Die Verfahren richten sich gegen alle am so genannten Sammelrevers beteiligten Verlage, den Börsenverein des Deutschen Buchhandels, die Verlagsgruppe Random House GmbH als Verlagshaus der Bertelsmann AG, Gütersloh, sowie die Koch, Neff & Oetinger & Co GmbH.
Im August vergangenen Jahres hatten Kommissionsbeamte wegen des Kartellverdachts Verlage und Großbuchhandlungen durchsucht. Sollten sich für den Vorwurf Montis stichhaltige Beweise finden, drohen den Verlags- und Buchhandelsunternehmen empfindliche Geldbußen.
Dem Börsenverein als Branchenverband lag am Donnerstag noch keine Information über die Einleitung eines Kartellverfahrens vor. Auch dem Berliner Aufbau-Verlag und Random House in München - zwei der beschuldigten Editionshäuser - waren noch keine Mitteilungen darüber zugegangen.
Monti kommt mit seinem Schritt auf eine Beschwerde der österreichischen Buchhandelskette Libro vom vergangenen Jahr zurück. Das Unternehmen hatte sich darin über einen konzertierten Lieferstopp deutscher Verlage beklagt. Libro hatte im Internet verbilligt Bücher aus deutschen Verlagen angeboten. Dies war von den Verlagen als Verstoß gegen die Preisbindung verstanden und zum Anlass für einen Lieferboykott genommen worden.
Im Februar 2000 hatte die EU-Kommission die Buchpreisbindung im Rahmen nationaler Regelungen in Deutschland und Österreich grundsätzlich genehmigt. Auch eine Einbeziehung deutscher Bücher in die nationale österreichische Buchpreisbindung und ein Verbot von Reimporten nach Deutschland wurde zugestanden. Im Juli 2000 hatte das Berliner Landgericht dem Aufbau-Verlag Recht gegeben und entschieden, dass er den Verlag Libro nicht beliefern müsse.
In Deutschland wird gegenwärtig ein Gesetzentwurf zur Buchpreisbindung vorbereitet, den Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin (SPD) im Herbst vorlegen will. Damit würde die gegenwärtig praktizierte, liberale privatrechtliche Handhabung abgelöst und die Preisbindung für Bücher in Deutschland per Gesetz gesichert. Vorbild ist Frankreich, wo die Buchpreisbindung bereits seit 1981 gesetzlich verankert ist.