Aus der Wiederaufbereitungsanlage hatte ein 49-jähriger Arbeiter einer Fremdfirma plutoniumhaltiges Material geschmuggelt. Nach bisherigen Erkenntnissen handelte es sich um mehrere Wischtücher und ein Röhrchen mit einer radioaktiven braunen Flüssigkeit. Der Mann aus dem pfälzischen Eschbach und seine in Landau wohnende Lebensgefährtin, die die Gegenstände weggeworfen hatte, waren am Montag festgenommen worden.
Müller betonte, der Vorfall hätte sich nicht ereignen dürfen. Die "erste Verantwortlichkeit" liege jedoch beim Betreiber selbst, nicht beim Landesumweltministerium als Aufsichtsbehörde. Das Ministerium habe nicht die Möglichkeit, den täglichen Arbeitsablauf vor Ort genau zu überwachen. Er räumte jedoch ein, dass beim Ministerium schon zuvor Probleme im Sicherheitsbereich der WAK bekannt gewesen seien und es auch anonyme Hinweise auf Missstände in der Anlage gegeben habe. Es seien daraufhin auch Maßnahmen wie eine Belehrung der Mitarbeiter erfolgt. Die Maßnahmen hätten jedoch darauf gezielt, die Beschäftigten vor gesundheitlichen Risiken zu schützen.
Wie das Bundesumweltministerium bestätigte, gab es bereits Ende April durch ein anonymes Schreiben Hinweise auf Sicherheitsmängel in der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe. Das Schreiben sei daraufhin Anfang Mai ordnungsgemäß an die Landesaufsicht in Baden-Württemberg weitergeleitet worden, sagte ein Ministeriumssprecher am Dienstag in Berlin. Der Verfasser des anonymen Schreibens habe sich als Mitarbeiter der Anlage bezeichnet.
Zudem sei im Stuttgarter Umweltministerium der Brief einer Landtagsabgeordneten eingegangen, die ebenfalls auf Sicherheitslücken in der Karlsruher Atomanlage hinwies. Laut einem Bericht des "Stern" soll Fremdpersonal in Sicherheitsfragen gar nicht geschult worden sein. Der Sprecher konnte jedoch nicht bestätigen, dass bereits im Jahresbericht 1999 des Bundesumweltministeriums oder in früheren Berichten von Sicherheitsmängeln in der WAK Karlsruhe die Rede gewesen sein soll.
Nach Angaben Müllers ging der Arbeiter unüberlegt, wenig intelligent und "nicht nachvollziehbar" vor. Der Fall sei bislang in der Bundesrepublik "einmalig". Das von dem Mann angegebene Motiv, er habe auf Sicherheitslücken aufmerksam machen wollen, hielt der Politiker für unglaubwürdig. "Man kann mit Sicherheit davon ausgehen, dass hier kein zweiter Fall Günter Wallraff vorliegt", hob er hervor.
Über das wirkliche Motiv könne er derzeit aber nur spekulieren, sagte der Landesumweltminister weiter. Möglicherweise habe der Arbeiter mit dem radioaktiven Material eine Straftat wie etwa eine Erpressung beabsichtigt. Eine Verwendung für die Waffenproduktion könne hingegen ausgeschlossen werden, da das Material hierfür nicht geeignet sei.
Müller zufolge kann nach dem jetzigen Ermittlungsstand nicht ausgeschlossen werden, dass der Arbeiter noch weitere verunreinigte Gegenstände aus der WAK geschmuggelt hat. Auch eine Kontamination anderer Menschen sei denkbar, da der Mann und seine Freundin Kontakt zu anderen gehabt hätten. Das gesundheitliche Risiko sei jedoch nicht allzu groß. Auch von den Fundstellen gehe nach bisherigen Erkenntnissen keine Gefahr aus, betonte Müller. Das Röhrchen hatte die Frau am Rande von Landau in ein Gebüsch geworfen, die Tücher und kontaminierte Kleidung in einen Altkleidercontainer.