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Karlsruhe verwirft Verfassungsbeschwerde gegen Homo-Ehe in Bayern

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Schwule und lesbische Paare können in Bayern voraussichtlich erst im Herbst den Bund fürs Leben amtlich besiegeln lassen. Das Bundesverfassungsgericht verwarf am Donnerstag die Verfassungsbeschwerde von 26 homosexuellen Paaren gegen die verspätete Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes in Bayern. Damit habe sich auch der mit der Beschwerde verbundene Eilantrag erledigt, hieß es in dem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats.


In ihrer Beschwerde forderten die Betroffenen, dass Bayern "umgehend" die Voraussetzungen für die behördliche Registrierung homosexueller Lebenspartnerschaften schaffen müsse. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 18. Juli den Weg dafür frei gemacht, dass das rot-grüne Gesetz zur so genannten Homo-Ehe wie geplant am 1. August in Kraft treten konnte. Die CSU lehnt jedoch eine mögliche Sondersitzung des Landtags zur sofortigen Umsetzung der Homo-Ehe ab.

Nach Ansicht des Verfassungsgerichts ist es keine "evidente Pflichtverletzung" des Landesgesetzgebers, dass in Bayern das Lebenspartnerschaftsgesetz später als in den meisten anderen Bundesländern zur Ausführung gelange. Anhaltspunkte dafür, dass der Freistaat die durch das Lebenspartnerschaftsgesetz eingeräumten Rechtspositionen den Betroffenen über einen längeren Zeitraum vorenthalten wolle, bestünden nicht.

Weder die Staatsregierung noch der Landtag seien "gänzlich untätig geblieben", hieß es weiter. Dem Landtag liege ein Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion vor, über den noch nicht abschließend beraten worden sei. Die Staatsregierung habe am 31. Juli den Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes beschlossen und dem Landtag zugeleitet.

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