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Dokumentation

Das SPD-Eckpunkte-Papier zur Zuwanderung

Am

Die SPD-Fraktion hat am Freitag ihre Eckpunkte für die Zuwanderungspolitik beschlossen. Zentrale Passagen aus dem Papier mit dem Titel "Steuerung, Integration, innerer Friede":


"Ohne breite Akzeptanz der Bevölkerung kann die neue Migrationspolitik ... nicht gelingen ... Die Qualifizierung und Weiterbildung der hier lebenden Menschen hat für uns Vorrang vor der Zuwanderung aus wirtschaftlichen Gründen ... Wir laden auch die Opposition ein, sich an diesem Projekt des inneren Friedens zu beteiligen.

Wir werden gesteuerte Arbeitnehmermigration schrittweise möglich machen ... Wir gehen aber davon aus, dass es bereits jetzt einen Bedarf an der Anwerbung Höchstqualifizierter ("high potentials") geben wird, wie z. B. im Bereich der Informationstechnologie ... Von einem allgemeinen Arbeitskräftemangel kann angesichts der Arbeitslosigkeit gegenwärtig keine Rede sein ... Mittelfristig wird die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter jedoch wegen der niedrigen Geburtenrate in Deutschland abnehmen. Daher wird spätestens ab dem Jahr 2010 die Zuwanderung jüngerer und gut ausgebildeter Menschen notwendig sein.

Wir unterscheiden zwei Arten der Arbeitsmigration: Arbeitskräfte, die auf Dauer bleiben (Zuwanderung) und Arbeitskräfte, die zeitlich befristet nach Deutschland kommen. Der Anwerbestopp soll durch eine Steuerung der Zuwanderung abgelöst werden ... Wer künftig zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland zuwandern und auf Dauer bleiben will, muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Auswahl könnte, wie in klassischen Einwanderungsländern, nach einem Punktesystem erfolgen, das insbesondere Ausbildung, Berufserfahrung, Alter und Sprachkenntnisse berücksichtigt. Bezüge zu Deutschland sollten besonders ins Gewicht fallen, etwa Verwandtschaft in Deutschland, deutsche Abstammung, Ausbildung oder frühere Tätigkeit in Deutschland.

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Durch Obergrenzen wird festgelegt, wie viele Menschen jährlich höchstens zur Arbeitsaufnahme zuwandern dürfen.

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Wir wollen ein 'Jahrzehnt der Integration' starten ... Integration ist für uns ein wechselseitiger Prozess der Annäherung ... Sie findet aber vor allem dort statt, wo die Menschen leben: in den Kommunen ... Integrationslotsen und Integrationslotsinnen sollen den Zuwanderinnen und Zuwanderern auf ihrem Weg beratend zur Seite stehen. Das Integrationsangebot der Gesellschaft muss mit einer Integrationsverpflichtung des Betroffenen einhergehen ... Ziel aller Integrationsbemühungen ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft.

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Die neue Migrationspolitik muss ihren Ausdruck auch in einer neuen institutionellen Verankerung finden ... Unbeschadet der Zuständigkeit der Bundesanstalt für Arbeit (BA) für den Arbeitsmarkt soll die Zuständigkeit für Zuwanderungs- und Integrationsfragen in einem Bundesamt zusammengefasst werden.

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Die neue Integrationspolitik kostet Bund, Länder und Gemeinden Geld, das in Zeiten der Haushaltskonsolidierung nur begrenzt zur Verfügung steht. Diese Mittel müssen entsprechend den verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten, die bei Bund und Ländern und damit entsprechend den Landesverfassungen auch bei den Gemeinden liegen, aufgebracht werden.

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Wir halten am Grundrecht auf Asyl fest ... Die Aufnahme von Flüchtlingen und Schutzbedürftigen richtet sich nach unseren humanitären Verpflichtungen ... Wir wollen auch diejenigen Flüchtlinge besser schützen, die von nichtstaatlicher Verfolgung oder geschlechtsspezifischen Menschenrechtsverletzungen bedroht sind.

Eine überlange Dauer der Asylverfahren ist weder im Interesse der Asylbewerberinnen und Asylbewerber noch im Interesse des Staates ... Wir wollen ... weder eine Änderung der Klage- und Verfahrensfristen noch eine Verkürzung der Rechtsmittel. Wir halten an der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG fest.

Folgende Maßnahmen halten wir für geeignet, um die Asylverfahren zu verbessern und zu verkürzen: Eine deutliche Verkürzung der erstinstanzlichen Gerichtsverfahren durch eine bessere personelle und sachliche Ausstattung der Verwaltungsgerichte seitens einiger Bundesländer ist erforderlich

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Wir wollen das Ausländerrecht vereinfachen und verbessern ... Die vielen verschiedenen Rechtstitel für den Aufenthalt sollen konzentriert werden. Sinnvoll sind nach unserer Ansicht nur folgende zwei Kategorien: befristete Aufenthaltstitel, unbefristete Aufenthaltstitel.

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Wir wollen den Familiennachzug für die Kernfamilie umfassend absichern und das Nachzugsalter auf 18 Jahre festsetzen.

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Wir wissen um die Existenz der illegalen Migration. Wer den legalen Aufenthalt ermöglichen will, kann den illegalen nicht dulden. Die organisierte Kriminalität der illegalen Schleusung werden wir dagegen weiter mit Nachdruck bekämpfen. Wir wollen aber diejenigen schützen, die aus humanitären Gründen menschliche Hilfe leisten."

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