Finanzsenatorin Christiane Krajewski (parteilos) begrüßte die Entscheidung. Der Senat könne damit im Einklang mit dem EU-Beihilferecht die nach Kreditwesengesetz und bankenaufsichtsrechtlich erforderliche Kapitalausstattung des Konzerns sicherstellen, sagte sie.
Durch die Rettungsbeihilfe soll die Kernkapitalquote der Bankgesellschaft wieder auf fünf Prozent angehoben werden. Dazu wird ein Beitrag von rund zwei Milliarden Euro benötigt. Der Senat will diese Summe zur Verfügung stellen. Nach Angaben Krajewskis ist mit der EU-Entscheidung die letzte Hürde für die Mittelbereitstellung genommen. Nun gelte es, die Umstrukturierung der Bankgesellschaft zügig in Angriff zu nehmen.
Die Bundesregierung hatte Ende Juni die Rettungsbeihilfe beantragt. Die Genehmigung der Kommission baut auf einer eindeutigen Stellungnahme des Aufsichtsamtes zur Höhe der erforderlichen Kapitalzufuhr auf. Außerdem hatte sich die Bundesregierung verpflichtet, der Kommission innerhalb von sechs Monaten einen vollständigen Plan zur Umstrukturierung der Bankgesellschaft vorzulegen. Die Kommission werde den detaillierten Sanierungsplan prüfen und gegebenenfalls ein Hauptprüfungsverfahren eröffnen.
Im Bankenbereich sind ausnahmsweise Kapitalzuführungen als Rettungsbeihilfe zulässig. Das Aufsichtsamt hatte in der Stellungnahme für die Kommission festgestellt, dass es keine andere Möglichkeit als eine Kapitalzuführung gebe, die Bank bis zur Prüfung eines Sanierungsplans am Leben zu erhalten. Das vergebliche Suchen nach anderen Geldgebern belege, dass das Handeln des Landes Berlin "nicht dem eines marktwirtschaftlichen Kapitalgebers entspricht".