Laut geltender Verpackungsverordnung tritt bei einem mehrmaligen Unterschreiten der gesetzlichen Quote von 72 Prozent sechs Monate nach Veröffentlichung ein Pfand auf Einwegverpackungen in Kraft. Seit 1997 ist die Quote laut Ministerium wiederholt unterschritten worden.
Das Ergebnis für 1999 löse wie bereits 1997 und 1998 eine Nacherhebung der Mehrwegquote aus. Sechs Monate nach Bekanntgabe dieser wird das Pfand fällig. Um dies zu verhindern, sind bereits Getränkehersteller gegen die Nacherhebungen von 1997 vor Gericht gezogen. Vor rund zwei Wochen hatte das Berliner Oberverwaltungsgericht eine Zwischenentscheidung getroffen, wonach diese Ergebnisse zunächst nicht bekannt gegeben werden dürfen.
Die FDP forderte Trittin derweil auf, nach einem ökologisch und ökonomisch sinnvollen Konsens aller Beteiligten zu suchen. Die umweltpolitische Sprecherin Birgit Homburger verwies darauf, dass der heutige Anteil an "ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen" sogar bei 77,8 Prozent liege.