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NS-Opfer

IOM startet Kampagne zur Entschädigung von homosexuellen NS-Opfern

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Mit einer internationalen Informationskampagne sollen homosexuelle NS-Opfer auf ihr Recht zur Entschädigung aufmerksam gemacht werden. Der Direktor der Internationalen Organisation für Migration (IOM), Dirk de Winter, wies am Dienstag darauf hin, dass bis Jahresende homosexuelle Opfer der NS-Diktator oder deren Erben einen Entschädigungsantrag bei der IOM einreichen können. Anspruchsberechtigt seien jene Opfer, die in Konzentrationslagern inhaftiert waren, Zwangsarbeit leisten mussten oder als Flüchtlinge von der Schweiz abgewiesen oder dort verhaftet wurden. Die IOM ist eine Partnerorganisation der deutschen Entschädigungsstiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft".


"Die Kampagne zeugt von einem deutlich gewandelten Verständnis gegenüber dem NS-Unrecht an Homosexuellen", sagte der Grünen-Rechtsexperte Volker Beck. Er erinnerte daran, dass der Paragraf 175 des Reichsstrafgesetzbuches, der sexuelle Handlungen unter Männern unter Strafe stellte, auch in den Nachkriegsjahren angewandt worden sei. Der Paragraf habe bis zur Abschaffung 1969 unverändert existiert und in der Bundesrepublik zu ebenso vielen Verhaftungen wie in der NS-Zeit geführt.

Nach Historiker-Schätzungen wurden rund 50.000 homosexuelle Männer auf Grundlage des Paragrafen 175 von Nazi-Gerichten zu schweren Gefängnisstrafen verurteilt. Etwa 5.000 Männer seien während der NS-Diktatur wegen ihrer Homosexualität in Lager verschleppt worden, sagte der NS-Forscher Günter Grau. Durch die Verfolgung und Kriminalisierung sei die "homosexuelle Infrastruktur" mit Verlagen, Vereinen, Lokalen und zahlreichen anderen Einrichtungen komplett zerstört worden. Erst Anfang der 70er Jahre seien vergleichbare Einrichtungen entstanden, betonte der Forscher.

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