Die Gelöbnis-Ansprache hält der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Paul Spiegel. Die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär kritisierte Spiegels Auftritt als "Schlag ins Gesicht der Opfer der deutschen Verbrechen". Erwartet wird auch Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD). Die rund 600 Rekruten von der 2. und 6. Kompanie des Wachbataillons aus der Julius-Leber-Kaserne in Berlin-Wedding geloben, "der Bundesrepublik treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen". Das BamM verweist allerdings auf die unter anderem im "Weißbuch" festgelegte Aufgabendefinition der Bundeswehr, dass es nicht mehr um die Landesverteidigung gehe, sondern darum, weltweit deutsche wirtschaftliche und politische Interessen militärisch durchzusetzen.
In den vergangenen Jahren waren die öffentlichen Gelöbnisse der Bundeswehr in der Hauptstadt zum Teil massiv gestört worden. Eine besonders spektakuläre Aktion hatten die Bundeswehrgegner 1999 veranstaltet, indem Nackte während der Zeremonie und vor laufenden TV-Kameras über den Paradeplatz rannten.
Deshalb sind auch in diesem Jahr wieder massive Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden. Für das Gelöbnis gebe es eine "demokratiefreie Zone" von neun Straßen und einem Platz, kritisierte die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär. Das Verwaltungsgericht hatte am Mittwochabend entschieden, dass unter anderem sind Sirenen und eine "direkte Beschallung" der Gelöbniszeremonie verboten sind. Zwei weitere Demonstrationen waren von der Versammlungsbehörde komplett untersagt, die Verbote vom Verwaltungsgericht bestätigt worden.
Das Gericht habe dabei ignoriert, dass der Antrag der Bundeswehr auf Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes erst rund zwei Monate nach der Demo-Anmeldung durch das BamM vollständig eingereicht wurde, kritisierte das "Büro". Vor allem habe das - traditionell als besonders konserativ bekannte - Berliner Verwaltungsgericht die "eindeutige Absicht" der Bundeswehr geleugnet, mit den Straßenabsperrungen "vor allem die Demonstration auf größtmöglichem Abstand zu halten". Die Behauptung, auch der von der Polizei vorschriebene vorzeitige Endpunkt der Demo biete eine Sicht- und Hörachse zum Gelöbnisort, "zeugt schlicht von mangelnder Ortskenntnis", so die Veranstalter. Sie haben gegen die Entscheidung am Donnerstag Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt.