Die EU-Ökoverordnung knüpft an die Basisrichtlinien der Internationalen Vereinigung der ökologischen Landbaubewegungen (IFOAM) an, in der etwa 500 Verbände aus 70 Nationen organisiert sind. Hauptforderungen für Ökoprodukte sind danach:
- ein generelles Verbot der Verwendung gentechnisch veränderter Organismen und auf deren Grundlage hergestellter Erzeugnisse
- Angemessene Flächen für die Tierhaltung
- Fütterung mit ökologisch erzeugten Futtermitteln ohne Zusatz von Antibiotika oder Leistungsförderern
- Gesundheitspflege der Tiere vor allem durch die Förderung der natürlichen Widerstandskraft
- Regelmäßige Kontrollen sowie Herkunftsnachweise für ökologisch erzeugtes Fleisch sollen für eine möglichst hohe Sicherheit für die Verbraucher sorgen.