Die menschlichen Gewebeteile stammen zumeist aus abgetriebenen Föten. Durch die Transplantationen können menschliche Organe in den Tieren ausgebildet oder Krankheitsforschung betrieben werden, etwa über HIV-Infektionen oder Krebs. Nicht nur das Verfahren dieser Transplantationen, sondern auch die Tiere selbst werden durch das Patent zur nutzbaren "Erfindung" der Forscher. Nach Angaben von Insidern ist der Schweizer Pharma-Konzern Novartis der eigentliche Nutznießer des Patentes, das schon 1995 erteilt wurde.
In der Begründung des Patentamtes für die Ablehnung des Einspruches heißt es, dass zwar die Erzeugung von chimären Tieren mit Gewebe aus menschlichen Föten vielen Menschen als unmoralisch erscheinen könne. Wegen des möglichen medizinischen Nutzens solle das Patent aber trotzdem nicht widerrufen werden. Das Amt beruft sich in seiner Entscheidung auf die neue Gen-
Patentrichtlinie der EU.
"Ein möglicher medizinischer Nutzen allein darf kein Grund sein, ein Patent zu erteilen. Derartige Patente sind ethisch nicht vertretbar", sagt Christoph Then, Gentechnik-Experte von Greenpeace und einer der Kläger, die Einspruch gegen das Patent erhoben hatten. "Solche Patente ermuntern Pharma- und Biotechnik-Unternehmen dazu, aus rein kommerziellen Gründen Mischwesen aus Mensch und Tier zu schaffen."
Das Europäische Patentrecht schreibt die Beachtung ethischer Grenzen bei der Erteilung von Patenten vor. Doch das Amt legt diese Vorschrift so aus, dass nur im Extremfall wie beispielsweise der Herstellung von Briefbomben ein Patent verweigert werden muß. Sobald ein möglicher Nutzen erkennbar ist, werden Patente in aller Regel auch erteilt.
Nach Auffassung von Then "degradiert das Patentamt Lebewesen zu Ersatzteillagern und Erfindungen der Pharma-Industrie. Wenn sich das Amt dabei auf die Gesetzgebung der EU beruft, muss diese offensichtlich geändert werden. Leben ist keine Erfindung und darf deshalb auch nicht patentiert werden."