In ihrer Beschwerde forderten die Betroffenen, dass Bayern "umgehend" die Voraussetzungen für die behördliche Registrierung homosexueller Lebenspartnerschaften schaffen müsse. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 18. Juli den Weg dafür frei gemacht, dass das rot-grüne Gesetz zur so genannten Homo-Ehe wie geplant am 1. August in Kraft treten konnte. Die CSU lehnt jedoch eine mögliche Sondersitzung des Landtags zur sofortigen Umsetzung der Homo-Ehe ab.
Nach Ansicht des Verfassungsgerichts ist es keine "evidente Pflichtverletzung" des Landesgesetzgebers, dass in Bayern das Lebenspartnerschaftsgesetz später als in den meisten anderen Bundesländern zur Ausführung gelange. Anhaltspunkte dafür, dass der Freistaat die durch das Lebenspartnerschaftsgesetz eingeräumten Rechtspositionen den Betroffenen über einen längeren Zeitraum vorenthalten wolle, bestünden nicht.
Weder die Staatsregierung noch der Landtag seien "gänzlich untätig geblieben", hieß es weiter. Dem Landtag liege ein Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion vor, über den noch nicht abschließend beraten worden sei. Die Staatsregierung habe am 31. Juli den Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes beschlossen und dem Landtag zugeleitet.