Die Verordnung sieht nach Angaben Bodewigs vor, dass Personen, die auf Verkehrsflughäfen in sicherheitsempfindlichen Bereichen und Anlagen tätig werden sollen, durch Abfrage von personenbezogenen Daten bei den Sicherheitsbehörden auf ihre Zuverlässigkeit überprüft werden. Überwiegend betreffe dies Personal von Flugplatz- und Luftfahrtunternehmen oder sonstige Personen, die - ohne die Sicherheitsbereiche eines Flugplatzes betreten zu müssen - die Möglichkeit haben, die Sicherheit des Luftverkehrs zu beeinträchtigen.
Als Beispiele nannte Bodewig Personal, das mit der Gepäckverladung befasst sei, aber auch Wartungs- und Reinigungspersonal. Die Überprüfung trage den Sicherheitserfordernissen des Luftverkehrs Rechnung. Die Überprüfung diene dazu, unzuverlässigen Personen den Zugang zu sicherheits-empfindlichen Bereichen zu verwehren, erläuterte der Minister. Bisher würden neben den Personaldaten Informationen bei den Polizei- und Verfassungsschutzbehörden abgefragt. Künftig werde dies durch die Abfrage von MAD, BND, den Strafverfolgungsbehörden, dem Ausländerzentralregister und der Beauftragten für die Stasiunterlagen erweitert. Durch das Inkrafttreten der Verordnung würden sich keine Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau ergeben.