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Geldwechsler

WGZ-Bank warnt vor Euro-Betrügern

Am

Betrüger haben zur größten Bargeldumstellung aller Zeiten Hochkonjunktur. Und viel Phantasie. Selbst ernannte "Euro-Beauftragte" etwa können an Haustüren von Privatpersonen klingeln und anbieten, den lästigen Umtausch des Geldes zu erledigen. Andere versprechen, ihre Sparbücher auf Euro umzuschreiben oder die "harte Mark in einem anderen Land sicher und rentierlich anzulegen", sagt der Geldwäscheverhinderungs-Beauftragte der WGZ-Bank, Norbert Schäfer.


In jedem der Fälle ist Vorsicht geboten. Definitiv schickt keine Bank einen Euro-Geldwechsler zu ihren Kunden nach Hause. Auch der vermeintliche Anlageberater nutzt nur die allgemeine Unsicherheit im Umgang mit der neuen Währung aus. Grundsätzlich sollte man niemanden in die Wohnung lassen, der vorgibt, bei der Euro-Einführung behilflich zu sein, betont Schäfer.

Briefmarken-Umtausch

Ab dem ersten 1. Juli sind nur noch Euro-Briefmarken gültig. Darauf wies die Deutsche Post am Montag in Bonn hin. Deshalb bietet das Unternehmen ab diesem Datum einen Umtauschservice an. Dabei können die alten Pfennig-Marken in Euro-Marken umgetauscht werden. Briefmarken, die in Euro und Pfennig ausgezeichnet sind, bleiben auch weiterhin gültig.

Werte bis 50 Mark können in den Post-Filialen gegen Vorlage eines ausgefüllten Vordrucks und eines Ausweises bis zum 30. September umgetauscht werden. Portowerte über 50 Mark müssen zum Umtausch an die Deutsche Post AG, Niederlassung Philatelie, Abteilung 45, Postfach, 60281 Frankfurt/Main geschickt werden. Dies sei voraussichtlich bis zum 30. Juni 2003 möglich.

In den Post-Filialen und unter www.deutschepost.de sind spezielle Vordrucke für das Aufkleben der Marken erhältlich. Briefmarken in ganzen Bögen und Rollenmarken in kompletten Verpackungen können ebenso wie Postkarten, Plusbriefe und -karten lose beigefügt werden.

Am 10. Jun. 2002

Deutschland setzt Prioritäten

Die Verhandlungen zwischen Bundeswehr und Industrie zur Modernisierung aller nichtmilitärischen IT-Systeme (Projektname "Herkules") sollen am 24. Mai beginnen. Das von Siemens und IBM im März vorgelegte überarbeitete Angebot sei im Haus als "verhandlungsfähig" bewertet worden, sagte ein Sprecher es Verteidigungsministeriums am Donnerstag in Berlin. Einen Termin für den Abschluss der Verhandlungen gebe es nicht. Bei dem "Herkules"-Projekt im Wert von 6,65 Milliarden Euro handelt es sich um das größte Privatisierungsvorhaben der Bundeswehr.

Zu einem jährlichen Fixpreis von 665 Millionen Euro soll die Industrie über zehn Jahre hinweg die komplette Modernisierung der IT- und Telekommunikationsinfrastruktur der Bundeswehr im nichtmilitärischen Bereich übernehmen. Dazu gehört auch ein neues Datennetz. Die Verhandlungen mit dem Wettbewerber-Firmenkonsortium Isic-21 um die Rüstungsfirma EADS waren im Sommer vergangenen Jahres gescheitert.

Am 19. Mai. 2005

Statistisches Bundesamt

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, betrugen die Einnahmen aus "umweltbezogenen Steuern" nach Angaben der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) im Jahr 2004 rund 56 Milliarden Euro. Davon entfielen 41,8 Milliarden Euro auf die Mineralölsteuer, 7,7 Milliarden Euro auf die Kraftfahrzeugsteuer und 6,6 Milliarden Euro auf die Stromsteuer. Gegenüber dem Vorjahr ist - erstmals seit 1997 - ein leichter Rückgang der Einnahmen um 937 Millionen Euro (- 1,6%) zu verzeichnen. Der Anteil der umweltbezogenen Steuereinnahmen an den gesamten Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte (im Jahr 2004 insgesamt 479,5 Milliarden Euro) hat sich in diesem Zeitraum entsprechend um 0,2 Prozentpunkte auf 11,7% vermindert.

Die Zusammenfassung der drei genannten Steuerarten zu "umweltbezogenen Steuern" folgt einer auf internationaler Ebene gebräuchlichen Abgrenzung. Diese faßt alle Steuern zusammen, die den Energieverbrauch, die Emissionen, den Verkehr oder schädliche Stoffausbringungen (Pestizide oder ähnliches) besteuern, unabhängig von den Beweggründen für die Einführung der Steuer oder von der Verwendung der Einnahmen.

Daher umfassen die so abgegrenzten Umweltsteuern z.B. die gesamten Mineralölsteuereinnahmen und nicht nur den Anteil, der sich durch die zum 1.4.1999 in Kraft getretenen Gesetze zur ökologischen Steuerreform (Ökosteuer) ergeben hat. Die Ökosteuer beinhaltet die Einführung der Stromsteuer sowie eine schrittweise Erhöhung der Mineralölsteuersätze - zuletzt Anfang 2003. Die Steuersätze liegen derzeit z.B. für unverbleites und schwefelfreies Benzin bei 65,45 Cent je Liter, für schwefelfreien Dieselkraftstoff bei 47,04 Cent.

Der Einnahmerückgang von 2003 auf 2004 ist ausschließlich auf eine rückläufige Entwicklung bei der Mineralölsteuer zurückzuführen, während die Einnahmen aus der Kraftfahrzeug- und der Stromsteuer leicht anstiegen. Bei der Mineralölsteuer wiederum war die Verringerung der besteuerten und damit der im Inland abgesetzten Mengen an Benzin und leichtem Heizöl maßgeblich. Im genannten Zeitraum ist die Menge an versteuertem Benzin von 34,9 Millionen Kubikmeter auf 33,1 Millionen Kubikmeter und damit um 5,1% zurückgegangen, die Menge des versteuerten Heizöls verminderte sich um knapp 10%. Bei Dieselkraftstoffen und Erdgas, den beiden weiteren mengenmäßig bedeutsamen Mineralölarten, gab es bei den versteuerten Mengen nur geringe Änderungen im Vergleich zum Jahr 2003.

Im Hinblick auf den Verkehr ist darauf hinzuweisen, dass sich in den versteuerten Mengen nicht unbedingt entsprechende Entwicklungen des Kraftstoffverbrauchs im Inland oder der Fahrleistungen widerspiegeln. Insbesondere bei größeren Preisunterschieden zwischen In- und Ausland spielt der Tanktourismus in den grenznahen Gebieten eine nicht unbeträchtliche Rolle. Darüber hinaus ist seit Jahren ein Umstieg auf sparsamere Dieselfahrzeuge festzustellen, so dass nur bedingt Rückschlüsse auf die Fahrleistungen gezogen werden können. In Bezug auf den Absatz von Heizöl sind insbesondere witterungsbedingte Temperaturunterschiede von Jahr zu Jahr sowie die Preisentwicklung zu beachten.

Am 06. Jul. 2005

Ehepaare

Der Regelsatz für die Sozialhilfe soll ab 2007 im gesamten Bundesgebiet - "rein rechnerisch" - 345 Euro betragen. Faktisch aber setzen nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums die Länder den Regelsatz in der Sozialhilfe fest. Sie können hierbei "regionale Unterschiede und Besonderheiten" berücksichtigen und von der rechnerischen Höhe des Regelsatzes abweichen. Dies beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch, indem sie die Erste Verordnung zur Änderung der Regelsatzverordnung zustimmend zur Kenntnis nahm. Die Berechnung der durchschnittlich 345 Euro basiert auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003, die erstmals gesamtdeutsch ermittelt wurde.

Mit der Verordnung wird den Angaben zufolge auch die unterschiedliche Behandlung von Beziehern des Arbeitslosengeldes II und der Sozialhilfe grundsätzlich beseitigt. So wird etwa bei der Sozialhilfe die Höhe der Regelsätze bei zusammenlebenden Ehepaaren und Lebenspartnern geändert. Bisher erhält der Haushaltsvorstand 100 Prozent des Eckregelsatzes, der Partner 80 Prozent. Künftig solle jeder wie beim Arbeitslosengeld 90 Prozent erhalten, teilte das Ministerium mit.

Beim Arbeitslosengeld II gilt bereits seit Juli der Regelsatz von 345 Euro. Die Bundesregierung hatte sich zuvor darauf verständigt, den Regelsatz im Osten von bis dahin 331 Euro anzuheben.

Am 23. Aug. 2006

Verkauf unter Einstandspreis

Das Bundeskartellamt hat gegen die Drogeriemarktkette Rossmann Bußgelder von insgesamt 300.000 Euro verhängt. Nach den "Feststellungen des Amtes" hat Rossmann im Jahre 2005 Drogeriemarkt-Artikel diverser Hersteller unter den eigenen Einstandspreisen verkauft. Betroffen seien insgesamt 55 Produkte, die in insgesamt mehr als 250 Fällen im Laufe des Jahres zu Preisen angeboten worden seien, die den Einstandspreis zum Teil deutlich unterschritten hätten. Eine derartige Preisgestaltung sei unzulässig und stelle eine Ordnungswidrigkeit dar.

Das Verfahren erwies sich nach Darstellung der Kartellbehörde als "außergewöhnlich aufwändig, weil die Feststellung des Einstandspreises von 55 Produkten erhebliche Ermittlungen bei Rossmann und den Lieferanten erforderte". Für die Bestimmung des Einkaufspreises seien neben dem in Rechnung gestellten Nettopreis "sämtliche preisrelevanten Einkaufskonditionen, die zwischen Rossmann und seinen Lieferanten vereinbart wurden, zu berücksichtigen".

Böge: Verdrängung von Wettbewerbern

Kartellamts-Präsident Ulf Böge sagte, dass niedrige Preise und ein intensiver Preiswettbewerb in einer Marktwirtschaft zwar zu begrüßen seien. "Der systematische Verkauf unter den eigenen Einstandspreisen führt jedoch zur Verdrängung von leistungsfähigen Wettbewerbern, die als kleine und mittlere Unternehmen einer nicht gerechtfertigten Verlustpreis-Strategie finanziell nicht gewachsen sind."

Da das Verdrängen von Wettbewerbern die Marktkonzentration erhöhe, ergäben sich für die verbleibenden Unternehmen "Verhaltensspielräume", die spätere Preiserhöhungen zu Lasten der Verbraucher ermöglichten. "Auch der Druck des Wettbewerbs auf die Qualität der Dienstleistungen würde nachlassen", so Böge.

Böge offenbar gegen mehr Personal und mehr Beschwerdefälle

Das Verfahren gegen Rossmann - wie auch frühere Verfahren wegen des Verkaufs unter Einstandspreis - zeigen nach Auffassung des Kartellamt-Präsidenten, "dass das Bundeskartellamt mit der bestehenden Vorschrift gegen solche Verdrängungspraktiken wirksam vorgehen kann." Eine Verschärfung der Vorschrift sei nicht erforderlich, meint Böge, und "würde den fairen Leistungswettbewerb unter Umständen sogar zu Lasten der Verbraucher einschränken oder wäre angesichts der zu erwartenden Vielzahl von Beschwerdefällen im Hinblick auf die knappen Personalressourcen des Bundeskartellamtes nicht durchführbar".

Am 08. Feb. 2007

"Sponsoring-Bericht"

Die 14 Bundesministerien und übrigen obersten Bundesbehörden haben in den vergangenen zwei Jahren über 80 Millionen Euro an Geld- und Sachspenden von Unternehmen angenommen, rund 25 Millionen mehr als in den zwei Jahren zuvor. Das berichtet die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf den noch unveröffentlichten, über 80 Seiten starken Sponsoring-Bericht des Bundesinnenministeriums. Am großzügigsten wurde danach das Gesundheitsministerium mit 49,7 Millionen Euro bedacht.

10,9 Millionen sammelte der Kulturbeauftragte in den Jahren 2005 und 2006 ein. An das Familienministerium gingen dagegen nur 6650 Euro.

Dem Bericht zufolge ließ sich das Kanzleramt beispielsweise für rund 133.000 Euro den IT-Gipfel im Dezember 2006 vom privaten Hasso-Plattner-Institut für Softwaretechnik ausrichten.

Das Jahrestreffen "Wirtschaft und Politik 2005" des Bundeswirtschaftsministeriums mit 145 Gästen bezahlte laut der Vorlage die Deutschen Telekom. Die Kosten beliefen sich auf rund 193.000 Euro.

Am 26. Jul. 2007

"Missstände"

Das wird ein dickes Geschäft. Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) will in den kommenden 15 Jahren rund 7,9 Milliarden Euro in die Sanierung von Kasernen vor allem im Westen "investieren". Das geht aus einem aktuellen "Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verbesserung des baulichen Zustands der Kasernen in Westdeutschland" hervor, der der in Hannover erscheinenden "Neuen Presse" vorliegt.

"Im Bereich der investiven Baumaßnahmen sind aktuell insgesamt 7864 Maßnahmen im Planungssystem der Bundeswehr mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von rund 7,9 Milliarden Euro enthalten. Dieser investive Gesamtbedarf verteilt sich auf einen Planungszeitraum von 15 Jahren", heißt es in dem vierseitigen Papier. Vor allem sollen die "Missstände" in westdeutschen Kasernen behoben werden.

Nach der Sanierung zahlreicher Kasernen in Ostdeutschland hatte es zuletzt Kritik am Zustand der Unterkünfte im Westen gegeben. 2008 stehen dem Bericht zufolge 790 Millionen Euro für Baumaßnahmen in Kasernen zur Verfügung, darunter 141 Millionen Euro für das "Sonderprogramm Sanierung Kasernen West".

Am 21. Mai. 2008

Justizopfer

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert eine drastische Anhebung der Haftentschädigung für Justizopfer in Deutschland. Der seit 21 Jahren geltende Satz von elf Euro pro Tag für zu Unrecht Verurteilte sei "mehr als kleinlich und völlig unangemessen", sagte der DAV-Präsident Hartmut Kilger am Dienstag (18. November) in Berlin. Auch bei den jetzt diskutierten Beträgen von 20 Euro müsse die Frage gestellt werden, ob der Begriff "Entschädigung" in diesem Zusammenhang verhöhnt werde. Der DAV, der die Debatte mit angestoßen hat, sprach sich deshalb für eine Summe von 100 Euro pro Tag aus. Der Interessenverband beklagte zudem, dass es keine Statistiken gibt, wie viele Menschen bundesweit in jedem Jahr zu Unrecht verurteilt werden oder in Untersuchung sitzen.

DAV-Chef Kilger hält auch eine Regelung für möglich, die auf einen Fixbetrag gänzlich verzichtet und analog wie in Österreich eine "angemessene ideelle Schadensersatz" vorschreibt. Dort werde bei der Beurteilung der Angemessenheit beispielsweise die Dauer des Freiheitsentzuges und die persönlichen Verhältnisse des unschuldig Verurteilten berücksichtigt. Daraus habe sich mittlerweile die Praxis entwickelt, pro Tag mit 100 Euro auszugleichen.

Zuvor hatte bereits Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) diese Summe für Fehler des Rechtsstaats genannt. Einige Bundesländer lehnen bislang eine Erhöhung generell ab, andere sprechen sich für künftig 15 bis 17 Euro aus. Am Donnerstag wollen sich die Justizminister von Bund und Ländern mit diesem Thema beschäftigen.

Am 18. Nov. 2008

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