach damit am Dienstag, dem 41. Geburtstag des Angeklagten, im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die auf zehn Jahre Gefängnis plädiert hatte. Der Vorsitzende Richter ordnete zudem eine Behandlung des drogenabhängigen Mediziners in einer Entziehungsanstalt an. Der gelernte Hals-Nasen-Arzt wird die Therapie voraussichtlich in dreieinhalb Jahren antreten.


In der Verhandlung hatte der Mann gestanden, der Frau im November vergangenen Jahres nach einem Streit mit einem Schlosserhammer auf den Hinterkopf geschlagen zu haben. Schließlich habe er ihr noch ein Messer in die Brust gestoßen. Nach Überzeugung des Gerichts "würgte oder drosselte" der Arzt seine Frau zudem. Die Gerichtsmediziner fanden am Hals des Opfers Spuren von Gewalteinwirkung.

Zwischen den Eheleuten hatte es zuvor öfter Streit gegeben, weil er Drogen nahm und sich hin und wieder als Frau kleidete. Am Tatabend drohte die Frau für den Fall, dass er nicht mit dem Kokainkonsum aufhöre, mit einer Anzeige bei der Polizei. Weil er zudem an dem Abend noch pornografische Seiten im Internet angesehen hatte, zerstörte die Frau aus Wut seine Computermaus. Zum Prozessauftakt nannte der Arzt noch Angst infolge einer Halluzination als Auslöser für die Tat. Er habe im Drogenrausch Männer in Uniform gesehen, die

sich vom Balkon des Nachbarn abseilten. Daraufhin sei er in Panik geraten und habe seine Frau getötet. Während des Prozesses widerrief er diese Version.

Das Gericht erkannte als strafmildernd an, dass der Mann "weitgehend geständig" war. Zudem habe er sich durch die Tat "selbst ruiniert". Nach einer "Bilderbuchkarriere" habe er sein Ansehen sowie Anteile an einer Privatklinik verloren. "Ich hoffe, dass Sie zu der Geradlinigkeit zurückfinden, die einmal Ihre Persönlichkeit ausmachte", sagte der Vorsitzende Richter nach der Urteilsverkündung.

Nach Angaben des Verteidigers, Steffen Ufer, will der Arzt nach seiner Haftentlassung "in einem Entwicklungsland " arbeiten und "durch Barmherzigkeit Schuld abtragen".

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