Betriebsräte haben jetzt ein Beratungs- und Mitbestimmungsrecht bei Qualifizierung und Beschäftigungssicherung sowie ein Initiativrecht zur Sicherung der Beschäftigung. Das Gesetz weitet darüber hinaus die Aufgaben des Betriebsrates beim betrieblichen Umweltschutz aus. Leih- und Heimarbeiter sind in die Betriebsverfassung einbezogen und können schon bei einer Beschäftigungsdauer von mindestens drei Monaten an den Betriebsratswahlen teilnehmen. Auch werden die Arbeitsbedingungen der Betriebsräte verbessert, etwa durch eine modernere Technik.
Die Rechte der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) wurden erweitert. Für Jugendliche in außerbetrieblichen Ausbildungsstätten werden Interessenvertretungen bestimmt.