Ein Sprecher des Ministeriums stellte klar, dass es sich bei der Aktenprüfung um kein förmliches Ermittlungsverfahren handelt. Sollte Nehm zu dem Schluss kommen, dass die Akten für eine oder mehrere mit Leuna befasste Staatsanwaltschaften interessant sein könnten, werde er sie diesen Behörden zur Verfügung stellen. Das sei dann aber keine Übersendung mit rechtlich bindendem Charakter und damit kein formaler Auftrag an die jeweilige Staatsanwaltschaft, ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, sagte der Sprecher. Insofern sei das Gerichtsverfassungsgesetz gar nicht berührt.
Im Übrigen sei das Ministerium in diesem Fall zuständig gewesen, weil es von Bertossa um grenzübergreifende Zusammenarbeit der Justizbehörden gebeten worden war. Der Schweizer Ermittler hatte seine Akten zuvor erfolglos mehreren deutschen Staatsanwaltschaften angeboten.
In der Affäre um den Verkauf der ostdeutschen Leuna-Raffinerie an den französischen Konzern Elf Aquitaine geht es unter anderem um die Frage, ob Elf Schmiergelder an deutsche Politiker gezahlt hat.