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Ökolandbau

Einheitliches Ökosiegel soll Klarheit schaffen

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Ab Mittwoch gilt in Deutschland ein einheitliches Ökosiegel des Bundesverbraucherministeriums. (Siehe Link). Im Mai hatten sich Lebensmittelhandel, Ökoverbände, Bauernverband und Politik auf das einheitliche deutsche Ökosiegel nach den Kriterien der EU-Ökoverordnung verständigt. Die vorhandenen Ökomarken bleiben erhalten. Das Ökosiegel soll laut Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) "Einheitlichkeit und Klarheit" schaffen.


Die EU-Ökoverordnung knüpft an die Basisrichtlinien der Internationalen Vereinigung der ökologischen Landbaubewegungen (IFOAM) an, in der etwa 500 Verbände aus 70 Nationen organisiert sind. Hauptforderungen für Ökoprodukte sind danach:

  • ein generelles Verbot der Verwendung gentechnisch veränderter Organismen und auf deren Grundlage hergestellter Erzeugnisse
  • Angemessene Flächen für die Tierhaltung
  • Fütterung mit ökologisch erzeugten Futtermitteln ohne Zusatz von Antibiotika oder Leistungsförderern
  • Gesundheitspflege der Tiere vor allem durch die Förderung der natürlichen Widerstandskraft
  • Regelmäßige Kontrollen sowie Herkunftsnachweise für ökologisch erzeugtes Fleisch sollen für eine möglichst hohe Sicherheit für die Verbraucher sorgen.
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