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Prozess um Schüsse auf Polizisten

Angeklagter bedauert Geschehnisse

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Wegen der Schüsse auf zwei Polizisten im hessischen Niederwalluf vor rund einem Jahr muss sich seit Mittwoch ein 25-Jähriger vor dem Wiesbadener Landgericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, im Juni 2000 bei einer Routinekontrolle einen Polizisten erschossen und dessen Kollegen schwer verletzt zu haben. Die Anklage lautet auf Totschlag und versuchten Totschlag, wobei der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft "im Zustand verminderter Schuldfähigkeit" handelte. Der Mann ließ zum Prozessauftakt von seinem Anwalt eine Erklärung verlesen, in der er die Geschehnisse "zutiefst" bedauerte.


Der 25-Jährige mit Wohnsitz in Frankfurt/Main hatte sich gegen seine Festnahme zur Wehr gesetzt und dabei einem der Beamten die Waffe aus dem Holster gerissen. Mit der Waffe feuerte er auf beide Polizisten. Ein 32-jähriger Polizist erlitt einen Leberdurchschuss, an dem er starb. Der andere Beamte wurde durch einen Schuss in den Unterleib schwer verletzt. Der Angeklagte überlebte einen Kopfschuss, den der tödlich getroffene Polizist noch abgeben konnte.

Der 25-Jährige machte vor Gericht selbst keine Angaben, sondern ließ durch seinen Verteidiger eine Erklärung vorlesen, wonach er zwei Schüsse auf die Beamten abgegeben habe. Er sei "betroffen von derKatastrophe, die sein Verhalten angerichtet hat und bedauert dies zutiefst", sagte der Verteidiger im Namen seines Mandanten. Die Vernehmung zur Person ergab, dass der junge Mann in seiner Kindheit und Jugend mehrere Jahre lang in psychiatrischen Einrichtungen verbrachte und dort auch regelmäßig Medikamente einnehmen musste. In der Familie habe er immer als "krank" gegolten, hieß es.

Der inzwischen 44-jährige Beamte, der den Schusswechsel überlebte, leidet nach eigenen Angaben immer noch unter den Folgeschäden der Tat und ist seitdem krankgeschrieben. Er sagte aus, dass sein Kollege und er den Angeklagten festnehmen wollten, da er falsche Angaben gemacht habe und die Personalienüberprüfung bei ihm einen Zusammenhang mit Rauschgift ergeben habe. Der Mann sei dann "völlig ausgerastet" und habe sich bei einem Gerangel wieder befreien können. Dabei habe er wohl die Waffe aus dem Holster gerissen.

Der Prozess wird am Freitag mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt. Insgesamt sind sieben Verhandlungstage vorgesehen. Das Urteil wird frühestens für Ende Juli erwartet.

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