Ärzte müssten sich schnell darüber informieren können, welche Arzneien einem Patienten früher oder von verschiedenen Ärzten verordnet worden seien. Nachgedacht werde etwa über einen Arzneimittelpass. Darüber hinaus müsse beim Bekannt werden von Nebenwirkungen ein schnellerer Informationsfluss gewährleistet sein.
Der Lipobay-Skandal habe gezeigt, dass es eine „zeitgleiche Information derjenigen, die im Gesundheitssystem Verantwortung tragen und derjenigen, die im Aktienbereich Verantwortung tragen“ geben müsse, sagte Schmidt. Dies sei schon deswegen erforderlich, da im Zuge der Forschung immer neue Medikamente auf den Markt kämen.
Der Arbeitsgruppe sollen Vertreter des Gesundheitsministeriums, Pharmakologen sowie IT-Fachleute angehören, kündigte Ärztepräsident Jörg Dietrich Hoppe an. Der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Hans-Günter Friese, sieht in einem Arzneimittelpass keine datenschutzrechtliche Bedenken. Voraussetzung sei, dass dieser in der „Verfügungsgewalt“ des Patienten bleibe. Auch Schmidt vertat die Ansicht, es müsse vermieden werden, dass „unbefugte Dritte“ Zugang zu den Daten bekämen. Mit Datenschützern werde sie noch Gespräche führen.