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Patentamt weist Einspruch gegen Züchtung von Chimären zurück

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Die Züchtung von Mischwesen aus Mensch und Tier genießt weiterhin Patentschutz. Das Europäische Patentamt in München hat einen Einspruch von Gegnern der Patentierung so genannter Chimären gegen ein Patent der US-amerikanischen Universität Stanford abgelehnt, wie Greenpeace am Freitag in Hamburg mitteilte. Das Patent EP 322240 patentiere unter anderem Tiere, in die menschliche Zellen oder Organe verpflanzt werden. In der Patentschrift werden den Angaben zufolge als Beispiele Affen mit menschlichen Gehirnteilen oder Mäuse mit menschlichen Blutzellen angeführt. Berühmtestes Beispiel dieser Eingriffe ist die "Ohrmaus", der ein menschliches Ohr auf den Rücken verpflanzt wurde. Der Bundestag wird nach der Sommerpause über die Umsetzung der EU-Patentrichtlinie beraten, auf die sich das EPA beruft. Greenpeace fordert das Parlament auf, ein Verbot der Patentierung von Genen und Lebewesen zu verankern.


Die menschlichen Gewebeteile stammen zumeist aus abgetriebenen Föten. Durch die Transplantationen können menschliche Organe in den Tieren ausgebildet oder Krankheitsforschung betrieben werden, etwa über HIV-Infektionen oder Krebs. Nicht nur das Verfahren dieser Transplantationen, sondern auch die Tiere selbst werden durch das Patent zur nutzbaren "Erfindung" der Forscher. Nach Angaben von Insidern ist der Schweizer Pharma-Konzern Novartis der eigentliche Nutznießer des Patentes, das schon 1995 erteilt wurde.

In der Begründung des Patentamtes für die Ablehnung des Einspruches heißt es, dass zwar die Erzeugung von chimären Tieren mit Gewebe aus menschlichen Föten vielen Menschen als unmoralisch erscheinen könne. Wegen des möglichen medizinischen Nutzens solle das Patent aber trotzdem nicht widerrufen werden. Das Amt beruft sich in seiner Entscheidung auf die neue Gen-

Patentrichtlinie der EU.

"Ein möglicher medizinischer Nutzen allein darf kein Grund sein, ein Patent zu erteilen. Derartige Patente sind ethisch nicht vertretbar", sagt Christoph Then, Gentechnik-Experte von Greenpeace und einer der Kläger, die Einspruch gegen das Patent erhoben hatten. "Solche Patente ermuntern Pharma- und Biotechnik-Unternehmen dazu, aus rein kommerziellen Gründen Mischwesen aus Mensch und Tier zu schaffen."

Das Europäische Patentrecht schreibt die Beachtung ethischer Grenzen bei der Erteilung von Patenten vor. Doch das Amt legt diese Vorschrift so aus, dass nur im Extremfall wie beispielsweise der Herstellung von Briefbomben ein Patent verweigert werden muß. Sobald ein möglicher Nutzen erkennbar ist, werden Patente in aller Regel auch erteilt.

Nach Auffassung von Then "degradiert das Patentamt Lebewesen zu Ersatzteillagern und Erfindungen der Pharma-Industrie. Wenn sich das Amt dabei auf die Gesetzgebung der EU beruft, muss diese offensichtlich geändert werden. Leben ist keine Erfindung und darf deshalb auch nicht patentiert werden."

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