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Sondersitzung geplant

Untersuchungsausschuss drückt wegen Schweizer Leuna-Akten aufs Tempo

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Der Parteispenden-Untersuchungsausschuss drückt wegen der Schweizer Ermittlungsakten zur Leuna-Affäre aufs Tempo. SPD und FDP forderten am Montag eine Sondersitzung des Ausschusses im Juli, um die Akten möglichst schnell als Beweismittel beiziehen zu können. Der Ausschussvorsitzende Volker Neumann (SPD) zog zudem in Erwägung, für die kommende Legislaturperiode einen neuen Untersuchungsausschuss zu beantragen, falls die Zeit für die Auswertung der Akten nicht ausreichen sollte. Die CDU warnte vor einer parteipolitischen Instrumentalisierung der Leuna-Affäre.


Neumann sagte, wegen des notwendigen Beweisbeschlusses werde es möglicherweise eine Sondersitzung des Ausschusses am Rande der für den 24. Juli geplanten Bundestagssitzung geben. Er habe immer die Absicht gehabt, beim Auftauchen neuer "wesentlicher Beweismittel" dem Bundestag zu empfehlen, nach der Wahl 2002 einen neuen Ausschuss einzusetzen, fügte er hinzu. Dafür sei es aber noch zu früh. Er hoffe, dass der Ausschuss bis Jahresende genug Zeit habe, die Akten auszuwerten. Neumann warnte zugleich davor, auf eine Verzögerungstaktik zu setzen: "Auf Zeit spielen nützt nichts", sagte er wörtlich.

Von den Schweizer Akten erhofft sich der SPD-Politiker die Adressaten möglicher Bestechungsgelder von Elf Aquitaine. Der Erdölkonzern hatte dem Lobbyisten Dieter Holzer rund 90 Millionen Mark für Vermittlerdienste beim Verkauf der Leuna-Raffinerie überwiesen, die dieser teilweise an CDU-Politiker weitergegeben haben soll. Bislang gibt es dafür keinen Beweis. Neumann sagte, aus einem Schreiben der Schweizer Ermittler gehe hervor, dass zumindest ein Teil des Geldes an staatliche Entscheidungsträger, "gewählte Vertreter" oder Mittelsleute ging.

Die Schweizer Ermittler hatten die Akten Ende Juni dem Bundesjustizministerium angeboten, nachdem mehrere deutsche Staatsanwaltschaften es abgelehnt hatten, sich damit zu befassen. Jetzt hat das Ministerium den Schweizer gebeten, die Akten an die Bundesanwaltschaft zu schicken.

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