DIE Internet-Zeitung
Presseinformation der IPPNW

Ärzteorganisation IPPNW lehnt geplante Atomgesetz-Novelle ab

Am

Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW sieht in dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Novellierung des Atomgesetzes einen Versuch, einen langfristigen Weiterbetrieb der deutschen Atomkraftwerke zu ermöglichen und die „eigentlich sehr schlechte Rechtsposition der Atomkraftwerksbetreiber" zu verbessern. Auf der heute in Bonn stattfindenden Verbändeanhörung der Bundesregierung erläutert die IPPNW, dass die Regierung die Betriebsgenehmigungen der deutschen Atomkraftwerke bei einem ordnungsgemäßen Vollzug des derzeitigen Atomgesetzes widerrufen müßte, nicht zuletzt unter Beachtung der Rechtssprechung des Verfassungsgerichts. „Stattdessen bescheinigt sie in ihrem Gesetzentwurf entgegen den eigenen internen Analysyen den Atomanlagen einen rechtlich akzeptablen Sicherheitsstandard, begnügt sich mit Dauer-Zwischenlagern als Nachweis für die Entsorgung des Atommülls und verzichtet darauf, eine risikoadäquate Haftpflichtversicherung vorzuschreiben."


Auffallend oft wird in dem Gesetzentwurf betont, dass die deutschen Atomkraftwerke dem „Stand von Wissenschaft und Technik" entsprächen. Diese Aussage steht in krassem Widerspruch zu einer internen Analyse des Bundesumweltministeriums aus dem Jahre 1999. Darin wird nüchtern auf die deutliche Verschärfung der Sicherheitsanforderungen für neue Atomkraftwerke unter der Regierung Kohl verwiesen, wobei die laufenden Atomkraftwerke explizit von den erhöhten Anforderungen ausgenommen wurden. Diese wären von den Altanlagen selbstverständlich nicht zu erreichen. Ein juristisch wasserfester Beleg, der zeigt, dass die laufenden Atomkraftwerke nicht wie gesetzlich gefordert dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Laut bestehendem Atomgesetz und Kalkar-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts müssen daher die Betriebsgenehmigungen widerrufen werden.

Stattdessen aber möchte die Bundesregierung als einen von zwei neuen Gesetzeszwecken die Sicherstellung eines geordneten Betriebs für die Atomkraftwerke festschreiben und einen Weiterbetrieb über das Jahr 2024 hinaus erlauben. Dies steht nach Auffassung der IPPNW im Widerspruch zur Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, das 1978 bezüglich eines möglichen Super-GAU ausführte: „Bei der Art und Schwere dieser Folgen muß bereits eine entfernte Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts genügen, um die Schutzpflicht auch des Gesetzgebers konkret auszulösen." Nach den Zahlen der offiziellen „Deutschen Risikostudie Kernkraftwerke" muss bei den in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Betriebszeiten mit einer Wahrscheinlichkeit von 2 Prozent mit einem Super-GAU in Deutschland gerechnet werden. IPPNW: „Bei einer derart hohen Eintrittswahrscheinlichkeit darf die Bundesregierung den Weiterbetrieb der Atomkraftwerke nicht erlauben."

Ähnlich sieht es bei der Entsorgung des Atommülls aus. Laut derzeitigem Atomgesetz müssen die Atomkraftwerks-betreiber nachweisen können, wo der Atommüll auf Dauer sicher gelagert werden kann. Da sie das ohne atomares Endlager faktisch nicht können, muss die Bundesregierung eigentlich die Betriebsgenehmigungen widerrufen, wie der Jurist und Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit des Bundesumweltministeriums, Wolfgang Renneberg, auf dem 10. Deutschen Atomrechtssymposium erläuterte. Doch anstelle eines ordnungsgemäßen Vollzugs des Atomgesetzes sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, dass einfache Zwischenlager als Entsorgungsnachweis genügen sollen. Selbst auf den bisher notwendigen Verweis auf „Fortschritte bei der Endlagerung" sollen die Betreiber künftig verzichten können.

Die IPPNW hält auch die geringe Erhöhung der Deckungssumme auf 2,5 Milliarden Euro je Atomkraftwerk zur finanziellen Absicherung eines Super-GAU für nicht verfassungskonform. Angesichts der vom Bundeswirtschaftsministerium erwarteten Schäden bis zu 10.700 Milliarden DM ist die versprochene „risikoadäquate Haftung" nicht gegeben. Damit aber, so IPPNW, ist der Schutz des Eigentums der Bevölkerung und das anderer Unternehmen nach Artikel 14 Grundgesetz nicht gewährleistet.

Die IPPNW fordert die Bundesregierung auf, anstelle dieser Atomgesetz-Novelle das bestehende Atomgesetz ordnungsgemäß zu vollziehen und damit die Betriebsgenehmigungen der Atomkraftwerke zu widerrufen.

Ärzteorganisation IPPNW lehnt geplante Atomgesetz-Novelle ab

Presseinformation der IPPNW

Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW sieht in dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Novellierung des Atomgesetzes einen Versuch, einen langfristigen Weiterbetrieb der deutschen Atomkraftwerke zu ermöglichen und die „eigentlich sehr schlechte Rechtsposition der Atomkraftwerksbetreiber" zu verbessern. Auf der heute in Bonn stattfindenden Verbändeanhörung der Bundesregierung erläutert die IPPNW, dass die Regierung die Betriebsgenehmigungen der deutschen Atomkraftwerke bei einem ordnungsgemäßen Vollzug des derzeitigen Atomgesetzes widerrufen müßte, nicht zuletzt unter Beachtung der Rechtssprechung des Verfassungsgerichts. „Stattdessen bescheinigt sie in ihrem Gesetzentwurf entgegen den eigenen internen Analysyen den Atomanlagen einen rechtlich akzeptablen Sicherheitsstandard, begnügt sich mit Dauer-Zwischenlagern als Nachweis für die Entsorgung des Atommülls und verzichtet darauf, eine risikoadäquate Haftpflichtversicherung vorzuschreiben." Auffallend oft wird in dem Gesetzentwurf betont, dass die deutschen Atomkraftwerke dem „Stand von Wissenschaft und Technik" entsprächen. Diese Aussage steht in krassem Widerspruch zu einer internen Analyse des Bundesumweltministeriums aus dem Jahre 1999. Darin wird nüchtern auf die deutliche Verschärfung der Sicherheitsanforderungen für neue Atomkraftwerke unter der Regierung Kohl verwiesen, wobei die laufenden Atomkraftwerke explizit von den erhöhten Anforderungen ausgenommen wurden. Diese wären von den Altanlagen selbstverständlich nicht zu erreichen. Ein juristisch wasserfester Beleg, der zeigt, dass die laufenden Atomkraftwerke nicht wie gesetzlich gefordert dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Laut bestehendem Atomgesetz und Kalkar-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts müssen daher die Betriebsgenehmigungen widerrufen werden.

Stattdessen aber möchte die Bundesregierung als einen von zwei neuen Gesetzeszwecken die Sicherstellung eines geordneten Betriebs für die Atomkraftwerke festschreiben und einen Weiterbetrieb über das Jahr 2024 hinaus erlauben. Dies steht nach Auffassung der IPPNW im Widerspruch zur Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, das 1978 bezüglich eines möglichen Super-GAU ausführte: „Bei der Art und Schwere dieser Folgen muß bereits eine entfernte Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts genügen, um die Schutzpflicht auch des Gesetzgebers konkret auszulösen." Nach den Zahlen der offiziellen „Deutschen Risikostudie Kernkraftwerke" muss bei den in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Betriebszeiten mit einer Wahrscheinlichkeit von 2 Prozent mit einem Super-GAU in Deutschland gerechnet werden. IPPNW: „Bei einer derart hohen Eintrittswahrscheinlichkeit darf die Bundesregierung den Weiterbetrieb der Atomkraftwerke nicht erlauben."

Ähnlich sieht es bei der Entsorgung des Atommülls aus. Laut derzeitigem Atomgesetz müssen die Atomkraftwerks-betreiber nachweisen können, wo der Atommüll auf Dauer sicher gelagert werden kann. Da sie das ohne atomares Endlager faktisch nicht können, muss die Bundesregierung eigentlich die Betriebsgenehmigungen widerrufen, wie der Jurist und Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit des Bundesumweltministeriums, Wolfgang Renneberg, auf dem 10. Deutschen Atomrechtssymposium erläuterte. Doch anstelle eines ordnungsgemäßen Vollzugs des Atomgesetzes sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, dass einfache Zwischenlager als Entsorgungsnachweis genügen sollen. Selbst auf den bisher notwendigen Verweis auf „Fortschritte bei der Endlagerung" sollen die Betreiber künftig verzichten können.

Die IPPNW hält auch die geringe Erhöhung der Deckungssumme auf 2,5 Milliarden Euro je Atomkraftwerk zur finanziellen Absicherung eines Super-GAU für nicht verfassungskonform. Angesichts der vom Bundeswirtschaftsministerium erwarteten Schäden bis zu 10.700 Milliarden DM ist die versprochene „risikoadäquate Haftung" nicht gegeben. Damit aber, so IPPNW, ist der Schutz des Eigentums der Bevölkerung und das anderer Unternehmen nach Artikel 14 Grundgesetz nicht gewährleistet.

Die IPPNW fordert die Bundesregierung auf, anstelle dieser Atomgesetz-Novelle das bestehende Atomgesetz ordnungsgemäß zu vollziehen und damit die Betriebsgenehmigungen der Atomkraftwerke zu widerrufen.

Am 08-08-2001

Ärzteorganisation IPPNW fordert umgehende Stilllegung der Atomkraftwerke

„Geplante Atomgesetz-Novelle hat sich überholt"

Im Falle einer Beteiligung Deutschlands an einem militärischen Vergeltungsfeldzug der USA steigt nach Einschätzung der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW das Risiko für gezielte Terroranschläge auf die deutschen Atomkraftwerke an. Durch Flugzeugabstürze - aber auch Panzerabwehrraketen - könne die Sicherheitshülle der Atomkraftwerke zerstört und ein schwerer Kernschmelzunfall herbeigeführt werden. Panzerabwehrraketen seien in der Vergangenheit bereits mehrfach aus Bundeswehrbeständen entwendet worden. Deshalb fordert die IPPNW die geplante Atomgesetz-Novelle nicht zu verabschieden und alle Atomkraftwerke wegen Gefahr im Verzug unverzüglich stillzulegen. "Bereits ein Angriff auf die ungeschützten Nebengebäude der Atomkraftwerke oder ein simpler Sprengstoffanschlag auf die Kühlwassereinlaufrohre kann einen Super-GAU herbeiführen – ungeachtet der technischen Diskussion um die Stärke der Betonkuppeln. Atomanlagen stellen deshalb bei einer weiteren Eskalation in dem derzeitigen Konflikt ideale Ziele dar", sagt die Sprecherin der IPPNW, Ute Watermann.

Eine interne Regierungsliste bescheinige zahlreichen Atomkraftwerken eine "fehlende bzw. unzureichende Auslegung gegen Flugzeugabsturz". Die Reaktorsicherheitskommission des Bundes habe inzwischen eingeräumt, dass bei der Genehmigung der deutschen Atomkraftwerke die Risiken durch den Absturz von Passagierflugzeugen keine Rolle gespielt hätten - obwohl zahlreiche Atomkraftwerke ganz in der Nähe großer Verkehrsflughäfen lägen. Dagegen habe die atomenergiefreundliche Gesellschaft für Reaktorsicherheit bereits 1978 empfohlen, Atomkraftwerke unterirdisch zu bauen und durch eine massive Betonschildplatte gegen Flugzeugabstürze und Bombenangriffe zu schützen. "Ein Widerspruch auf den die Atomkritiker seit langem hinweisen", sagt Watermann.

Die IPPNW hält das Vorhaben der Bundesregierung, Atommüll jahrzehntelang in einfachen "Mehrzweckhallen" zwischenzulagern, für extrem gefährlich. Weder Hallen noch Castoren halten nach Einschätzung von Sicherheitsexperten einem stundenlangen Kerosinfeuer nach dem Absturz einer vollbetankten Verkehrsmaschine stand.

Vor diesem Hintergrund hält die IPPNW die Atomgesetz-Novelle für überholt. "In den deutschen Atomkraftwerken beträgt die Wahrscheinlichkeit eines Super-Gaus laut offiziellen Studien allein aufgrund technischen Versagens zwei Prozent. Jetzt kommt die akute Gefahr gezielter Terroranschläge hinzu", so Watermann.

"Im Falle einer Atomkatastrophe werden wir Ärzte den Menschen nicht helfen können. Deshalb appellieren wir an die Abgeordneten des deutschen Bundestages, die Bevölkerung vorbeugend zu schützen, die Atomgesetznovelle abzulehnen und sich für eine sofortige Stilllegung der Atomkraftwerke einzusetzen." Das sehe auch das Atomgesetz vor: Bei erheblichen Gefährdungen der Bevölkerung sei die Regierung gehalten, die Genehmigungen zu widerrufen und die Atomanlagen stillzulegen.

Am 24-09-2001

IPPNW hält Atomgesetz-Novelle für verfassungswidrig

Kalkar-Urteil

Die am Donnerstag im Bundestag in erster Lesung beratene Atomgesetznovelle ist nach Ansicht der IPPNW verfassungswidrig. Die atomkritische Ärzteorganisation weist darauf hin, dass die deutschen Atomkraftwerke (AKW) nicht gegen gezielte oder ungezielte Flugzeugabstürze gesichert ist. Ein Weiterbetrieb widerspreche daher dem Kalkar-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das alle staatliche Gewalt zu einer „bestmöglichen Gefahrenabwehr und Risikovorsorge" verpflichte. Die Betriebsgenehmigungen für die AKW stünden nach dem Urteil zur Disposition, wenn ein konkret denkbares Unfallszenario "durch das technisch gegenwärtig Machbare" nicht auszuschließen ist. Die IPPNW fordert deshalb Bundesregierung und Bundestag auf, die geplante Atomgesetz-Novelle zu stoppen und die Betriebsgenehmigungen der Atomkraftwerke zu widerrufen – und so die Bevölkerung vorbeugend zu schützen. Die gegen Flugzeugabstürze völlig ungesicherten Zwischenlager stellen nach Einschätzung der IPPNW ebenfalls eine unübersehbare Gefahr da. Mit den neuen standortnahen Zwischenlagern solle den Atomkraftwerksbetreibern aus der Entsorgungsklemme geholfen werden. Atommüll dürfe für Jahrzehnte weiterproduziert werden, obwohl der Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung ein sicheres atomares Endlager nicht für möglich halte. Die Zwischenlager drohen nach Auffassung der Atomkritiker so zur Dauerlösung für den Strahlenmüll zu werden.

Der Gesetzesentwurf schreibe zudem vor, dass das Plutonium, das in den Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich und Großbritannien aus deutschem Atommüll gewonnen werde, in deutschen Atomkraftwerken wieder eingesetzt werden müsse. Das erhöhe das Risiko eines Super-GAU in Deutschland. Zudem werde mit dem Gebot zum Einsatz des Plutoniums in Atomkraftwerken vermutlich ein Weiterbetrieb der Atomkraftwerke weit über die versprochenen Fristen hinaus erzwungen.

Die Atomgesetz-Novelle sieht zudem eine Erhöhung der Deckungssumme für Atomkraftwerke auf 2,5 Milliarden Euro vor. Das entspricht laut IPPNW allerdings weniger als 0,1 Prozent der von der Bundesregierung erwarteten Schäden im Falle eines Super-GAU von bis zu 10 700 Milliarden DM. Eine Entschädigung der Betroffenen sei damit unmöglich.

Die Übernahme der Risiken der US-Fluggesellschaften nach den jüngsten Terroranschlägen durch den amerikanischen Staat habe gezeigt, wer im Notfall die Lasten zu tragen habe. Die IPPNW fordert deshalb eine risikoadäquate Haftplichtversicherung der deutschen Atomkraftwerke. 100 000 Unterschriften aus der Bevölkerung stützten diese Forderung. Darunter sind nach Angaben der Organisation auch vier ehemalige Bundesminister. "Die finanzielle Privilegierung der Atomindustrie muss ein Ende haben", fordert die IPPNW.

Am 28-09-2001

IPPNW und Leukämiekomission: Vertuschter Nuklearunfall wahrscheinliche Ursache

Kinderleukämie in der Elbmarsch

Die bei den Geesthachter Atomanlagen südöstlich von Hamburg seit 1990 aufgetretene extreme Häufung kindlicher Blutkrebsfälle steht nach Auffassung der Leukämiekomissionen von Niedersachsen und Schleswig-Holstein in direktem Zusammenhang zu einer ungenehmigten Freisetzung künstlicher Radioaktivität im September 1986. In einer Beratung auf Einladung der IPPNW am Montag in der Elbmarsch legten Wissenschaftler Daten aus amtlichen Messungen vor, die belegen, dass am 12. September 1986 eine außergewöhnlich hohe Strahlung freigesetzt wurde. In der Folge fanden sich millimetergroße Kernbrennstoffkügelchen im Boden, die Plutonium enthalten. Nach Aussage verschiedener Sachverständiger erklären die einmalige hohe Strahlenexposition der Bevölkerung und die anschließende Dauerbelastung aus dem herumliegenden Kernbrennstoff die weltweit einzigartig hohe Leukämierate in der Region. Seit 1997 hatte die schleswig-holsteinische Leukämiekomission nach Abwägung aller möglichen Ursachen radioaktive Strahlung als Auslöser der Erkrankungen benannt. Allerdings konnten weder der nahe GKSS-Versuchsreaktor noch das benachbarte Atomkraftwerk Krümmel als Verursacher überführt werden.

Aufgrund der gefundenen Kernbrennstoffe und ihrer Verteilung im Boden vermuten Gutachter der Komission, dass im September 1986 in der Nähe der beiden Atomanlagen mit neuartigem Kernbrennstoff, sogenannten PAC, experimentiert wurde, und dabei ein Unfall passiert ist. Damals ist auch ein Stück Wald verbrannt. Die Behörden in Schleswig-Holstein verweigern bislang jede Aussage, ob in der fraglichen Gegend ein solcher Versuchsreaktor betrieben worden ist.

Dagegen hat die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) gegenüber dem Bundesumweltministerium bestätigt, dass im hessischen Hanau, wo ebenfalls in Wohngebieten der gleiche Kernbrennstoff im Boden gefunden wurde, ein solcher Versuchsreaktor betrieben wurde. Auch in Hanau wurden die strahlende Kügelchen bei einem Unfall freigesetzt. Wisenschaftler in Hanau und am Versuchsreaktor in Geesthacht haben in der Vergangenheit eng zusammengearbeitet.

Am 15-10-2002

Frankfurter Appell 2003

IPPNW

Wir dokumentieren den Gesamttext der Resolution der Mitgliederversammlung der deutschen Sektion der Internationalen Ärzte zur Verhütung des Atomkrieges / Ärzte in Sozialer Verantwortung e.V.: Der gegenwärtige Krieg im Irak ist ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg. Die Vorbereitung und Durchführung eines solchen Krieges ist nach der Charta der Vereinten Nationen und nach Art. 26 unseres Grundgesetzes verboten und nach § 80 des deutschen Strafgesetzbuches unter hohe Strafe gestellt.

Trotzdem unterstützt die deutsche Bundesregierung diesen Krieg, indem sie den kriegsführenden Staaten Überflugsrechte und Nutzungsrechte für Militärbasen gewährt. Für den Nachschub der Invasionstruppen ist dies von erheblicher Bedeutung. Von großer politischer Bedeutung und Signalwirkung für die Welt wäre die Verweigerung dieser Rechte.

Mit der großen Mehrheit der deutschen und europäischen Bevölkerung wissen wir uns einig in der Ablehnung dieses Krieges. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich an internationales und nationales Recht zu halten und den kriegsführenden Staaten die Überflugsrechte sowie die Nutzungsrechte für ihre Militärbasen zu entziehen.

Wir erwarten, dass die Bundesregierung sich aktiv an einer friedlichen Lösung der Konflikte im Nahen und Mittleren Osten beteiligt und sich für die umgehende Einrichtung einer Konferenz entsprechend der OSZE einsetzt.

Am 30-03-2003

IPPNW verlangt Beweislastumkehr für Gefahren der Atomkraftwerke

EURATOM-Vertrag

Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW fordert Außenminister Joseph Fischer auf, bei der Schaffung einer europäischen Verfassung auf der notwendigen Beendigung des EURATOM-Vertrages zu bestehen. Es dürfe nicht sein, dass Fischer im EU-Konvent am Ende einer Beibehaltung des Fördervertrags für die Atomindustrie zustimmt, nur um in Fragen der Außenpolitik und der Berufung eines europäischen Außenministers eine Einigung mit Frankreich zu erzielen. Fischer wird nachgesagt, die Position eines europäischen Außenministers besetzen zu wollen. Frankreich wiederum beharrt auf der Beibehaltung einer Förderung der Atomindustrie durch den EURATOM-Vertrag. Wie in der vergangenen Woche bekannt wurde, möchte EU-Konventspräsident Giscard d'Estaing den EURATOM-Vertrag praktisch unverändert als Protokoll an die neue Europäische Verfassung anhängen. Die IPPNW begrüßt die Vorbehalte von Außenminister Fischer gegen eine unveränderte Einbeziehung des Vertrages in die Verfassung, wie er es am 14. März 2003 in einem Schreiben an Giscard d'Estaing zum Ausdruck gebracht hat.

Die IPPNW hält es aber realpolitisch für nicht unwahrscheinlich, dass Fischer seine Vorbehalte aufgibt, wenn es dafür in außenpolitischen Fragen zu einer Einigung mit Frankreich kommt. Fischer schreibt insofern an Giscard d'Estaing, vor dem Hintergrund der derzeitigen internationalen Lage, die Debatte "nicht mit zusätzlichen kontroversen Sachfragen zu belasten" - eine zweideutige Anspielung auf die Behandlung des Themas EURATOM.

Es ist in der Fachwelt weitgehend unstrittig, dass die einseitige Förderung und Begünstigung der Atomindustrie durch EURATOM mit den wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen der Europäischen Union nicht vereinbar ist. Eine Beibehaltung des EURATOM-Vertrages aus dem Jahre 1957 wäre mit den sonstigen Grundsätzen einer europäischen Verfassung nicht vereinbar.

Die IPPNW unterstützt die auch von anderen Verbänden erhobene Forderung, einen Artikel zum Schutz vor den Gefahren der Atomenergie in die Europäische Verfassung aufzunehmen. So sollte erstens das Ziel eines unverzüglichen Ausstiegs aus der Atomenergie in die Verfassung aufgenommen werden. Ein "geordneter" Ausstieg wie im deutschen Atomgesetz festgeschrieben, sei nicht zielführend, da er einem Bestandsschutz für den langjährigen Weiterbetrieb gleichkomme.

Zweitens soll nach Auffassung der IPPNW der Grundsatz eines Vorrangs des Schutzes von Leben und Gesundheit vor den Gefahren der Atomenergie vor den wirtschaftlichen Interessen der Atomindustrie gelten. Diese Forderung stehe in Einklang mit Artikel 1 bis 3 der Grundrechtscharta, die in die europäische Verfassung aufgenommen werden soll.

Drittens sei in den Verfassungs-Artikel zur Atomenergie der Grundsatz aufzunehmen, dass die Atomkraftwerksbetreiber den Nachweis erbringen müssten, dass in ihren Anlagen ein Kernschmelzunfall mit massiven Freisetzungen von Radioaktivität ausgeschlossen werden kann. Diese Forderung steht in Einklang mit Überlegungen der EU-Kommission im Rahmen des Sechsten Umwelt-Aktionsprogramms, die "Umkehrung des Prinzips der Beweislast" zu einer Leitlinie der Umweltpolitik der EU zu machen.

Am 09-04-2003

Atomkritische Ärzteorganisation IPPNW kritisiert "Protokoll-Lösung" für EURATOM

EU-Konvent

Anlässlich der bevorstehenden Vorstellung eines Entwurfs für eine Europäische Verfassung durch den Konvent kritisiert die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW die vorgesehene "Protokoll-Lösung" für den EURATOM-Vertrag. Das Einbinden dieses Vertrages zur Förderung der Atomindustrie in die neue Verfassung in Form eines Protokolls sei nicht nur wegen der mit der Atomenergie verbundenen Risiken falsch, sondern verstoße auch gegen europarechtliche Grundsätze. Die IPPNW legte einen ausgearbeiteten Entwurf für einen Verfassungsartikel zum Schutz vor den Gefahren der Atomenergie vor, der den EURATOM-Vertrag ersetzen soll. Gemäß Artikel 3 des EU-Vertrages ist die Europäische Union zur sogenannten Kohärenz ihrer Politik verpflichtet. Das bedeutet, dass die verschiedenen Politikbereiche nicht in Widerspruch zueinander stehen dürfen. EURATOM verschafft der Atomenergie und damit einem einzelnen Wirtschaftszweig allerdings zahlreiche Privilegien, die in krassem Widerspruch zum Wettbewerbsrecht und zum Umweltrecht der EU stehen.

Dieses "Sonderrecht" für die Atomindustrie jetzt in Form eines Protokolls in die Europäische Verfassung zu integrieren, wie es der Konvent voraussichtlich vorschlagen wird, muss nach Auffassung der IPPNW von der sich an den Konvent anschließenden Regierungskonferenz korrigiert werden.

Die IPPNW legte nun einen Entwurf für einen Verfassungsartikel zur Atomenergie vor, der den EURATOM-Vertrag ersetzen soll. Der Vorschlag der IPPNW für einen Verfassungsartikel zur Atomenergie besteht im Kern aus vier Zielen, sechs Grundsätzen und sechs Verboten. Die Ziele umfassen den Schutz von Umwelt, Leben, Gesundheit und Sachgütern vor der Atomenergie, den Ausgleich von Schäden und das Ziel des Atomausstiegs innerhalb und außerhalb der Union.

Zu den Grundsätzen zählt der Vorrang des Schutzes von Leben und Gesundheit vor wirtschaftlichen Interessen, die Sicherstellung des Standes von Wissenschaft und Technik, die Umkehr der Beweislast bei der Gefahreneinschätzung, die Verpflichtung zu einer risikoadäquaten Deckungsvorsorge und der Kostenübernahme für notwendige Schutzmaßnahmen und die Abführung von Mitteln der Entsorgungsvorsorge an nationale Entsorgungsfonds.

Die Verbote betreffen die Verwendung von Kernbrennstoffen, bei deren Gewinnung Menschen oder die Umwelt gefährdet werden, die Produktion von Atommüll ohne vorhandenes Endlager, die Nutzung von Entsorgungs-Rückstellungen für die Expansion in andere Branchen, staatliche Beihilfen und Forschungsmittel für die Atomenergie, die Unternehmensverflechtung sowie die Exportförderung.

Der vorgeschlagene Verfassungsartikel kann sich auf zentrale Grundsätze des europäischen Umweltrechts berufen wie etwa das Vorsorgeprinzip, das Verursacherprinzip, das in der Kommission diskutierte Prinzip der Beweislastumkehr und darüber hinaus auf die Generalklausel nach Art. 6 EG-Vertrag, wonach Umweltbelange in allen anderen Politikbereichen der EU zu berücksichtigen sind.

Am 12-06-2003

Ärzteorganisation IPPNW fordert Beendigung der weiteren Atommüllproduktion

"Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts überfällig"

Angesichts der katastrophalen Zustände im Atommülllager Asse hält die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW eine weitere Atommüllproduktion nicht für verantwortbar. "Offensichtlich sind weder die Energiekonzerne, die den Atommüll produzieren, noch die Politik oder die zuständigen Kontrollbehörden in der Lage, für eine sichere Abschirmung des bisher angefallenen Atommülls zu sorgen", kritisierte Angelika Claußen, Vorsitzende der IPPNW am Montag (8. September). In der Asse lagerten nur etwa 1 Prozent der bisher in deutschen Atomkraftwerken erzeugten Radioaktivität, beispielsweise in Form von kontaminierten Putzlumpen und von Abbruchmaterial aus stillgelegten Atomanlagen. Für die weiteren 99 Prozent, nämlich aus den hochradioaktiven und plutoniumverseuchten abgebrannten Brennelementen, sei eine verantwortbare Lösung überhaupt noch nicht in Sicht, so Claußen. Sie fordert eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, wo schon seit mehreren Jahren eine Verfassungsbeschwerde zum Thema Atommüll anhängig ist. Die IPPNW unterstützt die Atommüll-Verfassungsbeschwerde, die von Nachbarn des Atomkraftwerks Gundremmingen zusammen mit dem Verein "FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik" im September 2006 in Karlsruhe eingereicht worden ist. Nach Auffassung der Kläger verstoßen die Atomkonzerne und der Staat gegen das Grundrecht der Menschen auf körperliche Unversehrtheit. Auch verletze der Staat seine ihm im Grundgesetz, Artikel 20a, auferlegte Pflicht, "auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen" zu schützen.

"Die Zeit drängt, denn obwohl wir schon seit Jahrzehnten das bisherige Atommüllproblem nicht gelöst haben, wird an noch 12 Kernkraftwerksstandorten in Deutschland täglich neuer tödlich strahlender Atommüll produziert", so Claußen. "Dass den Verfassungsrichtern diese Entscheidung offensichtlich nicht leicht fällt, zeigt sich schon darin, dass sie seit zwei Jahren prüfen, ob sie die eingereichte Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung annehmen".

Die IPPNW erinnert daran, dass der Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung schon im Jahr 2000 festgestellt hat, dass eine weitere Nutzung der Atomenergie wegen des ungelösten Atommüllproblems nicht verantwortbar sei. Dieses Votum sollte nach Auffassung von Claußen Grundlage für eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sein.

Am 08-09-2008

Ärzteorganisation IPPNW kritisiert Elektronische Gesundheitskarte

"Unwürdige Salami-Taktik"

Die Ärzteorganisation IPPNW kritisiert die am 12. Dezember 2008 durchgeführte Erst-Installation eines Lesegerätes im nordrhein-westfälischen Düren für die neue "elektronische Gesundheitskarte". IPPNW-Vorstand Matthias Jochheim empfiehlt den ärztlichen Kolleginnen und Kollegen im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, "dem Beispiel der Bremer Hausärzte zu folgen und die Anschaffung von Lesegeräten für diese aus datenschutzrechtlichen Gründen hochgefährliche Technologie abzulehnen." Es gebe keine rechtliche Handhabe, die Installation der neuen Lesegeräte in den Praxen zu erzwingen, meint Jochheim. Die Versorgung aller Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung ist nach Auffassung von Jochheim auch ohne neue Lesegeräte "in jedem Fall noch geraume Zeit möglich, da die bisherigen Chip-Karten weiter im Umlauf bleiben".

Die IPPNW lehnt die Installation der Lesegeräte für die neue E-Card in Praxen und Einrichtungen ab, weil das Arzt-Patienten Verhältnis durch die Speicherung sensibler Patientendaten in zentralen Rechnern beschädigt oder sogar zerstört werde. Auch gibt es nach Auffassung der Ärzteorganisation keinen belegbaren medizinischen Nutzen der E-Card.

Die Handhabung der Abläufe in den Praxen werde "erheblich behindert". Die E-Card widerspricht laut Jochheim auch "eklatant der Verpflichtung zu sparsamer, die Gelder der Versicherten schonender Arbeitsweise". Kosten der milliardenschweren Entwicklung der Gesundheitskarte, ihrer Installation und Mehrkosten für die Praxisabläufe würden auf Patienten und Ärzte abgewälzt. Allein für 2009 werde mit einem Finanzaufwand von rund 800 Millionen Euro gerechnet.

Die Einführung insbesondere von Telematik-Hardware ohne online-Funktionen bedeute eine "Salami-Taktik zur Überwindung der Widerstände", die einer demokratischen Gesellschaft unwürdig sei. Neue Kommunikationstechnik dürfe aber gerade im Gesundheitsbereich erst eingeführt werden, wenn ihre Wirkungen umfassend erprobt und von den Anwendern als unbedenklich und nützlich akzeptiert wurden, so die IPPNW.

Der Bundesregierung wie auch den Betreibern wirft Jochheim vor, dass sie "die berechtigten Einwände und ablehnenden Beschlüsse der Ärzte" ignoriert und nicht mit einer "qualifizierten Antwort" gewürdigt habe.

Am 16-12-2008

IPPNW fordert Verbot des Einsatzes von Phosphorbomben

"Kriegsverbrechen"

Nach einem am Donnerstag (26. März) veröffentlichten Bericht von Human Rights Watch hat die israelische Armee während des Gaza-Konflikts Weißen Phosphor eingesetzt und sich damit eines Kriegsverbrechens schuldig gemacht. Auch der UN-Beauftragte für die palästinensischen Gebiete, Richard Falk, hatte der israelischen Regierung am Montag vorgeworfen, im dicht besiedelten Gazastreifen seien die militärischen Ziele nicht genügend unterscheidbar gewesen von der Zivilbevölkerung. Die Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) fordert vor diesem Hintergrund eine Ächtung des Einsatzes von Weißem Phosphor und hat die Bundesregierung bereits Anfang Februar aufgefordert, sich für ein Verbot dieser Waffen einzusetzen. Nach Angaben der Organisation hat das Auswärtige Amt in einem Antwortschreiben vom 11. Februar 2009 zugesagt, noch nicht beigetretene Staaten zur Ratifizierung des Protokolls III der Konvention zum Verbot besonders inhumaner Waffen (Convention on Certain Conventional Weapons) ermuntern zu wollen. Nach Artikel 35 des ersten Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen ist es verboten, Waffen, Geschosse und Material sowie Methoden der Kriegführung zu verwenden, die geeignet sind, überflüssige Verletzungen oder unnötige Leiden zu verursachen.

Zwar verstoße der Einsatz von Weißem Phosphor bisher nicht generell gegen die Chemiewaffenkonvention. Die medizinischen Folgen seien aber so inhuman, dass die IPPNW sich für ein Verbot des Einsatzes von Weißem Phosphor in bewaffneten Konflikten ausspricht. Israel und die USA haben dieses Protokoll bisher nicht ratifiziert.

Der Einsatz von Phosphorgranaten verursacht laut IPPNW schwere, schlecht heilende Brandwunden. Selbst kleinste Phosphorpartikel, die auf die Haut gelangen, erzeugten schmerzhafte Verbrennungen zweiten oder dritten Grades. Zum Teil seien die Verletzungen sehr tief, da sich die fettlöslichen Phosphorpartikel bis zum Knochen fressen könnten.

Der palästinensische Arzt Dr. Muneer Deeb, der vom 12. bis 19. Januar 2009 mit einem französischen Ärzteteam in Gaza war, berichtete und dokumentierte laut IPPNW einen Angriff mit Phosphorbomben auf das Al-Quds Hospital im südlichen Teil der Stadt Gaza. Er habe dort auch Verletzungen durch Phosphorbomben behandelt.

Am 27-03-2009

Ärzteorganisation IPPNW fordert das endgültige Aus für die Atomenergie

23. Tschernobyltag

Zum 23. Jahrestag der Tschernobylkatastrophe warnt die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW" vor einer "Renaissance der Atomenergie", die jetzt auch die Internationale Atomenergie Organisation (IAEO) propagiert. "Die gesundheitlichen Risiken der Atomenergie sind nicht beherrschbar, angefangen vom Uranbergbau über den laufenden Betrieb der Atomkraftwerke bis hin zur Endlagerung", meint die IPPNW-Vorsitzende Angelika Claußen. Seit "der größten industriellen Katastrophe" in Tschernobyl gebe es eine erdrückende Anzahl von wissenschaftlichen Studien, die laut Claußen belegen, "dass die Atomenergienutzung Gesundheit und Leben der betroffenen Menschen gefährdet".

Eine Studie der IPPNW und der Gesellschaft für Strahlenschutz aus dem Jahr 2006 dokumentiert den Angaben zufolge anhand von zahlreichen wissenschaftlichen Arbeiten die Vielfalt und das katastrophale Ausmaß der gesundheitlichen Folgen von Tschernobyl.

Die Ärzteorganisation verweist beispielhaft auf mehrere gesundheitliche Effekte. Allein in der Region Gomel in Weißrussland würden laut WHO 50.000 Kinder im Laufe ihres Lebens an dem eigentlich seltenen Schilddrüsenkrebs erkranken. Hinzu komme, dass über 90 Prozent der als "Liquidatoren" bezeichneten Aufräumhelfer in Tschernobyl krank bzw. arbeitsunfähig seien. Das bedeute, dass von den rund 800.000 Liquidatoren über 700.000 betroffen seien.

Als dritten Problemkreis verweist Claußen auf Väter, die mit der Radioaktität in Berührung gekommen seien und die genetischen Effekte auf ihre Nachkommen übertrügen, "obwohl keines der betroffenen Kinder direkt mit Strahlung in Berührung kam".

Außerdem hätten Fehlbildungen und die Säuglingssterblichkeit in Folge des Reaktorunfalls deutlich zugenommen. Die vorliegenden Studien ergaben laut IPPNW selbst für das weit von Tschernobyl entfernte West- und Nord-Europa 5000 zusätzliche Todesfälle unter Säuglingen. Allein in Bayern sei es nach Tschernobyl zu 1000 bis 3000 zusätzlichen Fehlbildungen gekommen.

Claußen: Der Normalbetrieb von Atomanlagen stellt eine Gefahr für Kinder dar

Doch bereits der ganz alltägliche Normalbetrieb von Atomanlagen mit seinen "erlaubten Emissionen" bedeute eine gesundheitliche Gefahr, vor allem für Kinder, so Claußen. "Je näher Kleinkinder an einem AKW leben, desto höher ist ihr Risiko, an Krebs und Leukämie zu erkranken. Das wies Ende 2007 die bisher aufwändigste Studie zu diesem Thema zweifelsfrei nach. Konsequenzen hatte das bis jetzt noch nicht", beklagt sie. Die IPPNW fordert eine Verbesserung des Strahlenschutzes und eine verständliche und sachgerechte Aufklärung der Bevölkerung.

Atomkraftwerksarbeiter haben den Angaben zufolge ebenfalls ein erhöhtes Risiko, an einem Krebsleiden zu sterben. Schon durch eine nur gering erhöhte Strahlenexposition erhöhe sich dieses Risiko um zehn Prozent, so Claußen unter Berufung auf Studien.

Laut IPPNW-Studie soll die indische Uranmine Jadugoda gravierende gesundheitliche Folgen haben

Auch die Verarbeitung und Nutzung des Urans ist mit erheblichen Gesundheitsrisiken verbunden. Eine 2007 veröffentlichte Studie der indischen IPPNW über die gesundheitlichen Folgen des Uranbergbaus in der Umgebung der Uranmine in Jadugoda im Nordosten Indiens zeigt eindeutige Ergebnisse: Kindliche Fehlbildungen, Unfruchtbarkeit bei Paaren sowie Krebserkrankungen treten in der radioaktiv kontaminierten Zone im Vergleich zur Kontrollregion deutlich erhöht auf.

"Atomenergie macht krank", so Claußen. "Wir kritisieren die anhaltende Verharmlosung der gesundheitlichen Folgen der Atomenergie." Sie verweist auf die Möglichkeit einer 100-prozentigen Energieversorgung durch Erneuerbare Energien. "Die Erneuerbaren decken schon jetzt weltweit 18 Prozent des Energiebedarfs, die Atomenergie jedoch nur 2 Prozent", so Claußen.

Am 23-04-2009

Japan: IPPNW-Weltkongress

Ärzteorganisation trifft sich vom 24.-26. August 2012 in Hiroshima

Vom 24.-26. August 2012 findet in Hiroshima der 20. IPPNW-Weltkongress statt. Der Arzt Helmut Käss aus Braunschweig ist schon seit dem 14.8. in Japan und wird von diesem Kongress für ngo-online berichten. Ein Thema des Kongresses ist auch der Unfall von Fukushima. Insbesondere in diesem Zusammenhang werden die Gefahren der radioaktiven Verseuchung in der japanischen Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Das berechtigte Misstrauen gegenüber der japanischen Regierung und gegenüber der Informationspolitik des Atomkraftwerksbetreiber Tepco ist aber hoch. Und die Bevölkerung in den kontaminierten Regionen ist dringend auf unabhängige Informationen über medizinische Folgen von Radioaktivität angewiesen. Die Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) beschäftigen sich seit mehr als 30 Jahren mit Fakten und Hintergründen der gesundheitlichen, sozialen und politischen Auswirkungen der militärischen und zivilen Nutzung der Atomenergie. Im Jahr 1985 erhielten Sie für Ihr Engagement zur atomaren Abrüstung den Friedensnobelpreis.

Helmut Käss gehört zu einer zwölfköpfigen Gruppe von IPPNW-Ärzten und Ärztinnen aus Deutschland, die am 20. IPPNW-Weltkongress in Hiroshima teilnehmen. Neben Vorträgen zu den katastrophalen Auswirkungen der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki am 6. und 9. August 1945 stehen Referate und Workshops zur zivilen Nutzung der Atomenergie und zu den gesundheitlichen Folgen der Fukushima-Katastrophe auf dem Kongress-Programm.

Die IPPNW-Ärztedelegation wird sich in Japan zudem mit Wissenschaftlern und Vertretern von Anti-Atom-Initiativen treffen und sie über ihre Erkenntnisse zu den gesundheitlichen Folgen der Tschernobyl-Katastrophe informieren.

Am 27. August 2012 findet in Tokio ein Symposium über die schon erkennbaren und noch zu erwartenden gesundheitlichen Folgen des japanischen Super-GAUs statt.

Am 28. August 2012 besucht eine internationale Delegation von 30 IPPNW-Ärzten und Ärztinnen die Präfektur Fukushima.

Weitere Informationen zum IPPNW-Weltkongress kann man der Kongress-Homepage http://ippnw2012.org entnehmen.

Am 23-08-2012

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