DIE Internet-Zeitung
Antidiskriminierungsgesetz geplant

Weltkonferenz gegen Rassismus will Aktionsprogramm verabschieden

Am

Im Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit will die UN-Weltkonferenz Anfang September in Durban eine politische Deklaration und ein Aktionsprogramm verabschieden. Rassendiskriminierung und Ausländerfeindlichkeit hätten an Aktualität gewonnen, sagte UN-Sprecher Teferra Shiawl-Kidanekal am Dienstag in Berlin. Entwicklungshilfeministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) sagte, die Staatengemeinschaft müsse dafür eintreten, "dass die Prinzipien der Menschenwürde und der gleichen Rechte überall auf der Welt eingelöst werden".


Die "Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz" findet vom 31. August bis 7. September in Südafrika statt. Ihre Generalsekretärin ist die Hochkommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Mary Robinson. Der südafrikanische Friedensnobelpreisträger Nelson Mandela ist Schirmherr der Erklärung, die in Durban verabschiedet werden soll. Bislang ist sie den Angaben zufolge von 75 Staats- und Regierungschefs unterzeichnet worden.

Shiawl-Kidanekal sagte, im Zuge des Aktionsprogramms sollten unter anderem Anti-Diskriminierungsgesetze umgesetzt werden. Rassendiskriminierung müsse als kriminelles Delikt betrachtet und entsprechend bestraft werden. "Der Erfolg der Weltkonferenz wird daran gemessen werden, ob sich eine neue Entschlossenheit zeigt, Rassismus zu bekämpfen", betonte der UN-Sprecher. Es werde sich zeigen, ob Regierungen bereit seien, "Ideale durch Taten zu ergänzen".

Die Bundesregierung plant ein zivilrechtliches und arbeitsrechtliches Antidiskriminierungsgesetz. Entsprechende EU-Richtlinien sollten in deutsches Recht umgesetzt werden, teilte die Bundestags-Pressestelle mit. Erste gesetzgeberische Initiativen sollen noch in dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht werden.

Wieczorek-Zeul kündigte an, sie werde in der kommenden Woche nach Südafrika reisen und dabei auch mit der Regierung über die anstehende Konferenz sprechen. Die Industrieländer seien auch dafür verantwortlich, eine gerechtere Weltwirtschaftsordnung zu schaffen und strukturelle Nachteile von Entwicklungsländern zu beseitigen.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) in Göttingen verlangte von der Konferenz ein konkretes Vorgehen gegen Rassismus. Deklarationen seien zwar wichtig, es müssten aber auch aktuelle Probleme von Minderheiten angesprochen werden, sagte die Referentin für Flüchtlinge, Sinti und Roma, Annelore Hermes. Als Beispiele nannte sie den Rassismus gegen Roma im Kosovo und die Diskriminierung der Aborigines in Australien.

Unternehmen drohen Klagen wegen Frauen-Diskriminierung

Antidiskriminierungsgesetz

Das geplante Arbeitsrechtliche Antidiskriminierungsgesetz könnte eine Welle von schlagzeilenträchtigen Schadensersatzprozessen gegen Arbeitgeber auslösen. Davor warnen Hans-Peter Löw und Thomas Ubber, Partner für Arbeitsrecht in der internationalen Kanzlei Lovells. Wie die Fälle bei Investmentbanken in der Londoner City gezeigt hätten, könnten Klagen wegen Diskriminierung auch international Aufmerksamkeit erregen. "Den möglichen Schaden für das Image sollte ein Unternehmen nicht auf die leichte Schulter nehmen", so die beiden Spezialisten für Arbeitsrecht. Anlässe für Diskriminierungs-Klagen von Arbeitnehmern werde es möglicherweise mehr geben, als die meisten Unternehmen vermuten. Laut Angaben der frauen- und familienpolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Christel Humme, liegt "die Bezahlung von weiblichen Führungskräften noch immer gut 30 Prozent unter dem Gehalt von Männern in vergleichbaren Positionen und [ist] ... sogar auf den Stand von 1986 zurück gefallen". Als Quelle nennt sie eine Studie der Hamburger Wirtschaftsprofessorin Sonja Bischoff.

Bislang liegt für das Arbeitsrechtliche Antidiskriminierungsgesetz (AADG) nur ein Referenten-Entwurf vor. Schwer wiegende Änderungen seien aber kaum noch zu erwarten, so die Einschätzung von Löw. Das AADG beruht auf EU-Richtlinien mit Mindeststandards, und die EU-Kommission hat der Bundesregierung schon wegen Verzugs bei der Umsetzung mit einer Klage gedroht.

Die Änderungen im Vergleich zu bisherigen Gesetzeslage sind zunächst sieben neue Diskriminierungsverbote: Benachteiligungen wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Ausrichtung haben künftig empfindliche Folgen.

Das AADG gilt für Arbeitsverträge und Beförderungen genauso wie für Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. Verboten sind nicht nur unmittelbare, sondern auch mittelbare Benachteiligungen. Mittelbar meint, dass scheinbar neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren zu Lasten einer der schützten Gruppen gehen. "Vorschriften zur Mindestkörpergröße zum Beispiel würden Männern einen Vorteil im Vergleich zu Frauen verschaffen", sagt Löw.

Am 26-10-2004

Arbeitgeberpräsident findet geplantes Antidiskriminierungsgesetz "systemwidrig"

Gleichstellung geplant

In einer Woche steht der Entwurf der Bundesregierung für ein "Antidiskriminierungsgesetz" auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Es soll Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Alter, Behinderung oder sexueller Orientierung verhindern. Das Paket umfasst das Arbeitsrecht und den Rechtsverkehr zwischen Privatleuten. Während Behindertenverbänden das Ganze nicht weit genug geht, laufen Arbeitgeber und Hausbesitzer Sturm gegen das Gesetzesvorhaben. "Ich warne nachdrücklich davor, den rot-grünen Entwurf zur Antidiskriminierung als Grundlage für ein Gesetz zu nehmen", sagte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt der "Rheinischen Post". Der Entwurf sei "bürokratisch, unkalkulierbar und systemwidrig".

BDA: "Viel zu unflexibles Arbeitsrecht"

Statt der dringend notwendigen Entlastung der deutschen Wirtschaft führten die geplanten Regelungen zu einer erheblichen Mehrbelastung. Hundt hält es für völlig unverständlich, dass der rot-grüne Entwurf "weit über die Brüsseler Vorgaben hinausgeht". Damit betoniere der deutsche Gesetzgeber das ohnehin "viel zu unflexible Arbeitsrecht" weiter ein.

"Vermietung nur an Deutsche" - "Einschränkung der Vertragsfreiheit"

Die Bundesregierung will bei Vermietungen als Massengeschäft jegliche Diskriminierung unterbinden. Die Koalition will so zum Beispiel die Praxis "Vermietung nur an Deutsche" verbieten. Für den "Nähebereich", etwa bei Einliegerwohnungen im selbst genutzten Haus, werden Ausnahmen zugelassen. Begründung: "Jeder soll weiter selbst entscheiden können, an wen er die Einliegerwohnung in seinem Haus vermietet." Aber eine Zurückweisung von behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern zum Beispiel in Gaststätten dürfe und werde es nach dem neuen Gesetz nicht geben.

Rüdiger Dorn, Präsident von Haus und Grund, sieht in dem Gesetz "eine massive Einschränkung der Vertragsfreiheit". Private Eigentümer sähen sich immer weniger in der Lage, "rechtstreu mit dem Wirtschaftsgut Wohnung umzugehen".

Sie würden in einer Weise "drangsaliert", die viele ans Aufgeben denken lasse. Dorn fordert eine Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministers. "Es ist merkwürdig, dass Clement zu diesen Plänen still schweigt." Der Deutsche Mieterbund hatte zuvor wohlwollend reagiert.

"Die Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz vor Diskriminierungen ist ein Menschenrecht, das in Deutschland im Grundgesetz festgeschrieben ist und jede staatliche Gewalt bindet", hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bei der Vorstellung des Gesetzenwurfs am 15. Dezember 2004 gesagt. Mit dem Antidiskriminierungsgesetz würden die Bürgerinnen und Bürger nun auch besser vor Benachteiligungen im privaten Rechtsverkehr geschützt. Es sei gelungen, einen tragfähigen Kompromiss für die Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien in das deutsche Recht zu finden. "Die Lösung bietet den Betroffenen einen wirksamen Schutz vor Diskriminierung, ohne den privaten Wirtschaftsverkehr mit bürokratischen Regeln zu überziehen", so Zypries.

Am 14-01-2005

Gesetzliche Regelung gegen Diskriminierung Homosexueller gefordert

Antidiskriminierungsgesetz

Mit dem dringenden Appell, das Merkmal der sexuellen Identität in allen Regelungsbereichen des geplanten Antidiskriminierungsgesetzes zu berücksichtigen, hat sich der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) am Montag an die Verhandlungsführer der Koalitionsparteien gewandt. Dazu erklärt LSVD Sprecher Philipp Braun: "Das Antidiskriminierungsgesetz soll Menschen im Alltag vor Diskriminierung schützen. Dabei dürfen Lesben und Schwule nicht vergessen werden. Ein Ausschluss aus dem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht wäre ein massiver Affront gegen die lesbischen Bürgerinnen und schwulen Bürger. Ein solches Gesetz wäre geradezu ein Freibrief für Diskriminierung." Der LSVD fordert die Verhandlungspartner der Regierungsparteien auf, ein Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg zu bringen, das seinen Namen verdient. In allen Regelungsbereichen müsse das Verbot der Diskriminierung von Lesben und Schwulen enthalten sein. Eine Politik, die homosexuelle Menschen vom Diskriminierungsschutz gezielt ausgrenzt, verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot.

Gerade im Zivilrecht gebe es zwingende Gründe für eine Einbeziehung des Diskriminierungsgrundes „sexuelle Identität“. Beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen komme es immer wieder zu Diskriminierungen: Schwulen würden oft Lebens- und Krankenversicherungen pauschal verweigert. Reiseveranstalter für Lesben oder Schwule bekämen von einer Hotelanlage gesagt: Ihre Personengruppe wollen wir hier nicht. Auch auf dem Mietwohnungsmarkt gebe es Benachteiligungen aufgrund der sexuellen Identität. Lesben und Schwule brauchten auch in Deutschland einen wirksamen Schutz vor Benachteiligungen und Herabsetzungen, forderte der Verband.

Am 27-03-2006

CDU-Führung akzeptiert Kompromiss zum Antidiskriminierungsgesetz

Kirchenklausel

Die CDU-Führung hat den in der großen Koalition erarbeiteten Kompromiss zum geplanten Antidiskriminierungsgesetz trotz der Kritik einzelner Ministerpräsidenten gebilligt. Die gefundene Vereinbarung sei "vertretbar", sagte CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla nach einer Präsidiumssitzung seiner Partei am Montag in Berlin. In der Sitzung habe es "umfangreiche Diskussionen" gegeben, einige Teilnehmer hätten dabei ihr "Unwohlsein" über einzelne Aspekte deutlich gemacht, räumte Pofalla ein. Scharfe Proteste kamen von der FDP und den Arbeitgebern. "Einige Teile fallen uns schwer", sagte Pofalla. Insbesondere sei im Präsidium kritisiert worden, dass Gewerkschaften und Betriebsräten ein eigenes Klagerecht eingeräumt werden soll. Darauf habe die SPD Wert gelegt, die CDU habe im Gegenzug die Aufnahme der Kirchenklausel durchgesetzt, sagte Pofalla. Danach können sich Kirchen in ihren Anforderungen an Bewerber teilweise über das Gesetz hinwegsetzen. Die CDU habe darüber hinaus durchsetzen können, dass Ansprüche für Schadensersatz und Entschädigungen wegen angeblicher Benachteiligungen nicht abgetreten werden könnten.

Pofalla betonte, aus Sicht der CDU könne das Gesetz nun durch die Bundesregierung eingebracht werden. Er zeigte sich zuversichtlich, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren der Bundesrat eine "verantwortungsvolle Entscheidung" treffen werde.

Die Spitzen von SPD und Union hatten sich am vergangenen Montag in Berlin auf ein "Gesetz zur Allgemeinen Gleichbehandlung" geeinigt. Damit sollen EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden. Die Europäische Union verlangt von ihren Mitgliedsstaaten Regelungen zum Schutz vor Benachteiligung wegen Rasse, Geschlecht und ethnischer Herkunft. Die Koalitionsvereinbarung sieht darüber hinaus jedoch auch den Schutz vor Diskriminierungen wegen sexueller Identität, Alter, Behinderung oder Religionszugehörigkeit vor.

Westerwelle wirft Merkel Wortbruch vor

Die FDP wirft Bundeskanzlerin Angela Merkel im Streit um das geplante Antidiskriminierungsgesetz Wortbruch vor. Die große Koalition habe das von der rot-grünen Vorgängerregierung geplante Gesetz lediglich in ein Gleichbehandlungsgesetz "umgetauft", doch sei es "im Inhalt genau dasselbe", sagte Westerwelle nach einer Präsidiumssitzung seiner Partei in Berlin. Dabei habe Merkel versprochen, dass in ihrer Regierungszeit EU-Richtlinien nur eins zu eins umgesetzt würden. Dieses Wort habe Merkel nicht gehalten, monierte der FDP-Chef.

Scharf kritisierte Westerwelle, dass mit dem Gesetz künftig auch unbeteiligten Dritten ein Klagerecht eingeräumt werde. Es werde zu einer Klagewelle und zu mehr Bürokratie führen, wenn diese Dritten "auch gegen den Willen der angeblich zu Schützenden" klagen könnten. Im Ergebnis werde es mehr statt weniger Diskriminierung geben, meint Westerwelle. Die betroffenen Gruppen würden etwa zu Vorstellungsgesprächen gar nicht mehr eingeladen werden aus Furcht, ansonsten eine Klagewelle zu riskieren. Die Länder forderte Westerwelle auf, das Gesetz im Bundesrat zu stoppen.

Arbeitgeber gegen neues Antidiskriminierungsgesetz

Auch bei den Arbeitgebern stößt das geplante Gesetz auf Ablehnung. Der jetzt entstandene Gesetzentwurf, der am Mittwoch bereits im Bundeskabinett beraten werden soll, werde nur zu mehr Bürokratie und zu mehr Unsicherheit in den Unternehmen führen, sagte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt am Montag in Berlin.

Die Wirtschaft wünscht sich nach den Worten von Hundt, dass die EU-Vorgaben "nur eins zu eins umgesetzt" würden. Es dürfe von deutscher Seite nicht noch draufgesattelt werden.

Am 08-05-2006

Hürdenlauf des "Antidiskriminierungsgesetzes"

"Redaktionelle Ungenauigkeiten"

Das "Antidiskriminierungsgesetz" - jetzt "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz" - zum Schutz vor Diskriminierungen steht vor einer neuen Hürde. Nachdem das Gesetz wegen der fehlenden Unterschrift von Bundespräsident Horst Köhler nicht wie geplant am 1. August in Kraft trat, fanden sich jetzt neue Hemmnisse: In das Gesetz seien "kleinere redaktionelle Ungenauigkeiten" gelangt, sagte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums am Mittwoch in Berlin. Die "notwendigen Änderungen" sollen nun nach der Sommerpause vorgenommen werden.

Der Bundesrepublik drohten möglicherweise EU-Strafen, sollte sich die Einführung des Gesetzes weiter verzögern. Deutschland hinke bereits seit Jahren mit der Umsetzung der EU-Vorgaben hinterher. Das Justizministerium rechnet der Sprecherin zufolge dennoch damit, dass das Gesetz spätestens im September in Kraft ist, wenn sich die EU-Kommission erneut damit befasst.

Mit dem früher unter der Bezeichnung Antidiskriminierungsgesetz stehenden Vorhaben sollen vier EU-Richtlinien umgesetzt werden. 2005 scheiterte die rot-grüne Bundesregierung mit ihrem Entwurf, der über die Mindestvorgaben der EU hinausging. Die Union wollte nur eine 1:1-Umsetzung, also den Mindestschutz vor Diskriminierung, akzeptieren. Die große Koalition beschloss dann dennoch einen etwas erweiterten Entwurf. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) soll beim CDU-Wirtschaftsrat Anfang Juni zur Begründung gesagt haben, sie habe "nicht die Kraft gehabt", sich den Forderungen von Behindertenverbänden und Senioren zu widersetzen.

Aus der Wirtschaft und Union wurde der Entwurf scharf attackiert. Schließlich wurden die Klagerechte von Betriebsräten und Gewerkschaften nochmals eingeschränkt. Am 7. Juli schließlich war mit der Bundesratsentscheidung das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Danach mussten fünf Ministerien unterschreiben. Erst vergangene Woche ging das Gesetz an Bundespräsident Köhler zur Prüfung und Unterschrift.

Die Liberalen, die das Gesetz ablehnen, warfen der Koalition vor, durch eine gezielte Verzögerungstaktik eine eingehende Prüfung des Antidiskriminierungsgesetzes zu unterbinden. FDP-Justizexpertin Mechthild Dyckmans nannte es eine "Ungeheuerlichkeit", dass das Gesetz Köhler erst in der vergangenen Woche zur Prüfung vorgelegt worden sei: "Das Vorgehen des Bundespräsidenten ist daher zu begrüßen." Das Gleichbehandlungsgesetz sei eine Fehlleistung, "die zahlreiche Probleme und Schwierigkeiten mit sich bringen wird".

Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck, der das Gesetz befürwortet, kritisierte: "Bei der großen Koalition ist es immer das Gleiche: Schlamperei und Murks". Die "Trödelei" bei der Ausfertigung des Gesetzes sei unverständlich, da Deutschland bereits einmal wegen Vertragsverletzung verurteilt worden sei.

Beck betonte: "Der Bundespräsident sollte nun unterschreiben. Das Gesetz ist zweifelsfrei verfassungskonform, wenn auch schlampig gemacht." Mehr Aufwand bei der Überprüfung solle Köhler dagegen auf das Steueränderungsgesetz 2007 verwenden. "Dort bestehen Zweifel, ob es ordnungsgemäß zustande kam", sagte Beck. Zu dem Gesetz gehören die Einführung der Reichensteuer und die grundsätzliche Abschaffung der Pendlerpauschale.

Ablehnung des Antidiskriminierungsgesetzes erregt Widerspruch

Bundesratssitzung

Die unionsgeführte Mehrheit im Bundesrat hat am Freitag das Antidiskriminierungsgesetz an den Vermittlungsausschuss zurückverwiesen. Dieser Beschluss in der letzten Bundesratssitzung vor der Sommerpause hat zu Widerspruch bei Sozialverbänden wie dem VdK und dem Lesben- und Schwulenverband geführt.

Der Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes, Philipp Braun, kritisierte, dass die Entscheidung des Bundesrates in der Praxis bedeute, dass Lesben, Schwule, Behinderte und andere Minderheiten weiterhin sanktionslos diskriminiert werden dürften. Der Präsident des Sozialverbandes VdK, Walter Hirrlinger wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass mit dem vorläufigen Stopp des Antidiskriminierungsgesetzes "ein zentrales Instrument zum Schutz von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen vor Benachteiligung" fehlen würde.

Am 08. Jul. 2005

Am 02-08-2006

EU-Kommissar kritisiert deutsches Antidiskriminierungsgesetz

Partnerschaften von Homosexuellen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erfüllt nach Ansicht von EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla nicht alle Anforderungen der zugrundeliegenden EU-Richtlinien. Die "Süddeutsche Zeitung" berichtete, Spidla fordere in einem Schreiben an die Bundesregierung Nachbesserungen. Unter anderem sollten eingetragene Partnerschaften von Homosexuellen einer Ehe weitgehend gleichgestellt werden. Spidla kritisiere unter anderem, dass im öffentlichen Dienst insbesondere bei Leistungen wie Beihilfe, Familienzuschlag und dem Witwen- und Witwergeld zwischen Verheirateten und in einer Lebenspartnerschaft zusammenlebenden Paaren unterschieden werde. Nach Ansicht der Kommission handle es sich nicht um unterschiedliche Familienstände. Zudem kritisiere er, dass Arbeitgeber bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot nur dann haften müssten, wenn sie schuldhaft gehandelt haben. Die Kommission erwarte innerhalb von zwei Monaten eine Antwort, ansonsten sei die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren möglich, schreibe Spidla.

Die Bundesregierung schließe in einem internen Papier nicht aus, dass Teile des Antidiskriminierungsgesetzes nachgebessert und verschärft werden müssten, berichtete das Blatt.

CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer warf Spidla ein falsches Verständnis von Subsidiarität vor. Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) sagte der Zeitung, es sei seiner Fraktion schon schwer gefallen, dem Gesetz in seiner jetzigen Form zuzustimmen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, sagte dagegen: "Die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Steuerrecht und bei der Beamtenversorgung ist überfällig."

Am 11-02-2008

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